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NDMA-Verunreinigungen
Vorerst keine Metformin-Rückrufe – Prüfungen laufen
Metformin ist eines der verordnungsstärksten Präparate
Das Diabetes-Mittel gehört zu den am häufigsten verordneten Arzneimitteln in Deutschland. Laut Arzneiverordnungs-Report ist die Verordnung von Metformin in Deutschland seit über 20 Jahren kontinuierlich gestiegen, stagniert aber seit 2011 auf einem Niveau von etwa 600 Millionen DDD (Defined Daily Dose). 2018 gab es wieder eine geringfügige Zunahme auf 606,1 Millionen DDD. Mit 9,2 Millionen Verordnungen stand die Arzneimittelgruppe im Ranking der verordnungsstärksten Wirkstoffe auf Platz 11 (AVR 2019).
Das Arzneimittel ist laut der sich derzeit in Überarbeitung befindenden Nationalen Versorgungsleitlinie bei Menschen mit Typ 2 Diabetes mellitus die Pharmakotherapie der ersten Wahl. Als erste Stufe gilt für Typ-2-Diabetiker die Basistherapie – unter anderem mit Ernährungstherapie, erhöhter körperlicher Aktivität, Schulungen und Rauchentwöhnung. Erreichen die Patienten hiermit nicht ihre Zielwerte – HbA1c zwischen 6,5 Prozent und 7,5 Prozent innerhalb von drei bis sechs Monaten – wird eskaliert.
Laut der Leitlinie geschieht dies zunächst mit einer Pharmakomonotherapie, diese ist, wenn keine Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten bestehen, Metformin. Dies ist jedoch nicht der einzige Platz von Metformin in der Diabetesbehandlung, es ist auch ein häufiger Kombinationspartner, wenn zusätzliche Antidiabetika (orale Antidiabetika oder Insulin) erforderlich sind. Zudem wird Metformin beim Polyzystischen Ovarsyndrom off-Label eingesetzt.
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