Kassensicherungsverordnung

Pharmatechnik bietet digitalen Kassenbon per App

Berlin - 11.12.2019, 09:00 Uhr

Pharmatechnik ist eigenen Angaben zufolge bestens vorbereitet auf die neuen Vorgaben für elektronische Kassensysteme. Mithilfe der App „Meine Apotheke“ gibt es auch einen digitalen Kassenbon. (b / Foto: Pharmatechnik) 

Pharmatechnik ist eigenen Angaben zufolge bestens vorbereitet auf die neuen Vorgaben für elektronische Kassensysteme. Mithilfe der App „Meine Apotheke“ gibt es auch einen digitalen Kassenbon. (b / Foto: Pharmatechnik)
 


Zum Jahreswechsel treten weitere Regelungen in Kraft, die Manipulationen an elektronischen Kassen zulasten des Fiskus verhindern sollen. Nicht nur auf die Apotheken kommt damit Neues zu – vor allem die Anbieter der Kassensysteme waren zuletzt gefragt. Sie mussten die nötigen Vorbereitungen treffen, damit die Kassen den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Pharmatechnik will seinen Kunden sogar noch etwas mehr bieten: den digitalen Kassenbon.

Ab dem kommenden Jahr gilt die Belegausgabepflicht – so sieht es eine neue Regelung in der Abgabenordnung vor; genaueres regelt die Kassensicherungsverordnung. Die neue „Bon-Pflicht“ dient – so erklärt es das Bundesfinanzministerium – der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug. Denn auf den Beleg müssen künftig zusätzliche Daten aufgedruckt werden. Anhand des Belegs sei im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer steuerlichen Außenprüfung unter anderem leichter nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und aufbewahrt wurde – oder etwas manipuliert wurde.

Für die Apotheke heißt das konkret: Ab dem kommenden Jahr muss sie jedem Kunden aktiv einen Bon anbieten – der Papierbeleg muss ausgedruckt werden. Aber es geht auch digital, wenn der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde muss den Beleg allerdings nicht annehmen und schon gar nicht aufbewahren.

Das Apothekensoftwarehaus Pharmatechnik teilt nun mit, bestens für das neue Jahr gerüstet zu sein. Zum einen, was die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angeht. Denn die verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen ab 1. Januar 2020 laut Gesetz auch die Einzelaufzeichnung gewährleisten – und sind zusammen mit diesen digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte TSE geschützt sein. Hier hat das Bundesfinanzministerium zwar kürzlich dafür gesorgt, dass Fehlen der TSE noch bis Ende September 2020 nicht beanstandet wird. Pharmatechnik verspricht aber schon jetzt, dass sein System Kassensicherungsverordnung-konform sei. Für das TSE-Paket können sich Kunden bereits registrieren. Die TSE beinhalte das Sicherheitsmodul zur unveränderbaren Protokollierung der Kassenvorgänge; zudem erhielten die Kunden ein Speichermedium zur Speicherung der Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist.

Ressourcenschonend und praktisch

Doch auch in Sachen Bon bietet Pharmatechnik etwas an: Um in einer Zeit, in der man auf die Ressourcen und auf Nachhaltigkeit achtet, einer „Bonflut“ zu entkommen, bietet das Unternehmen einen digitalen Kassenbon an. In Verbindung mit der hauseigenen App „Meine Apotheke“ und dem Apothekenmanagementsystem IXOS können Apotheken ab Januar ihren Kunden den Beleg digital in die App übermitteln.

„Wir haben früh und intensiv in die Anbindung des digitalen Kassenbons investiert, um den Apotheken mit Einführung der Kassensicherungsverordnung die innovative Lösung zur Verfügung stellen zu können“, sagt Lars Polap, Geschäftsführer und Leiter der Produktentwicklung bei Pharmatechnik. Neben dem Umweltaspekt sieht man den digitalen Bon auch rein praktisch als Vorteil: Er ist für die Kunden immer griffbereit.

Dr. Detlef Graessner, Geschäftsführender Gesellschafter bei Pharmatechnik ist überzeugt: „Die Kunden der Apotheke können sich über moderne digitale Kommunikationslösungen wie die App ‚Meine Apotheke‘ von den Vorteilen der Apotheke vor Ort überzeugen und verstärkt digital an die Apotheke gebunden werden“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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