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Neuer Gehaltstarifvertrag
1,9 Prozent mehr Lohn und ein Urlaubstag mehr für Apothekenmitarbeiter
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Nach Informationen von DAZ.online sollen Apothekenmitarbeiter und Auszubildende ab dem 1. Januar 2020 mehr Lohn bekommen, und zwar 1,9 Prozent. 2021 kommt dann eine weitere Erhöhung dazu. Außerdem soll es einen Urlaubstag zusätzlich geben.
Zuletzt hatten die Adexa und der ADA im August 2018 den Gehaltstarifvertrag erneuert. Die damalige Einigung hatte eine Laufzeit von 16 Monaten und gilt bis Ende dieses Jahres. Es war also an der Zeit, neue Konditionen auszuhandeln. Nun steht der neue Vertrag. Dem Vernehmen nach sollen die Verbände am heutigen Donnerstag ihre Mitglieder informieren. Der Vertrag hat diesmal eine Laufzeit von 24 Monaten.
DAZ.online liegen die Details vor. Aus finanzieller Sicht konnten sich beide Parteien um eine stufenweise Anpassung der Tarifgehälter einigen. Im gesamten kommenden Jahr soll sich der Lohn der Mitarbeiter und der Auszubildenden um 1,9 Prozent erhöhen. Ab dem 1. Januar 2021 steigen die Tariflöhne dann bis zum Jahresende 2021 um weitere 1,5 Prozent. Das Bruttogehalt eines approbierten Apothekers im ersten Berufsjahr steigt durch die beschlossene Erhöhung somit im kommenden Jahr um rund 50 Euro pro Monat auf etwa 3529 Euro. Angestellte Approbierte ab dem 11. Berufsjahr erhalten ab dem 1. Januar 2020 rund 4279 Euro brutto.
Steigerungen auch für PTA, PKA, PhiP und Azubis
Ebenso dürfen sich Pharmazeutisch-technische Assistenten sowie Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte über mehr Lohn freuen. Im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten PTA derzeit 2078 Euro im Monat, künftig (ab dem 1. Januar 2020) werden es rund 2117 Euro sein. Bei PKA erhöht sich das Gehalt im ersten Berufsjahr von 1805 Euro pro Monat auf 1840 Euro brutto. Und auch die Ausbildungsvergütungen der PTA- und PKA-Azubis sowie für Pharmazeuten im Praktikum werden um 1,9 Prozent angehoben.
Ob auch Mitarbeiter, die bereits ein übertarifliches Gehalt erhalten, einen Anspruch auf die Erhöhung haben, hängt davon ab, was genau im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.
7 Kommentare
Gehalt ist ein Witz
von Xenia am 07.01.2020 um 17:10 Uhr
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zu wenig gehalt
von Bergemann Gaby am 20.12.2019 um 22:15 Uhr
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Tarif bindend?
von Vorsicht Glas am 20.12.2019 um 10:28 Uhr
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AW: Tarif bindend
von A. Fischer am 20.12.2019 um 14:26 Uhr
Gehalt
von Harmatiuc am 20.12.2019 um 7:29 Uhr
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.
von Anita Peter am 19.12.2019 um 8:27 Uhr
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AW: Ja, das IST trauig
von Christian Becker am 19.12.2019 um 10:05 Uhr
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