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Verschärfte Regelungen für die Kassenführung
Bonpflicht: DAV prüft mögliche Praxis-Erleichterungen
So wie es aussieht, droht ab Januar den Apothekern eine neue Papierflut. Denn ab dann muss immer ein Papierbeleg ausgedruckt und dem Patienten angeboten werden. Will der ihn nicht, muss er entsorgt werden. Natürlich unter Beachtung des Datenschutzes versteht sich. So ist zumindest der aktuelle Stand – außer es gelingt dem DAV für die Praxis Erleichterungen zu erreichen.
„Ein Satz geht immer“ – dieses Credo, das eigentlich die Beratungsqualität sichern soll, bekommt ab dem 1. Januar 2020 eine völlig neue Bedeutung. Denn ab dann wird die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon angeboten werden, ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format, zum Beispiel auf das Smartphone. Für letzteres bedarf es allerdings der Zustimmung des Kunden. Der Regelfall wird aber – zumindest zunächst – die Erstellung eines Papierbeleges sein. Der ist laut ABDA stets zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten. Erst fragen und dann gegebenenfalls drucken, reicht nach Ansicht der ABDA offenbar nicht. So oder so, ab Januar wird die Frage: „Möchten Sie den Beleg?“ obligatorisch.
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Weder Kunde noch Apotheke müssen den Beleg aufbewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, rät die ABDA Apotheken, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten. Ins Altpapier sollen Bons übrigens nicht, weil sie meist auf Thermopapier gedruckt werden, das mit Bisphenol A beschichtet ist – zumindest noch. Laut Umweltbundesamt ist Bisphenol A ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier verboten, um die menschliche Gesundheit zu schützen. Es bleibt trotzdem die Papierflut.
Allerdings versucht die Standesvertretung diesbezüglich noch etwas zu bewegen. Wie ein Sprecher des DAV auf Nachfrage von DAZ.online bestätigte, prüfe man derzeit, ob auf politischem Wege Erleichterungen für die Praxis erreicht werden können. Wie die genau aussehen könnten, dazu äußerte er sich nicht, ebenso wenig dazu, in welchem Zeitrahmen das geschehen könnte.
Was bei den Apothekern das Unverständnis über die Bonpflicht noch steigert, ist, dass sie nur für computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen gilt. Für Händler, die offene Kassen verwenden, gilt die Belegausgabepflicht nicht.
2 Kommentare
Einfaches Problem- einfache Lösung
von Nachdenken am 11.12.2019 um 11:05 Uhr
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Kurz vor Knapp
von Jan Kusterer am 10.12.2019 um 12:10 Uhr
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