Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Spahn will Wettbewerb bei E-Rezept-Apps ermöglichen

Berlin - 30.01.2020, 15:00 Uhr

E-Rezept: Mit einem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. (Foto: imago images / Spicker)

E-Rezept: Mit einem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. (Foto: imago images / Spicker)


Mit Blick auf die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes hat sich in den vergangenen Monaten eine wichtige Frage entwickelt: Wird es nur einen einzigen, einheitlichen Weg zur Übermittlung des E-Rezeptes geben oder soll es mehrere Anwendungen (Apps) geben, mit denen der Patient seine digitalen Verordnungen an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten kann? Die Apotheker fordern die Festlegung auf einen einheitlichen Übermittlungsweg. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun aber einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem es zwar eine zentrale Anwendung der Gematik geben soll, aber auch andere Wege offenbleiben sollen. Und: Den Apothekern winkt ein neues Zusatzhonorar.

Das E-Rezept wird derzeit in mehreren Pilotregionen getestet. Ganz vorne mit dabei sind auch die Apotheker, die unter anderem in Berlin mit den Ärzten kooperieren. Dort verordnen einige Ärzte bereits digital und einige Apotheken können die E-Rezepte beliefern und dann abrechnen. Dazu kommt in Berlin die vom Deutschen Apothekerverband entwickelte WebApp zur Anwendung. Die ABDA wünscht sich, dass die App bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes einmal zur Standard-App wird. Sie soll, so der Wunsch der Apotheker, der einzige und einheitliche Weg werden, auf dem Patienten ihre E-Rezepte an ihre Apotheken oder Versender weiterleiten. Doch da haben einige andere Anbieter etwas dagegen: Die Versandapotheken hierzulande und im Ausland wollen eigene Apps auf den Markt bringen.

Mit einem neuen Gesetz will das Bundesgesundheitsministerium nun dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz will das BMG in erster Linie Näheres zur Einführung der Patientenakte regeln. Der Entwurf enthält aber auch einen Passus zum E-Rezept. Aus dem BMG hieß es dazu, dass die Gematik, an der die Apotheker beteiligt sind, eine zentrale App entwickeln soll. Aus dieser App soll der Patient schon entscheiden können, an welche Apotheke er seine Verordnung weiterleitet. Allerdings soll es auch möglich sein, das E-Rezept aus der Gematik-App über bestimmte Schnittstellen an die Anwendungen anderer Anbieter weiterzuleiten. Die vom DAV entwickelte App wäre somit eine von vielen, die der Gematik-App nachgeordnet ist. Allerdings haben die Apotheker über ihre Beteiligung an der Gematik natürlich die Möglichkeit, bei der Entwicklung dieser E-Rezept-App mitzuwirken.

Aus dem Ministerium hieß es dazu, dass man damit der Sorge der Apotheker entgegenkomme, dass E-Rezepte möglicherweise direkt vom Arzt an die (Versand-)Apotheken weitergeleitet werden könnten. Allerdings habe auch ein Apothekerverband natürlicherweise Interessen. Man könne ihn schon alleine deswegen nicht mit dieser Aufgabe betrauen, sondern habe den Weg über die Gematik gewählt. Die Gematik-App solle „im Laufe des Jahres 2021“ zur Verfügung stehen, mit dem Gesetz soll die Gematik beauftragt werden, die Anwendung zu bauen. Auch interessant ist, dass das BMG plant, das E-Rezept unabhängig von der E-Patientenakte zu etablieren. Die App für die Verordnungen solle von Patienten auch genutzt werden können, wenn sie sich gegen die Nutzung einer E-Patientenakte entscheiden, hieß es aus dem Ministerium dazu.

Zusatzhonorar für Befüllung der E-Patientenakte

Aber auch mit Blick auf die Patientenakte wird es Neuregelungen für Apotheker geben. Zur Erinnerung: Die ePA soll ab 2021 den Versicherten zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten die E-Akten zur Verfügung stellen. Nach und nach sollen in den kommenden Jahren Anwendungen hinzukommen, die über die ePA genutzt werden können. Mit dem neuen Gesetz will das BMG nun dafür sorgen, dass ab 2022 Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, das U-Heft auf der ePA gespeichert werden können. Schon vorher stand fest, dass auch der E-Medikationsplan in die Akte integriert werden soll. Der E-Medikationsplan ist schon recht weit entwickelt und soll schon bald in Testregionen erprobt werden.

Mit der Befüllung der E-Akte sollen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Apotheker betraut werden. Aus dem BMG hieß es dazu, dass beide Berufsgruppen dafür entlohnt werden sollen. Die Ärzte sollen im ersten Jahr pro neuem Eintrag 10 Euro erhalten. Das Zusatzhonorar der Apotheker soll nicht festgelegt werden. Die Apotheker sollen es mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.

BMG will Datenschutz bei Verwendung der E-Patientenakte regeln

Des Weiteren will das BMG den Datenschutz rund um die E-Patientenakte regeln. Demnach soll klargestellt werden, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist. Der Versicherte soll entscheiden, welche Daten in der Akte gespeichert und gegebenenfalls wieder gelöscht werden. Ebenso soll der Versicherte über jeden einzelnen Zugriff eines Heilberuflers entscheiden können. Ab 2022 soll es dann auch für die ePA eine App geben, mit der die Versicherten die Freigabe bestimmter Dokumente für Heilberufler autorisieren können. Es werde also möglich sein, dass ein Arzt nur bestimmte Befunde in der ePA sehen kann, weil der Patient nur diese freigegeben hat.

Für Versicherte, die keine Handys oder Smartphones besitzen, soll es in den Filialen der Krankenkassen die Möglichkeit geben, ihre E-Akte über ein Gerät einzusehen. Ab 2023 sollen die Versicherten auch die Möglichkeit bekommen, im Rahmen einer „Datenspende“ ihre Gesundheitsdaten der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Das Ministerium plant zudem neue Bußgelder für die Akteure, die innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriffsrechte besitzen. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der TI sollen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die Gematik melden – wenn sie das auslassen, soll ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro drohen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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12 Kommentare

Marktmacht - Nachtrag

von ratatosk am 03.02.2020 um 9:26 Uhr

Die Kanzlerin entblödet sich noch nicht einmal wegen der Probleme in der Nahrungsmittelindustrie aufgrund der Marktmacht weniger Konzerne heute zu einem Gipfel einzuladen ! Sie die an oberster Stelle für die Installierung dieser Konzernstruktur steht. - Wie tief ist die Politik gesunken. !?
Und sollte bein uns eine Coronaepedimie auftreten, stehen dann Bosse wohl an der Front der Versorgung ? und wie sieht so was aus, wenn nur noch der nicht mehr fahrende Postbote es bringein soll ?? - man weiß es nicht - die Politik interessiert es auf alle Fälle schon mal nicht.

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Wettbewerb?

von Cornelius Zink am 01.02.2020 um 11:40 Uhr

Wettbewerb um das Übermitteln von Patienten-Rezepten?
Dann brauch es ja nicht einmal die FDP um das Gesundheitssystem zu Grunde zu richten. Herr Spahn schafft das auch gleich alleine.

Herr Spahn sollte sich mal lieber anschauen was Fallpauschalen für die Kinderkrankenpflege bedeuten, theoretisch hätte der Mann eine Menge zu tun.
Aber wenn man 24/7 mit selbstdarstellen beschäftigt ist, bleibt keine Zeit für kranke Menschen.

Wettbewerb in der Bundesregierung wäre doch mal was!
Die ganzen Partei-Zombies sollten mit echten Experten um ihre Posten konkurrieren müssen.

Viel Spaß bei der Jobsuche Herr Spahn.

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Spahn versus Deutsche Apotheke

von Heiko Barz am 30.01.2020 um 22:33 Uhr

Das System E-Rezept, E- PA, E-Medikationsplan, Gematik, KI und viele indifferente APPs hat sich in kürzester Zeit dermaßen verkompliziert, sodass es nicht mehr vielen Kollegen möglich ist, diesen Wahnsinn substantiell zu begleiten und auch folgen zu können. Die Leidtragenden sind natürlich die Patienten, denen wir an der Front diese irrationalen Wege nicht mehr erklären können. Und welchen Eid hat der Minister geschworen,: „ zum Wohle des Deutschen Volkes seine ganze Kraft einzusetzen...“
Welche Partikularinterssen dieser Mann verfolgt, werden wir erst sehen, wenn er dann die Politik verläßt.
Jedenfalls wird er sich dann rühmen können, ein perfekt funktionierendes Arzneimittelverteilungssystem zerschlagen zu haben. Das Ganze geschieht unter Aufsicht und Wohlwollen unserer wachsweichen „Führungsriege“.Wir sollten es den Bauern nachtun und mit unseren Lieferfahrzeugen eine Sternfahrt zum BMG organisieren.
Wie wenig mediales Interesse die lobenswerte „Bühler Aktion“ erzielte, haben wir leider wiedermal erfahren müssen. Es reicht nicht, die Zahl von bald 400 Apothekenschließungen in diesem Jahr zu beklagen! Das ist bestenfalls eine Nebennotiz in kommunalen Publikationen. Auch der Industrie und Handelskammer ist dieser wirtschaftliche Vernichtungsfeldzug gegen die Deutschen Apotheken egal, solange das Zwangsgeld auf ihren Konten erscheint.

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10 Euro pro Akte - nicht pro Eintrag

von Franz-Josef Müller am 30.01.2020 um 20:48 Uhr

Da ist der Redaktion wohl ein Fehler unterlaufen. Im Referentenentwurf steht:
"(4) Für Leistungen nach Absatz 2 erhalten die an der vertragsärztlichen Versor- gung teilnehmenden Leistungserbringer und Einrichtungen sowie Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2021 über einen Zeitraum von 12 Monaten einen einmaligen Vergü- tungszuschlag je Erstbefüllung in Höhe von zehn Euro."

Über 10 Euro pro Eintrag könnte man ja noch reden. Aber 10 Euro, um eine komplette Patientenakte aus der Praxiskartei in die ePA in digitaler Form zu überführen, ist an Dreistigkeit nur schwer zu überbieten.

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Eigentlich nicht so falsch, aber ....

von Wolfgang Müller am 30.01.2020 um 20:44 Uhr

Das Ganze entwickelt sich zu einem faszinierenden Strategie-SPIEL. Wenn man nicht selber mit horrormäßig viel Geld, Freude und anvertrauten Menschen drin hinge (weiter Haben oder bald Nicht Mehr Haben, das ist die Frage): hei, was für ein Spaß!

Man stelle sich mal vor, es gibt dann von den Dumping-Freunden eine "Geiler-Zuverdienst-App" (Verzeihung, bitte, aber nie vergessen: die wichtigsten Kunden werden dann die sein, die mit "Geiz ist Geil" aufgewachsen sind), auf die ich dann beim Arzt mein E-Rezept direkt entsprechend den ausliegenden Flyern rüberquietschen kann: "Klasse, 30 Euro pro Rezept, wieder mal Gewinner!"

Toll, für jeden links- oder rechts-konservativen, menschlich intakten Politiker müsste sich mit diesem Gedanken das Thema "Rx-Boni - eigentlich doch okay, oder?" eigentlich erledigt haben .....

Aber sorry, Kolleg/innen: Grundsätzlich und abgesehen von diesen Verknüpfungen zum möglichen Mega-Dumping-Vernichtungsmarketing ist der Ansatz RICHTIG, die Gematik diesen einheitlichen Zugang sozusagen erstmal "staatlich" schaffen zu lassen. Da gibt's kein Vertun, ansonsten muss man das E-Rezept eben grundsätzlich zu verhindern versuchen.

Nie war eine wahrnehmungsfähige CDU plus wahrnehmungsfähiger möglicher Koalitionspartner für uns wichtiger als in diesen Entscheidungsjahren 2020-2022. Unsere eigene Führung wird ja nur noch Dienstleistungs-eifrig/beflissen einfach weiter zugucken, wie uns die Fetzen um die Ohren fliegen. Zumindest, solange es die aktuelle bleibt.

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Die große Verlade!

von Christiane Patzelt am 30.01.2020 um 19:23 Uhr

Und am Montag hat er uns noch vorgeworfen, wir sollten Energie in das e-Rezept stecken...
Herr Spahn ist der schlimmste FDP-Politiker, den ich kenne!

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Köder

von Reinhard Rodiger am 30.01.2020 um 16:52 Uhr

Freie Bahn für Wegelagerer und Raubritter.Der Patient wird geliefert.Er ist zwar krank und braucht Hilfe aber keine Köder in die falsche Richtung..Wettbewerb an der Schnittstelle "Patient" vernachlässigt das wesentliche :Die Entscheidungsfähigkeit.
Unter Druck , auch mit Boni/Ködern/Mahnungen , ist sie begrenzt. Er wird Spielball der Interessen.Nicht zu verbracht bist.essen: die sowieso gering ausgeprägte "Health Literacy".

Spätestens hier ist eine Debatte zur Zulässigkeit von Wettbewerb im traditionell-kapitalistischen Sinn angebracht ist.
Oder warum Gesundheit nicht den Kapitalmarktgesetzen unterliegt.Eben-wie selbst die FDA jedenfalls für die Generika (ca 80 %) sagt: untypisch.

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Spahn

von Karl Friedrich Müller am 30.01.2020 um 16:06 Uhr

will das Chaos, ist das Chaos
Er will im Zuge der Verwirrung seine Interessen, also die Bevorzugung des Versands möglichst unauffällig durchboxen und nennt das "Wettbewerb".
Die Gematik ist zu 51% im Besitz von Spahn, bzw, des BMG.
Die Firma wird das tun, was Spahn will.
Spahns unerträgliche Intressenskonflikte wären was für einen Untersuchungsauschuss.
Der sogenannte Wettbewerb im Gesundheitswesen war immer Vorwand für Verschlechterungen, vor allem für uns!

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G5

von Reinhard Rokitta am 30.01.2020 um 16:04 Uhr

Die Vergabe von G5 hat es vorgemacht.
Warum soll Wettbewerb vor RX-Arzneimitteln aufhören? Warum vor Apotheken? Warum vor einer (noch) funktionierenden Arzneimittelversorgung?
Mehr Wettbewerb in der Bundesregierung. Mehr europäischen Wettbewerb bei Krankenkassen. Mehr Wettbewerb innerhalb von Berufsvertretungen.

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E-Rezpt Apps

von Roland Mückschel am 30.01.2020 um 15:32 Uhr

Traut dem Kerl bloss nicht.
Von diesem Judasgeld könnt ihr euch höchstens
einen Strick kaufen.

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Sicherheit völlig abwesend

von ratatosk am 30.01.2020 um 15:26 Uhr

Da schon jetzt klar ist, daß die digitale Gesundheitsakte sicherheitstechnisch völlig blank ist, wird auch das e-rezept von der gleichen Truppe durchgeboxt. Wer sich eintragen lässt hat schon verloren. Aber es zählen eben nur die geifernd wartenden Konzerne. Spahn wir als großer Vernichter jeglichen Vertrauens in digitale medizinische Dienste eingehen, es wird schon was geben, warum er dies wissend macht

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Vom gewünschten eRezept-Monopol zum verordneten Oligopol ...

von Christian Timme am 30.01.2020 um 15:17 Uhr

Die Gematik hat es schon im Sinne des Gesundheitsministers gerichtet. Selbstüberschätzung garniert mit Monopolansprüchen war noch nie ein Erfolgsrezept ...

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