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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
Spahn will Wettbewerb bei E-Rezept-Apps ermöglichen
Mit Blick auf die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes hat sich in den vergangenen Monaten eine wichtige Frage entwickelt: Wird es nur einen einzigen, einheitlichen Weg zur Übermittlung des E-Rezeptes geben oder soll es mehrere Anwendungen (Apps) geben, mit denen der Patient seine digitalen Verordnungen an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten kann? Die Apotheker fordern die Festlegung auf einen einheitlichen Übermittlungsweg. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun aber einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem es zwar eine zentrale Anwendung der Gematik geben soll, aber auch andere Wege offenbleiben sollen. Und: Den Apothekern winkt ein neues Zusatzhonorar.
Das E-Rezept wird derzeit in mehreren Pilotregionen getestet. Ganz vorne mit dabei sind auch die Apotheker, die unter anderem in Berlin mit den Ärzten kooperieren. Dort verordnen einige Ärzte bereits digital und einige Apotheken können die E-Rezepte beliefern und dann abrechnen. Dazu kommt in Berlin die vom Deutschen Apothekerverband entwickelte WebApp zur Anwendung. Die ABDA wünscht sich, dass die App bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes einmal zur Standard-App wird. Sie soll, so der Wunsch der Apotheker, der einzige und einheitliche Weg werden, auf dem Patienten ihre E-Rezepte an ihre Apotheken oder Versender weiterleiten. Doch da haben einige andere Anbieter etwas dagegen: Die Versandapotheken hierzulande und im Ausland wollen eigene Apps auf den Markt bringen.
Mit einem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium nun dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz will das BMG in erster Linie Näheres zur Einführung der Patientenakte regeln. Der Entwurf enthält aber auch einen Passus zum E-Rezept. Aus dem BMG hieß es dazu, dass die Gematik, an der die Apotheker beteiligt sind, eine zentrale App entwickeln soll. Aus dieser App soll der Patient schon entscheiden können, an welche Apotheke er seine Verordnung weiterleitet. Allerdings soll es auch möglich sein, das E-Rezept aus der Gematik-App über bestimmte Schnittstellen an die Anwendungen anderer Anbieter weiterzuleiten. Die vom DAV entwickelte App wäre somit eine von vielen, die der Gematik-App nachgeordnet ist. Allerdings haben die Apotheker über ihre Beteiligung an der Gematik natürlich die Möglichkeit, bei der Entwicklung dieser E-Rezept-App mitzuwirken.
Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass man damit der Sorge der Apotheker entgegenkomme, dass E-Rezepte möglicherweise direkt vom Arzt an die (Versand-)Apotheken weitergeleitet werden könnten. Allerdings habe auch ein Apothekerverband natürlicherweise Interessen. Man könne ihn schon alleine deswegen nicht mit dieser Aufgabe betrauen, sondern habe den Weg über die Gematik gewählt. Die Gematik-App solle „im Laufe des Jahres 2021“ zur Verfügung stehen, mit dem Gesetz soll die Gematik beauftragt werden, die Anwendung zu bauen. Auch interessant ist, dass das BMG plant, das E-Rezept unabhängig von der E-Patientenakte zu etablieren. Die App für die Verordnungen solle von Patienten auch genutzt werden können, wenn sie sich gegen die Nutzung einer E-Patientenakte entscheiden, hieß es aus dem Ministerium dazu.
Zusatzhonorar für Befüllung der E-Patientenakte
Aber auch mit Blick auf die Patientenakte wird es Neuregelungen für Apotheker geben. Zur Erinnerung: Die ePA soll ab 2021 den Versicherten zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten die E-Akten zur Verfügung stellen. Nach und nach sollen in den kommenden Jahren Anwendungen hinzukommen, die über die ePA genutzt werden können. Mit dem neuen Gesetz will das BMG nun dafür sorgen, dass ab 2022 Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, das U-Heft auf der ePA gespeichert werden können. Schon vorher stand fest, dass auch der E-Medikationsplan in die Akte integriert werden soll. Der E-Medikationsplan ist schon recht weit entwickelt und soll schon bald in Testregionen erprobt werden.
Mit der Befüllung der E-Akte sollen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Apotheker betraut werden. Aus dem BMG hieß es dazu, dass beide Berufsgruppen dafür entlohnt werden sollen. Die Ärzte sollen im ersten Jahr pro neuem Eintrag 10 Euro erhalten. Das Zusatzhonorar der Apotheker soll nicht festgelegt werden. Die Apotheker sollen es mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.
BMG will Datenschutz bei Verwendung der E-Patientenakte regeln
Des Weiteren will das BMG den Datenschutz rund um die E-Patientenakte regeln. Demnach soll klargestellt werden, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist. Der Versicherte soll entscheiden, welche Daten in der Akte gespeichert und gegebenenfalls wieder gelöscht werden. Ebenso soll der Versicherte über jeden einzelnen Zugriff eines Heilberuflers entscheiden können. Ab 2022 soll es dann auch für die ePA eine App geben, mit der die Versicherten die Freigabe bestimmter Dokumente für Heilberufler autorisieren können. Es werde also möglich sein, dass ein Arzt nur bestimmte Befunde in der ePA sehen kann, weil der Patient nur diese freigegeben hat.
Für Versicherte, die keine Handys oder Smartphones besitzen, soll es in den Filialen der Krankenkassen die Möglichkeit geben, ihre E-Akte über ein Gerät einzusehen. Ab 2023 sollen die Versicherten auch die Möglichkeit bekommen, im Rahmen einer „Datenspende“ ihre Gesundheitsdaten der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Das Ministerium plant zudem neue Bußgelder für die Akteure, die innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriffsrechte besitzen. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der TI sollen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die Gematik melden – wenn sie das auslassen, soll ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro drohen.
12 Kommentare
Marktmacht - Nachtrag
von ratatosk am 03.02.2020 um 9:26 Uhr
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Wettbewerb?
von Cornelius Zink am 01.02.2020 um 11:40 Uhr
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Spahn versus Deutsche Apotheke
von Heiko Barz am 30.01.2020 um 22:33 Uhr
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10 Euro pro Akte - nicht pro Eintrag
von Franz-Josef Müller am 30.01.2020 um 20:48 Uhr
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Eigentlich nicht so falsch, aber ....
von Wolfgang Müller am 30.01.2020 um 20:44 Uhr
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Die große Verlade!
von Christiane Patzelt am 30.01.2020 um 19:23 Uhr
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Köder
von Reinhard Rodiger am 30.01.2020 um 16:52 Uhr
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Spahn
von Karl Friedrich Müller am 30.01.2020 um 16:06 Uhr
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G5
von Reinhard Rokitta am 30.01.2020 um 16:04 Uhr
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E-Rezpt Apps
von Roland Mückschel am 30.01.2020 um 15:32 Uhr
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Sicherheit völlig abwesend
von ratatosk am 30.01.2020 um 15:26 Uhr
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Vom gewünschten eRezept-Monopol zum verordneten Oligopol ...
von Christian Timme am 30.01.2020 um 15:17 Uhr
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