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Maßnahmen gegen Lieferengpässe im GKV-FKG
ADKA: Hersteller sollen „eiserne Reserve“ aufbauen
Mehr Pflichten für Hersteller
Eine weitergehende Forderung der ADKA ist, in § 52a Abs. 2 Arzneimittelgesetz klarzustellen, dass die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln nicht auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen beschränkt ist. Sie sollten sich auch auf die Belieferung von Krankenhäusern erstrecken. Denn im stationären Sektor würden viele Wirkstoffe eingesetzt, die im ambulanten Sektor keine relevanten Umsätze generieren und daher von der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht erfasst werden.
Hersteller sollen Arzneimittel eines Vier-Wochen-Umsatzes vorhalten
Zudem sollte in besagte Norm ein Satz eingefügt werden, der in Analogie zur Lagerhaltungspflicht der vollversorqenden Großhändler und Apotheken eine Lagerhaltungspflicht für den pharmazeutischen Unternehmer gesetzlich verankert. Die vorzuhaltenden Arzneimittel sollten nach Ansicht der ADKA mindestens einem durchschnittlichen Vier-Wochen-Umsatz entsprechen. So könne man eine „eiserne Reserve“ aufbauen, die den Markt besser gegen Lieferengpässe wappne. Die ADKA verweist auf die Niederlanden, wo ab 2020 Zusatzvorräte für einen Bedarf von fünf Monaten angelegt werden müssen. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 85 Prozent der vorübergehend auftretenden Verknappungen abgefangen werden.
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Zuletzt fordert die ADKA noch eine Meldepflicht der pharmazeutischen Unternehmer an das BfArM-Register. Derzeit würden Lieferengpässe für versorgungsrelevante und versorgungskritische Arzneimittel (Wirkstoffe) nur unvollständig von den Unternehmen gemeldet, so dass Maßnahmen zur Abmilderung oder Abwendung von Lieferengpässen erst verzögert eingeleitet werden können.
Derzeit sehen die Änderungsanträge vor, dass Pharmaunternehmen und Großhändler Daten zu Beständen, Produktion und drohenden Engpässen mitteilen müssen, wenn die Bundesoberbehörde dies fordert.
Am kommenden Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum GKV-FKG statt.
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