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„Kassengesetz“
Bundesregierung: Ausnahmen von der Bonpflicht nur bei „sachlichen Härten“
Bundesregierung: Auch Abfallvermeidung kann ein Grund sein
In der Tat sind im Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich in einer Anfrage an die Bundesregierung unter anderem damit befasst und gefragt, in welchen Fällen keine Belege ausgegeben werden müssten. Aus der Antwort geht hervor, dass „sachliche Härten“ vorliegen müssen. Diese liegen laut Bundesregierung etwa vor, wenn „höhere Gewalt eine Belegausgabe nicht möglich macht (Stromausfall, Wasserschaden, Ausfall der Belegausgabeeinheit usw.) oder wenn die Belegausgabepflicht für den Steuerpflichtigen im konkreten Einzelfall unzumutbar ist“. Im konkreten Einzelfall müsse dies aber die zuständige Finanzbehörde prüfen.
Allerdings geht aus der Antwort auch hervor, dass der Umweltaspekt sehr wichtig ist für die Bundesregierung. Denn: „Die Ziele ‚Abfallvermeidung‘ und ‚nachhaltiger Umgang mit Ressourcen‘ könnten Teilaspekte bei der Darlegung einer Härte sein“, heißt es weiter. Ebenfalls mit Blick auf die Umweltbelastung durch das Thermopapier heißt es weiter, dass im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit eines elektronischen Beleges vorgegeben sei.
Interessant ist auch die folgende Aussage: „Die Hersteller erwarten einen gleichbleibenden Verbrauch von Thermopapier in den kommenden Jahren. Der Markt für Thermopapier (Kassenzettel, Park- und Verkehrstickets etc.) in der EU betrug 2018 491.000 Tonnen.“ Mit Blick auf die Aussagen aus der Wirtschaft überrascht diese Aussage. Altmaier hatte beispielsweise kürzlich erklärt, dass alleine die Supermarktkette Rewe mit 140.000 Kilometer zusätzlich rechne – pro Jahr.
Bundesregierung will elektronische Belege erreichen
Langfristig will die Bundesregierung aber weg von den ausgedruckten Bons. Sie verweist auf die „nordischen“ Länder, in denen Belege zumeist elektronisch ausgegeben werden und erklärt: „Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung ist eine Lösung nach skandinavischem Beispiel anzustreben, wo mehr und mehr auf elektronische Lösungen gesetzt wird.“
Strafen drohen Händlern, die die neue Bonpflicht nicht umsetzen, übrigens nicht. Auf seiner Internetseite erklärt das Finanzministerium, dass zumindest kein Bußgeld droht.
4 Kommentare
Merkel und Sorgen um normale Unternehmen ? der war gut
von ratatosk am 19.12.2019 um 9:19 Uhr
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Wieder ein Beispiel
von Karl Friedrich Müller am 18.12.2019 um 16:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wieder ein Beispiel
von Karl Friedrich Müller am 19.12.2019 um 6:44 Uhr
Kein Steuerbetrug
von Roland Mückschel am 18.12.2019 um 15:55 Uhr
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