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Kammerversammlung Baden-Württemberg
Apotheker diskutieren Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Mit Blick auf das Jahr 2020 befindet sich für die Apothekerinnen und Apotheker derzeit so einiges im Wandel – und in der Schwebe. Die Apotheken werden sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Das E-Rezept wird eingeführt, und durch die veränderten Botendienstregelungen könnten sich ganz neue Herausforderungen im Patientenkontakt ergeben. Die Delegierten der Kammerversammlung Baden-Württemberg tauschten sich gestern in Stuttgart sehr rege über die unzähligen aktuellen Themen aus und formulierten auch ihre Bedenken.
Mit dem seit Anfang November laufenden E-Rezept-Projekt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) hat die Apothekerschaft in Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen gesetzt, dass man sich der digitalen Zukunft im Gesundheitssystem nicht verschließen möchte. In den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen können Vor-Ort-Apotheken die elektronischen Verordnungen der zuvor telemedizinisch behandelten Patienten nun auslesen und beliefern. Ein Umstand, den die Kammer und auch der Landesapothekerverband in den letzten Wochen sehr prominent in den Publikumsmedien platzieren konnten. Nach der Landespressekonferenz am 7. November, an der auch Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) teilnahm, berichteten neben der lokalen Presse deutschlandweit die Medien über die ersten E-Rezepte in den Stuttgarter und Tuttlinger Apotheken.
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Makelverbot wird weiterhin gefordert
Genau so offen und vorausschauend wolle man auch die geplanten regionalen Modellvorhaben der Grippeimpfungen in den Apotheken im Bundesland annehmen. Kammerpräsident Dr. Günther Hanke ist sich sicher, dass diese neue Dienstleistung auch früher oder später von der Ärzteschaft akzeptiert wird. Er erinnerte auf der Kammerversammlung in Stuttgart am gestrigen Mittwoch in diesem Zusammenhang an die Einführung der Blutdruckmessungen in den Apotheken, bei denen sich auch viele Mediziner zu Anfang kritisch geäußert hätten – zumal es sich damals noch um eine vergütete Tätigkeit in den Arztpraxen handelte.
Die mit den E-Rezepten immer wieder diskutierte Frage nach einem Makelverbot für Dritte beantwortete Kammerpräsident Hanke damit, dass diese Forderung von Seiten der Apothekerschaft im Beirat der Gematik eingebracht worden sei, die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und die Etablierung des E-Rezeptes verantwortlich sei. Außerdem hätte das Makelverbot immer höchste Priorität und wäre beispielsweise ein fester Bestandteil des Modellprojektes GERDA.
Botendienst 2020: Auf die persönliche Komponente achten
Kammerjustiziar Uwe Kriessler referierte ausführlich über die Neuregelungen des Botendienstes, die aus dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz ausgegliedert wurden. Seit Ende Oktober ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt – der Kundenwunsch rechtfertigt bereits eine solche Lieferung. Die Apotheke muss jedoch weiterhin für eine pharmazeutische Beratung sorgen – im Zweifel auch auf telefonischem Weg. Kriessler zeigte auf, inwiefern sich die Neuregelung von Arzneimittelversandhandel abgrenzt. So müsse der Botendienst mit apothekeneigenem, durchgehend weisungsgebundenem Personal erfolgen. Außerdem sei damit nicht der „Grundsatz der Präsenzapotheke“ ausgehebelt. Zwar könne der Kunde die Bestellung auch online oder telefonisch auslösen, doch der Berufsstand sollte aus standespolitischen und ethischen Gründen darauf achten, dass man immer noch die Institution Apotheke mit der Dienstleistung in Verbindung bringt.
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