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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Spahn will Wettbewerb bei E-Rezept-Apps ermöglichen
Zusatzhonorar für Befüllung der E-Patientenakte
Aber auch mit Blick auf die Patientenakte wird es Neuregelungen für Apotheker geben. Zur Erinnerung: Die ePA soll ab 2021 den Versicherten zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten die E-Akten zur Verfügung stellen. Nach und nach sollen in den kommenden Jahren Anwendungen hinzukommen, die über die ePA genutzt werden können. Mit dem neuen Gesetz will das BMG nun dafür sorgen, dass ab 2022 Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, das U-Heft auf der ePA gespeichert werden können. Schon vorher stand fest, dass auch der E-Medikationsplan in die Akte integriert werden soll. Der E-Medikationsplan ist schon recht weit entwickelt und soll schon bald in Testregionen erprobt werden.
Mit der Befüllung der E-Akte sollen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Apotheker betraut werden. Aus dem BMG hieß es dazu, dass beide Berufsgruppen dafür entlohnt werden sollen. Die Ärzte sollen im ersten Jahr pro neuem Eintrag 10 Euro erhalten. Das Zusatzhonorar der Apotheker soll nicht festgelegt werden. Die Apotheker sollen es mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.
BMG will Datenschutz bei Verwendung der E-Patientenakte regeln
Des Weiteren will das BMG den Datenschutz rund um die E-Patientenakte regeln. Demnach soll klargestellt werden, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist. Der Versicherte soll entscheiden, welche Daten in der Akte gespeichert und gegebenenfalls wieder gelöscht werden. Ebenso soll der Versicherte über jeden einzelnen Zugriff eines Heilberuflers entscheiden können. Ab 2022 soll es dann auch für die ePA eine App geben, mit der die Versicherten die Freigabe bestimmter Dokumente für Heilberufler autorisieren können. Es werde also möglich sein, dass ein Arzt nur bestimmte Befunde in der ePA sehen kann, weil der Patient nur diese freigegeben hat.
Für Versicherte, die keine Handys oder Smartphones besitzen, soll es in den Filialen der Krankenkassen die Möglichkeit geben, ihre E-Akte über ein Gerät einzusehen. Ab 2023 sollen die Versicherten auch die Möglichkeit bekommen, im Rahmen einer „Datenspende“ ihre Gesundheitsdaten der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Das Ministerium plant zudem neue Bußgelder für die Akteure, die innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriffsrechte besitzen. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der TI sollen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die Gematik melden – wenn sie das auslassen, soll ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro drohen.
12 Kommentare
Marktmacht - Nachtrag
von ratatosk am 03.02.2020 um 9:26 Uhr
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Wettbewerb?
von Cornelius Zink am 01.02.2020 um 11:40 Uhr
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Spahn versus Deutsche Apotheke
von Heiko Barz am 30.01.2020 um 22:33 Uhr
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10 Euro pro Akte - nicht pro Eintrag
von Franz-Josef Müller am 30.01.2020 um 20:48 Uhr
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Eigentlich nicht so falsch, aber ....
von Wolfgang Müller am 30.01.2020 um 20:44 Uhr
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Die große Verlade!
von Christiane Patzelt am 30.01.2020 um 19:23 Uhr
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Köder
von Reinhard Rodiger am 30.01.2020 um 16:52 Uhr
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Spahn
von Karl Friedrich Müller am 30.01.2020 um 16:06 Uhr
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G5
von Reinhard Rokitta am 30.01.2020 um 16:04 Uhr
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E-Rezpt Apps
von Roland Mückschel am 30.01.2020 um 15:32 Uhr
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Sicherheit völlig abwesend
von ratatosk am 30.01.2020 um 15:26 Uhr
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Vom gewünschten eRezept-Monopol zum verordneten Oligopol ...
von Christian Timme am 30.01.2020 um 15:17 Uhr
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