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Wirtschaftsministerium
Union diskutiert über Lockerung der Bonpflicht
Experten: mehr als zwei Millionen Kilometer Kassenzettel
Wie eine solche Lockerung der Bonpflicht aussehen könnte, ist allerdings noch völlig offen. Das Handelsblatt spekuliert über Ausnahmen für bestimmte Branchen. Ob davon auch die Apotheken betroffen wären, steht allerdings noch in den Sternen. Eine andere diskutierte Variante soll laut dem Zeitungsbericht sein, dass Bons nur noch ab einem bestimmten Betrag ausgedruckt werden müssen. Das federführende Bundesfinanzministerium teilte gegenüber dem Handelsblatt mit, dass man keine Kenntnis darüber habe, dass die Koalitionsfraktionen kurzfristig eine Änderung der Belegausgabepflicht planen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht von erheblichen Summen für Betriebe aus, die durch die Bonpflicht und die neuen technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) für Kassen entstehen könnten. Zur Erinnerung: Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen TSE-Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September 2020 ein. Die Bonpflicht gilt aber schon von Januar an. „Erste grobe Kostenschätzungen liegen einschließlich Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse“, sagt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.
Der HDE geht davon aus, dass Zahl und Länge der auszugebenden Kassenzettel spürbar zunehmen werden: „Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr.“ Die Bonpflicht bedeute deshalb „gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons“, betonte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gegenüber der dpa.
2 Kommentare
Cui bono
von Andreas B am 12.12.2019 um 15:10 Uhr
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Bon
von Conny am 11.12.2019 um 12:53 Uhr
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