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Rundschreiben
Apothekerverbände warnen: Konnektor ist nur eingeschränkt zugelassen
Viele Apotheker möchten sich rechtzeitig auf die Telematikinfrastruktur vorbereiten, doch kursieren verschiedene Informationen über die derzeitigen Möglichkeiten. Seit kurzem informieren die Apothekerverbände, dass die am Markt angebotenen Konnektoren noch nicht über die endgültige Zulassung verfügen. Außerdem würden sie nicht unter die Refinanzierungsvereinbarung fallen.
Konnektoren sind erforderlich, um die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Sie sind technisch mit einem Router vergleichbar. Außerdem werden die Apotheken eine Institutionenkarte (SMC-B) und die Apotheker einen Heilberufsausweis (HBA) benötigen.
Zulassung nur für Testbetrieb
DAZ und DAZ.online haben kürzlich über die erste Zulassung für einen E-Health-Konnektor berichtet. Doch in den jüngsten Rundschreiben einiger Apothekerverbände, beispielsweise in Hamburg und Schleswig-Holstein, vom 5. und 6. Dezember wird dies relativiert. Demnach besitzt der am Markt befindliche Konnektor nur eine eingeschränkte Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für den nötigen Feldtest, der in Nordrhein-Westfalen stattfinden soll. Erst nach Ende dieses Feldtests werde ein abschließendes Prüfergebnis vorliegen, das wiederum die Grundlage für die endgültige Zulassung als E-Health-Konnektor darstellt. Die Apothekerverbände erwarten diese Zulassung derzeit zum Ende des ersten Quartals 2020.
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Verschlüsselung mit begrenzter Laufzeit
Außerdem heißt es in den Rundschreiben, die in den Konnektoren eingesetzten Karten würden eine Verschlüsselungstechnik nutzen, die nur bis Ende 2023 eingesetzt werden darf. Die Gematik schreibe jedoch Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre betrage. Demnach dürften ab dem 1. Januar 2020 nur noch Konnektoren ausgeliefert werden, die über Gerätekarten mit einem neuen Schlüssel verfügen. Solche Karten seien derzeit aber nicht am Markt erhältlich, heißt es in den Rundschreiben. Daher erwarten die Verbände, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung stehen werde. Ab dem zweiten Quartal dürften weitere Anbieter folgen.
Außerdem weisen die Verbände darauf hin, dass der derzeit am Markt beworbene Konnektor nicht die Refinanzierungsvereinbarung erfülle, die zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband vereinbart sei. Er sei damit nicht erstattungsfähig. Nachverhandlungen dazu würden bereits laufen. Unabhängig davon bleibe es jedem Apotheker unbenommen, auch jetzt Zugangskomponenten aus eigenen Mitteln zu erwerben, heißt es in den Rundschreiben der Verbände.
Was sagen CGM und der GKV-Spitzenverband?
Der GKV-Spitzenverband erklärt dazu auf Nachfrage von DAZ.online, dass in der Finanzierungsvereinbarung mit den Apothekern festgelegt sei, dass ein E-Health-Konnektor finanziert werde. Die derzeit am Markt erhältlichen Konnektoren haben keine E-Health-Zulassung. Grundsätzlich könne ein VSDM-Konnektor durch ein Update zum E-Health-Konnektor werden, der dann ggf. auch als solcher zulassungsfähig sei. Ob dies bei den betreffenden Konnektoren der Fall sein werde, könne man seitens des GKV-Spitzenverbandes nicht sagen. Insofern bestehe für die Apotheker das Risiko, dass eine Finanzierung nicht möglich ist, so eine Sprecherin.
Nur Vorbestellungen?
Die Compugroup Medical (CGM), die ja einen entsprechend zugelassenen Konnektor für sich proklamiert, verweist auf die Gematik, nur die könne die Frage nach der Refinanzierung und die Laufzeit der Schlüssel beantworten. Auf ihrer Webseite erklärt die CGM allerdings: „Entgegen der oft falschen Darstellung ist der aktuell von der CGM angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+, voll zukunftsfähig und wird mit dem E-Health-Upgrade zum E-Health-Konnektor. Der GKV-Spitzenverband hat bestätigt, dass es für eine Förderfähigkeit eines Konnektors unerheblich ist, ob der Konnektor per Upgrade zum E-Health-Konnektor wird, oder bereits mit den Funktionen ab Werk ausgeliefert wird. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades und der aktiven Nutzung durch die Apotheke, besteht selbstverständlich der uneingeschränkte Förderanspruch für Beschaffung und laufenden Betrieb“
Was sollen Apotheker also tun – bestellen oder nicht? Sicher ist: Bis zum 30. September muss der Anschluss erfolgt sein. Vorher nicht. Die Verbände haben insofern Recht, dass es aktuell keinen „fertigen“ Konnektor gibt. Aber anscheinend handelt es sich bei den aktuellen Angeboten lediglich um Vorbestellungen – aus Unternehmenssicht nachvollziehbar, weil es das ganze besser planbar macht. Der Einbau in den Apotheken soll, so heißt es, erst nach Beendigung des Feldtests und der finalen Zulassung erfolgen, ebenso die Rechnungsstellung. Zudem scheint die CompuGroup Medical Apothekern zuzusichern, dass die Zertifikate bei Auslieferung mindestens die vorgeschriebenen vier Jahre gültig sind. Das würde bedeuten, dass Apotheken hier kein Risiko eingehen.
1 Kommentar
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von Karl Friedrich Müller am 11.12.2019 um 10:20 Uhr
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