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Referentenentwurf
Makelverbot landet im Patientendaten-Schutzgesetz
DAV-App wird nur eine von vielen
Mit anderen Regelungen, die das BMG vorschlägt, dürften die Apotheker weniger zufrieden sein. Die Hoffnung, man könne die DAV-App als „DIE“ E-Rezept etablieren wurde zumindest im Referentenentwurf zunichte gemacht. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz will das Bundesgesundheitsministerium nun dafür sorgen, dass, wie unter anderem die Versender es fordern, mehrere Übermittlungswege möglich sind. So soll die Gematik, an der die Apotheker beteiligt sind, „Komponenten, die den Versicherten einen Zugangsweg zur Anwendung für die elektronische Übermittlung ärztlicher Verschreibungen nach § 360 über mobile Endgeräte ermöglichen“, entwickeln, also eine App für den Zugriff auf elektronische ärztliche Verschreibungen durch den Versicherten. Aus dieser App soll der Patient schon entscheiden können, an welche Apotheke er seine Verordnung weiterleitet. Die App selbst kann aber zusätzlich Schnittstellen zu Angeboten von „Drittanbietern“ enthalten. Das können Versender, der DAV und andere sein, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit des elektronischen Rezeptes nicht beeinträchtigt wird. Die vom DAV entwickelte App wäre somit eine von vielen, die der Gematik-App nachgeordnet ist. Allerdings haben die Apotheker über ihre Beteiligung an der Gematik natürlich die Möglichkeit, bei der Entwicklung dieser „offiziellen“ E-Rezept-App mitzuwirken.
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Zusatzhonorar für Apotheker und Ärzte
Weiter regelt das Patientendaten-Schutzgesetz, wie es der Name vermuten lässt, den Datenschutz rund um die E-Patientenakte. Außerdem will das BMG damit dafür sorgen, dass ab 2022 Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, das U-Heft auf der ePA gespeichert werden können. Zudem sollen nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker mit der Befüllung der E-Akte betraut werden. Und beide Berufsgruppen sollen dafür entlohnt werden. Die Ärzte sollen im ersten Jahr pro neuem Eintrag 10 Euro erhalten. Das Zusatzhonorar der Apotheker hingegen soll mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden.
6 Kommentare
Immerhin Drittanbieter ... Apotheke wird C-Klasse ... dank CAV
von Christian Timme am 31.01.2020 um 6:56 Uhr
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Schrittweise VOASG-Entrümpelung, sehr gut
von Wolfgang Müller am 30.01.2020 um 20:09 Uhr
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Makelverbot für Drittanbeter?
von Pöppl am 30.01.2020 um 18:28 Uhr
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AW: Makelverbot für Drittanbeter
von Armin Edalat am 30.01.2020 um 19:26 Uhr
Komisch...
von Reinhard Rokitta am 30.01.2020 um 18:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Makelverbot.
von Roland Mückschel am 30.01.2020 um 17:26 Uhr
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