Verschärfte Regelungen für die Kassenführung

Bonpflicht: DAV prüft mögliche Praxis-Erleichterungen

Stuttgart - 10.12.2019, 11:50 Uhr

Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon angeboten werden, ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format, zum Beispiel auf das Smartphone. (Foto: WavebreakMediaMicro/stock.adobe.com)

Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon angeboten werden, ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format, zum Beispiel auf das Smartphone. (Foto: WavebreakMediaMicro/stock.adobe.com)


So wie es aussieht, droht ab Januar den Apothekern eine neue Papierflut. Denn ab dann muss immer ein Papierbeleg ausgedruckt und dem Patienten angeboten werden. Will der ihn nicht, muss er entsorgt werden. Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes versteht sich. So ist zumindest der aktuelle Stand – außer es gelingt dem DAV für die Praxis Erleichterungen zu erreichen.

„Ein Satz geht immer“ – dieses Credo, das eigentlich die Beratungsqualität sichern soll, bekommt ab dem 1. Januar 2020 eine völlig neue Bedeutung. Denn ab dann wird die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon angeboten werden, ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format, zum Beispiel auf das Smartphone. Für letzteres bedarf es allerdings der Zustimmung des Kunden. Der Regelfall wird aber – zumindest zunächst – die Erstellung eines Papierbeleges sein. Der ist laut ABDA stets zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten. Erst fragen und dann gegebenenfalls drucken, reicht nach Ansicht der ABDA offenbar nicht. So oder so, ab Januar wird die Frage: „Möchten Sie den Beleg?“ obligatorisch.

Mehr zum Thema

Kassenführung in der Apotheke

Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?

Weder Kunde noch Apotheke müssen den Beleg aufbewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, rät die ABDA Apotheken, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten. Ins Altpapier sollen Bons übrigens nicht, weil sie meist auf Thermopapier gedruckt werden, das mit Bisphenol A beschichtet ist – zumindest noch. Laut Umweltbundesamt ist Bisphenol A ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier verboten, um die menschliche Gesundheit zu schützen. Es bleibt trotzdem die Papierflut.

Allerdings versucht die Standesvertretung diesbezüglich noch etwas zu bewegen. Wie ein Sprecher des DAV auf Nachfrage von DAZ.online bestätigte, prüfe man derzeit, ob auf politischem Wege Erleichterungen für die Praxis erreicht werden können. Wie die genau aussehen könnten, dazu äußerte er sich nicht, ebenso wenig dazu, in welchem Zeitrahmen das geschehen könnte.

Was bei den Apothekern das Unverständnis über die Bonpflicht noch steigert, ist, dass sie nur für computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen gilt. Für Händler, die offene Kassen verwenden, gilt die Belegausgabepflicht nicht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Einfaches Problem- einfache Lösung

von Nachdenken am 11.12.2019 um 11:05 Uhr

Mal ein Vorschlag:

Wir sammeln alle unerwünscheten Bons, schreddern diese Datenschutzgerecht und das ganze regelmäßig in großen KArtons an das Finanzministerium schicken. Wenn alle Enzelhändler mitmachen wünsche ich denen in Berlin jetzt schon viel Spaß beim auspacken....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kurz vor Knapp

von Jan Kusterer am 10.12.2019 um 12:10 Uhr

Das alte Spiel. Anstatt langfristig Erleichterungen und praxisnahe Anwendungen zu planen wird kurz vor knapp allen ganz plötzlich klar welch ein Bürokratiemonster da auf uns zukommt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.