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„Uberisierung" des Arzneimittelhandels
Frankreichs Regierung will OTC-Versorgung für Online-Plattformen öffnen
Basis gibt sich kämpferisch
Von der Basis bekommt der Apothekerverband uneingeschränkte Rückendeckung. Dies hat eine rasch gestartete Online-Umfrage der USPO bei den Apothekern mehr als deutlich offenbart.Nach zwei Tagen waren bereits mehr als 3200 Antworten eingegangen, mit eindeutigen Bekenntnissen: 97 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass der elektronische Geschäftsverkehr für den Zugang zu Arzneimitteln in Frankreich nicht erforderlich ist und fast 99 Prozent lehnen Plattformen für den Onlinehandel mit Arzneimitteln ab. 97 Prozent sollen kampfbereit sein, ihr Anliegen auch durchzusetzen. Schließlich soll das schon mal geklappt haben, nämlich im Jahr 2014, als Emmanuel Macron, damals Wirtschaftsminister, das Apothekenmonopol brechen wollte. Nach einem eintägigen Streik der Apotheker sei das Ansinnen noch am selben Tag wieder ad acta gelegt worden, ist im „le Parisien“ nachzulesen.
Alles viel zu vage
Der französischen Apothekerkammer sind schon alleine die textlichen Ungenauigkeiten in der Vorlage ein Dorn im Auge. „Wenn eine neue Arbeitsweise eingeführt werden soll, muss sie präzise definiert werden, um den Patienten die gleichen Garantien für die öffentliche Gesundheit zu bieten wie heute“, heißt es in einer Erklärung. Die Kammer fordert deshalb, das Vorhaben zurückzuziehen, um es erst mal genauer zu diskutieren.
Die Nationale Akademie für Pharmazie teilt die Bedenken der Apothekerkammer. Der Online-Verkauf von Arzneimitteln müsse weiterhin lediglich die Ergänzung zu den Vor-Ort-Apotheken bleiben, meint die Akademie. Die Genehmigung entfernter Räumlichkeiten sei ein Einfallstor für die Schaffung großer Plattformen, die die Bestände mehrerer Apotheken bündeln, ohne dass diese ausreichend kontrolliert werden könnten. Dies werfe auch Haftungsprobleme auf. Außerdem berge es die Gefahr, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen. Die Akademie der Pharmazie kann vor diesem Hintergrund nicht erkennen, welche Vorteile die Pläne den Patienten bringen könnten. Es gehe einzig und allein um wirtschaftliche Interessen, so der Vorwurf an die Politik.
Laut „Le Parisien“ soll auf Seiten des Gesundheitsministeriums bis dato kaum Einsicht in die möglichen Probleme vorhanden sein. In dem Versuch, der Kontroverse ein Ende zu setzen, soll die Entourage von Agnès Buzyn erklärt haben, dass die Plattformen schließlich an die Lizenz einer Apotheke gebunden sein und unter die Kontrolle eines Apothekers gestellt werden sollten.
Aktuelle Rechtslage in Frankreich
Der Onlinehandel mit OTC-Arzneimitteln ist in Frankreich seit 2013 zulässig, jedoch nur ausgehend von Präsenzapotheken, inklusive der Vorratshaltung der Präparate. Die Apotheken müssen hierfür eine Genehmigung bei der regionalen Gesundheitsbehörde (ARS) beantragen. Die Erlaubnis ist an die Apothekenlizenz geknüpft. Pro Erlaubnis darf aktuell jeweils nur eine Webseite betrieben werden. Näheres ist in einem speziellen Erlass zum Onlinehandel mit Arzneimitteln festgelegt.
1 Kommentar
Es lebe die unabhängige Pharmazie!
von Dr. Hermann Vogel am 10.02.2020 um 16:22 Uhr
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