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Thierry Breton
EU-Kommissar sieht offenbar keine Probleme bei DocMorris-Überwachung
Breton verweist auf EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung
Wörtlich erklärt der EU-Kommissar:
Nach den genannten EU-Rechtsvorschriften müssen Onlineapotheken eine Genehmigung für die Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz einholen und den einzelstaatlichen Behörden am Ort ihrer Niederlassung ihre Absicht, Arzneimittel online zum Verkauf anzubieten, mitteilen. Onlineapotheken dürfen nur solche Arzneimittel verkaufen, die im Bestimmungsmitgliedstaat zugelassen sind und dort online erworben werden dürfen. Manche Mitgliedstaaten erlauben lediglich den Onlineverkauf von rezeptfreien Arzneimitteln, während andere (unter anderem Deutschland) auch den Onlineverkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlauben. Das Verzeichnis registrierter Onlinehändler von Arzneimitteln in den Niederlanden ist öffentlich zugänglich. Zum Zeitpunkt dieses Schreibens ist DocMorris dort aufgeführt. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Richtlinie 2001/83/EG verantwortlich. Sie müssen auch sicherstellen, dass nur zugelassene Marktteilnehmer Arzneimittel in der EU zum Verkauf anbieten. Außerdem obliegt es den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass wirksame und abschreckende Sanktionen gegen solche Händler verhängt werden, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.“
Breton: EU-Versender haben nur eine Möglichkeit, Zugang zum deutschen Markt zu erhalten
Was die Wettbewerbsverzerrung betrifft, verweist Breton auf eine Passage im EuGH-Urteil, die viele deutsche Apotheker verärgert hatte. Der EuGH hatte sein Urteil im Oktober 2016 unter anderem damit begründet, dass der Versandhandel für EU-Versender das einzige Mittel sei, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Da sie nicht durch Personal vor Ort individuell beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherstellen könnten, sei der Preiswettbewerb für sie ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor als für „traditionelle“ Apotheken. Auch Breton bemüht dieses Argument: „Zu potenziellen Wettbewerbsverzerrungen hat der Gerichtshof der Europäischen Union bereits erklärt, dass der Onlineverkauf für Apotheken, die nicht im deutschen Hoheitsgebiet ansässig sind, die einzige Möglichkeit des Zugangs zum deutschen Markt darstellt.“
Treffen am 31. Januar in Berlin geplant
Auch wenn Breton in seinem Antwortschreiben noch vieles offen lässt, ist es ein erster Fingerzeig darauf, wie sein Kommissariat das von der Bundesregierung geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz bewerten könnte. Nach Informationen von DAZ.online könnte Breton noch in dieser Woche Auskunft darüber geben, wie er das von Bundesgesundheitsminister Spahn anvisierte Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich bewertet. Denn für den kommenden Freitag, den 31. Januar, hat sich der Franzose in Berlin angekündigt. Auch ein Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) steht in seinem Terminkalender.
Breton ist erst seit wenigen Wochen EU-Kommissar für den Binnenmarkt. Zuerst hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula van der Leyen die Französin Sylvie Goulard nominiert, das war jedoch heftig kritisiert worden. Doch auch Bretons Nominierung war aufgrund seiner Vergangenheit nicht unumstritten: Denn Breton war bis wenige Tage vor seiner Nominierung als EU-Kommissar Chef des IT-Konzerns Atos, der Medienberichten zufolge millionenschwere Verträge mit EU-Institutionen hat. Zuvor hatte Breton übrigens auch die Geschäfte bei France Télécom geleitet und war zwischen 2005 und 2007 auch Wirtschaftsminister in Frankreich.
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Hinweis der Redaktion: Die Antwort vom EU-Kommissar ist inzwischen auf der Seite des EU-Parlaments veröffentlicht. Hier finden Sie das Dokument.
11 Kommentare
ATOS und Breton
von Hinterfragt am 28.01.2020 um 21:19 Uhr
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Überwachung durch Deutsche Behörden
von Andreas Grünebaum am 28.01.2020 um 21:04 Uhr
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Anfrage Herr Lange, SPD
von Roland Mückschel am 28.01.2020 um 16:47 Uhr
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"Vorteile der EU"
von Dr.Diefenbach am 28.01.2020 um 14:07 Uhr
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AW: "Vorteile der EU"
von Anita Peter am 28.01.2020 um 14:19 Uhr
AW: "Vorteile der EU"
von Thomas Beck am 28.01.2020 um 16:44 Uhr
AW: "Vorteile der EU"
von Bernd Jas am 28.01.2020 um 22:18 Uhr
Überwachung
von Bernd Küsgens am 28.01.2020 um 12:39 Uhr
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Von wem wird nun überwacht?
von Beobachter am 28.01.2020 um 12:09 Uhr
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von Anita Peter am 28.01.2020 um 12:01 Uhr
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EU Verdruß
von ratatosk am 28.01.2020 um 11:57 Uhr
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