Fehlbildungen nach Valproatexposition

Ermittlungsverfahren gegen Sanofi eingeleitet

Stuttgart - 04.02.2020, 12:45 Uhr

Frankreichs Justiz hat gegen Sanofi ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP wird gegen Sanofi wegen fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Täuschung im Zusammenhang mit dem Epilepsiemittel Depakine ermittelt. (s / Foto: imago images / PanoramiC)

Frankreichs Justiz hat gegen Sanofi ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP wird gegen Sanofi wegen fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Täuschung im Zusammenhang mit dem Epilepsiemittel Depakine ermittelt. (s / Foto: imago images / PanoramiC)


Knapp 15.000 Schwangere in Frankreich sollen zwischen 2007 und 2014 das valproinsäurehaltige Epilepsiemittel Depakine eingenommen haben, obwohl das Fehlbildungsrisiko offenbar schon lange absehbar war. Deswegen waren sowohl die französischen Behörden als auch Hersteller Sanofi in die Kritik geraten. Gegen den französischen Pharmakonzern wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier soll nun geprüft werden, ob Sanofi schwangere Patientinnen nicht ausreichend über die bekannten Risiken informiert hat.

Frankreichs Justiz hat gegen den Pharmakonzern Sanofi wegen des umstrittenen Epilepsie-Arzneimittels Depakine ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das gab der französische Pharmakonzern am gestrigen Montagabend bekannt. Das Verfahren werde für das Unternehmen eine Gelegenheit sein, nachzuweisen, dass es seiner Informations- und Transparenzpflicht nachgekommen sei, hieß es in einer Mitteilung. Nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP wird gegen Sanofi wegen fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Täuschung ermittelt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2015 Vorermittlungen eingeleitet und den Fall ein Jahr später an Ermittlungsrichter weitergegeben. Es wird geprüft, ob Sanofi schwangere Patientinnen nicht ausreichend über die bekannten Risiken informiert hat. Das Unternehmen versicherte nun, weiterhin mit den Justizbehörden zusammenarbeiten zu wollen. Das eingeleitete Verfahren kann am Ende zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittler ausreichend Beweise sehen. Andernfalls können sie das Verfahren auch wieder einstellen.



dpa-afx / jb
redaktion@daz.online


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