- DAZ.online
- News
- Politik
- Bundesregierung: ...
„Kassengesetz“
Bundesregierung: Ausnahmen von der Bonpflicht nur bei „sachlichen Härten“
Um den Steuerbetrug in Deutschland zu reduzieren, gelten ab dem 1. Januar für (Einzel-)Händler einige neue Regeln. Unter anderem sollen die Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Die ebenfalls geplante Belegausgabepflicht gehört auch dazu, ist jedoch umstritten. Zuletzt hatte die Bundesregierung klargestellt, dass keine Ausnahmen zur „Bonpflicht“ vorgesehen sind – auch die Apotheker hatten diese gefordert. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage erklärt die Bundesregierung nun, in welchen Fällen Ausnahmen erteilt werden können.
Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die Belegausgabepflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken.
Mehr zum Thema
Kassenführung in der Apotheke
Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?
Doch in den vergangenen Wochen ist die eigentlich schon längst beschlossene Bonpflicht nochmals zum Politikum geworden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich vehement für Erleichterungen für Händler eingesetzt und seinen Kollegen im Finanzministerium Olaf Scholz (SPD) um kurzfristige Änderungen gebeten. Doch das Finanzministerium und das Kanzleramt sehen hier offenbar keinen Änderungsbedarf. Regierungssprecher Steffen Seibert und eine Sprecherin des BMF teilten zu Wochenbeginn mit, dass die Bonpflicht unverändert umgesetzt werde.
Trotzdem spielte das Thema auch am heutigen Mittwoch im Bundestag eine Rolle. In der Befragung der Bundesregierung wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel zu der neuen Pflicht gefragt. Die Kanzlerin verwies auf die Hintergründe der Neuregelung: Es gehe „gar nicht“, dass man die Mehrwertsteuer umgehe – dem Staat gingen so pro Jahr Milliarden verloren. Umgehungstatbestände müssten bekämpft werden, so Merkel. Allerdings fragte sich auch die Kanzlerin: „Ob man 140.000 Kilometer Thermopapier bedrucken muss, weiß ich nicht.“ Sie verwies auf die geplanten Ausnahmeregelungen.
Bundesregierung: Auch Abfallvermeidung kann ein Grund sein
In der Tat sind im Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich in einer Anfrage an die Bundesregierung unter anderem damit befasst und gefragt, in welchen Fällen keine Belege ausgegeben werden müssten. Aus der Antwort geht hervor, dass „sachliche Härten“ vorliegen müssen. Diese liegen laut Bundesregierung etwa vor, wenn „höhere Gewalt eine Belegausgabe nicht möglich macht (Stromausfall, Wasserschaden, Ausfall der Belegausgabeeinheit usw.) oder wenn die Belegausgabepflicht für den Steuerpflichtigen im konkreten Einzelfall unzumutbar ist“. Im konkreten Einzelfall müsse dies aber die zuständige Finanzbehörde prüfen.
Allerdings geht aus der Antwort auch hervor, dass der Umweltaspekt sehr wichtig ist für die Bundesregierung. Denn: „Die Ziele ‚Abfallvermeidung‘ und ‚nachhaltiger Umgang mit Ressourcen‘ könnten Teilaspekte bei der Darlegung einer Härte sein“, heißt es weiter. Ebenfalls mit Blick auf die Umweltbelastung durch das Thermopapier heißt es weiter, dass im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit eines elektronischen Beleges vorgegeben sei.
Interessant ist auch die folgende Aussage: „Die Hersteller erwarten einen gleichbleibenden Verbrauch von Thermopapier in den kommenden Jahren. Der Markt für Thermopapier (Kassenzettel, Park- und Verkehrstickets etc.) in der EU betrug 2018 491.000 Tonnen.“ Mit Blick auf die Aussagen aus der Wirtschaft überrascht diese Aussage. Altmaier hatte beispielsweise kürzlich erklärt, dass alleine die Supermarktkette Rewe mit 140.000 Kilometer zusätzlich rechne – pro Jahr.
Bundesregierung will elektronische Belege erreichen
Langfristig will die Bundesregierung aber weg von den ausgedruckten Bons. Sie verweist auf die „nordischen“ Länder, in denen Belege zumeist elektronisch ausgegeben werden und erklärt: „Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung ist eine Lösung nach skandinavischem Beispiel anzustreben, wo mehr und mehr auf elektronische Lösungen gesetzt wird.“
Strafen drohen Händlern, die die neue Bonpflicht nicht umsetzen, übrigens nicht. Auf seiner Internetseite erklärt das Finanzministerium, dass zumindest kein Bußgeld droht.
4 Kommentare
Merkel und Sorgen um normale Unternehmen ? der war gut
von ratatosk am 19.12.2019 um 9:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wieder ein Beispiel
von Karl Friedrich Müller am 18.12.2019 um 16:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wieder ein Beispiel
von Karl Friedrich Müller am 19.12.2019 um 6:44 Uhr
Kein Steuerbetrug
von Roland Mückschel am 18.12.2019 um 15:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.