Telematikinfrastruktur

TI-Erstausrüstung: Noventi geht für Apotheker in Vorleistung

Berlin - 17.02.2020, 06:59 Uhr

Schon auf dem Stand der Noventi bei der Expopharm 2019 ging es viel um die Telematikinfrastruktur. Jetzt legt der Konzern den Apothekern ein erstes Angebot vor. (s / Foto: Schelbert)

Schon auf dem Stand der Noventi bei der Expopharm 2019 ging es viel um die Telematikinfrastruktur. Jetzt legt der Konzern den Apothekern ein erstes Angebot vor. (s / Foto: Schelbert)


Bis Ende September müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Dazu ist die Anschaffung einer Erstausrüstung erforderlich – unter anderem geht es um Kartenlesegeräte und einen E-Health-Konnektor. Einzelne Anbieter haben schon Paketangebote an die Apotheker geschickt. Am heutigen Montag hat der Apotheken-Dienstleistungskonzern Noventi sein Angebot veröffentlicht. Die Noventi lockt die Apotheker damit, die Hardware-Kosten erst ab dem zweiten Jahr abstottern zu müssen.

Das inzwischen in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet die Apothekeninhaber, ihre Betriebsstätten bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (kurz: „TI“) anzubinden. Die TI ist gewissermaßen das Datennetz, in dem später digitale Versorgungsanwendungen (E-Rezept, E-Medikationsplan etc.) verwendet werden können. Dazu benötigen die Apotheker allerdings sowohl neue Hardware als auch Software-Umstellungen. Bei der Hardware sind ein E-Health-Konnektor und Kartenleseterminals notwendig, die Apotheker müssen aber auch Zugangskarten für sich selbst (HBA) und für die Apotheke (SMC-B) beantragen.

Einige Software- und Hardware-Anbieter haben dazu schon TI-Pakete zusammengestellt, die sie den Apothekern anbieten – dazu gehört neben den Geräten auch zumeist die Vor-Ort-Einrichtung. Pharmatechnik und CGM-Lauer, die in diesem Bereich zusammenarbeiten, haben den Apotheken ein „Frühbucherangebot“ unterbreitet: Für 3.500 Euro gibt es demnach den zertifizierten Konnektor und zwei Kartenterminals. Im Preis enthalten ist zudem ein „E-Health-Upgrade“-Notfalldatenmanagement (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP) sowie die Einrichtung und Konfiguration des VPN-Zugangsdienstes, die Inbetriebnahme und eine Kurzeinweisung der Mitarbeiter.

Am heutigen Montag verschickt der apothekereigene Dienstleistungskonzern Noventi sein Angebot an die Apotheker. Für 3.425 Euro erhalten die Apotheker einen E-Health-Konnektor inklusive Medikationsplan und Notfalldatenmanagement und zwei Kartenleseterminals. Ebenfalls enthalten sind die Vor-Ort-Einrichtung des VPN-Zugangs und ein Vor-Ort-Support durch Noventi. Die Mindestlaufzeit ist 48 Monate. Noventi garantiert einen fristgerechten Einbau bis Ende September. Mit Abschluss des Angebotes verpflichten sich die Apotheker zudem, den Heilberufsausweis und die SMC-B-Karte über einen Partner-Dienstleister der Noventi zu beziehen, der in dem Schreiben an die Apotheker allerdings nicht weiter benannt wird. Zur Erinnerung: Die Bundesdruckerei ist beispielsweise als Hersteller der SMC-B zugelassen, beantragen müssen die Apotheker die Karte aber bei den Kammern. Es gibt allerdings unterschiedliche Vertriebspartner, unter anderem den Deutschen Apotheker Verlag.

Was die Kosten der Erstausrüstung betrifft, versucht die Noventi die Apotheker mit einem besonderen Angebot zu kapern: Demnach müssen die Apotheker das Geld erst ab Juli 2021 bei dem Konzern abstottern. Berechnet nach dem voraussichtlichen E-Rezept-Aufkommen werden dann erst einmal 15 Prozent des Preises fällig, ein Jahr später dann weitere 20 Prozent, 2023 weitere 30 Prozent und im Sommer 2024 dann die Schlusszahlung (35 Prozent). Die Noventi „garantiert“ den Apothekern zudem, dass ihre TI-Komponenten förderungsfähig sind. Das ist nicht selbstverständlich, denn bis zuletzt hatten Kammern und Verbände davon abgeraten, sich zu früh mit der TI-Hardware einzudecken, weil die derzeit verkauften Geräte noch nicht geeignet sind, um in der TI zur Anwendung zu kommen und somit auch von den Kassen erstattet zu werden. Noventi sichert den Apothekern aber, wie die anderen Hersteller auch, zu, dass die Geräte erst ausgeliefert werden, wenn alle Feldtests bestanden sind und die Zulassungen als Bedingung für die Förderfähigkeit erfolgt sind.

Was ist mit den laufenden Kosten?

Diese Erstattung hatten zuvor der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Dem TI-Vertrag zufolge können die Apotheker für ein „Erstausstattungsbundle“ 1.362 Euro abrechnen. Damit abgedeckt werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Außerdem erhalten die Inhaber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.280 Euro – unter anderem für Schulungen und sonstige Abwicklungsaufwände. Somit liegt die Noventi mit ihrem Ersteinrichtungspreis leicht über der Kassenzahlung. Allerdings ist im Noventi-Paket die Beantragung der oben genannten Karten sowie ein Vor-Ort-Service enthalten, zudem „schenkt“ die Noventi den Apothekern in ihrem Paket noch die Nutzung der Vorbestell-Plattform „Call my Apo“.

Es gibt weitere, regelmäßige Ausgaben

Neben den einmaligen Einrichtungskosten entstehen allerdings noch regelmäßige Ausgaben für die fortlaufende TI-Nutzung. Die Apotheker können nämlich einmal in fünf Jahren rund 378 Euro als Betriebskostenpauschale für die Verwendung der SMC-B-Karte abrechnen. Ebenfalls alle fünf Jahre können 449 Euro für die Verwendung des HBA abgerechnet werden. Hinzu kommt eine weitere Betriebskostenpauschale, die die Apotheker sogar quartalsweise in Rechnung stellen können – unter anderem für den Zugang zur TI über VPN, den Betrieb des Konnektoren sowie der Kartenlesegeräte. Sie beträgt 210 Euro.

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Die CompuGroup Medical (CGM) hatte dazu beispielsweise angegeben, dass für den laufenden Betrieb des CGM-Pakets 70 Euro monatlich anfallen. Darin enthalten sei die Servicegebühr für den förderfähigen E-Health-Konnektor „KoCoBox MED+“ inklusive des anstehenden E-Health-Upgrades NFDM/eMP sowie die Servicegebühr für den VPN-Zugangsdienst. Weiterhin soll bei CGM die laufende Förderung des Betriebs für Apotheken von aktuell 210 Euro je Quartal gemäß Finanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vollständig abgedeckt sein. Allerdings benötige jede Apotheke zusätzlich eine Softwareerweiterung des jeweiligen individuell im Einsatz befindlichen Apothekensoftwaresystems, um die mit der TI und durch den Konnektor nutzbaren Anwendungen wie VSDM, NFDM oder eMP bedienen zu können. Hier haben die Softwarehäuser (zum Beispiel CGM Lauer, Pharmatechnik, Awinta, ADG, et cetera) unterschiedliche Preis- und Lizenzmodelle.

Nach Informationen von DAZ.online will Noventi  ebenfalls 70 Euro pro Monat berechnen – für die Wartung, den Support und Updates. Dieser Betrag soll allerdings kostendeckend sein für einen Konnektor und zwei Kartenterminals. Awinta-Kunden müssen zudem weitere 29 Euro pro Monat für die Anbindung an die Warenwirtschaft ausgeben.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

? ein wenig hilflos

von Karl Friedrich Müller am 17.02.2020 um 9:21 Uhr

warum soll ich bei Noventi bestellen, wenn ich eine Hard und Software von z.B- Lauer habe? Und auch noch so pauschal?
Passt das dann in meine Anlage? Muss das nicht in die Software eingebunden werden? Muss das nicht vor Ort geklärt werden? Ist ei nicht egal, wo ich die Karten bestelle?
Hätte man sich auch hier nicht auf EIN Model einigen können? Warum immer so kompliziert?
Ich werde jedenfalls bei meinem Softwareanbieter bestellen. Dann kann sich auch keiner rausreden, wenn nix klappt und den anderen verantwortlich machen.
Das ist der letzte Dreck, den zudem niemand braucht, außer Spahn und seine "Freunde" von den Datenkraken und Versendern.

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Wieviel..

von Michael Weigand am 17.02.2020 um 8:22 Uhr

...spare ich eigentlich bei den monatlichen Abrechnungsgebühren für die Rezepteinreichung? Immerhin bekommt Noventi dann die Rezepte schon digital verarbeitet und muss selbst nicht mehr scannen und nachbearbeiten...Ich höre immer Kosten, Kosten....wo sparen wir an Gebühren???

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