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Rundschreiben
Apothekerverbände warnen: Konnektor ist nur eingeschränkt zugelassen
Was sagen CGM und der GKV-Spitzenverband?
Der GKV-Spitzenverband erklärt dazu auf Nachfrage von DAZ.online, dass in der Finanzierungsvereinbarung mit den Apothekern festgelegt sei, dass ein E-Health-Konnektor finanziert werde. Die derzeit am Markt erhältlichen Konnektoren haben keine E-Health-Zulassung. Grundsätzlich könne ein VSDM-Konnektor durch ein Update zum E-Health-Konnektor werden, der dann ggf. auch als solcher zulassungsfähig sei. Ob dies bei den betreffenden Konnektoren der Fall sein werde, könne man seitens des GKV-Spitzenverbandes nicht sagen. Insofern bestehe für die Apotheker das Risiko, dass eine Finanzierung nicht möglich ist, so eine Sprecherin.
Nur Vorbestellungen?
Die Compugroup Medical (CGM), die ja einen entsprechend zugelassenen Konnektor für sich proklamiert, verweist auf die Gematik, nur die könne die Frage nach der Refinanzierung und die Laufzeit der Schlüssel beantworten. Auf ihrer Webseite erklärt die CGM allerdings: „Entgegen der oft falschen Darstellung ist der aktuell von der CGM angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+, voll zukunftsfähig und wird mit dem E-Health-Upgrade zum E-Health-Konnektor. Der GKV-Spitzenverband hat bestätigt, dass es für eine Förderfähigkeit eines Konnektors unerheblich ist, ob der Konnektor per Upgrade zum E-Health-Konnektor wird, oder bereits mit den Funktionen ab Werk ausgeliefert wird. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades und der aktiven Nutzung durch die Apotheke, besteht selbstverständlich der uneingeschränkte Förderanspruch für Beschaffung und laufenden Betrieb“
Was sollen Apotheker also tun – bestellen oder nicht? Sicher ist: Bis zum 30. September muss der Anschluss erfolgt sein. Vorher nicht. Die Verbände haben insofern Recht, dass es aktuell keinen „fertigen“ Konnektor gibt. Aber anscheinend handelt es sich bei den aktuellen Angeboten lediglich um Vorbestellungen – aus Unternehmenssicht nachvollziehbar, weil es das ganze besser planbar macht. Der Einbau in den Apotheken soll, so heißt es, erst nach Beendigung des Feldtests und der finalen Zulassung erfolgen, ebenso die Rechnungsstellung. Zudem scheint die CompuGroup Medical Apothekern zuzusichern, dass die Zertifikate bei Auslieferung mindestens die vorgeschriebenen vier Jahre gültig sind. Das würde bedeuten, dass Apotheken hier kein Risiko eingehen.
1 Kommentar
wisst Ihr was?
von Karl Friedrich Müller am 11.12.2019 um 10:20 Uhr
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