Rote-Hand-Brief

Schwangerschaftsverhütungsprogramm für Valproat: Das müssen Apotheker wissen

Stuttgart - 14.11.2018, 09:00 Uhr

Apotheker spielen bei der Aufklärung von Valproatpatientinnen eine wichtige Rolle. ( r / Foto: imago)

Apotheker spielen bei der Aufklärung von Valproatpatientinnen eine wichtige Rolle. ( r / Foto: imago)


Vor kurzem hat die EU-Kommission Maßnahmen beschlossen, um die Anwendung von Valproat bei Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter sicherer zu machen. Diese beinhalten unter anderem neue Anwendungseinschränkungen und ein umfangreiches Schwangerschaftsverhütungsprogramm, bei dem auch Apotheker eine Rolle spielen. Nun informieren die Hersteller entsprechender Arzneimittel in einem Rote-Hand-Brief darüber.

In Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informieren die Zulassungsinhaber valproathaltiger Arzneimittel über wichtige neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproat- Exposition während der Schwangerschaft. Demnach darf Valproat nur dann bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter angewendet werden, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden. Eine Anwendung in der Schwangerschaft ist in allen Indikationen (Epilepsie, Migräneprophylaxe, bipolare Störung) kontraindiziert, einzige Ausnahmen sind Patientinnen mit Epilepsie, für die keine geeignete alternative Behandlung zur Verfügung steht. Soll Valproat bei Frauen im gebärfähigen Alter verschrieben werden, müssen die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms eingehalten werden. Andernfalls ist es bei dieser Patientengruppe kontraindiziert.

Mehr zum Thema

Wurde in Frankreich das teratogene Risiko von Valproat ignoriert?

Le scandale Dépakine

Reichen die Sicherheitsauflagen?

Valproat erneut auf dem Prüfstand

Das Schwangerschaftsverhütungsprogramm beinhaltet unter anderem, dass der verordnende Arzt sicherstellen muss, dass

  • alle Patientinnen hinsichtlich ihrer Gebärfähigkeit eingeschätzt werden,
  • dass die Patientin die Notwendigkeit versteht, sich vor Beginn und (soweit erforderlich) während der Behandlung Schwangerschaftstests zu unterziehen,
  • dass die Patientin bezüglich Empfängnisverhütung beraten wird und dass die Patientin in der Lage ist, während der gesamten Dauer der Behandlung mit Valproat ununterbrochen zuverlässige Verhütungsmethoden anzuwenden,
  • dass die Patientin den Leitfaden für Patienten erhalten hat
  • und dass die Patientin bestätigt, dass sie die Gefahren und erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung von Valproat verstanden hat (jährlich auszufüllendes Formular zur Bestätigung der Risikoaufklärung).

Alle weiteren Vorgaben finden Sie hier im Rote-Hand-Brief.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.