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Neuregelungen zu Lieferengpässen
BMG verteidigt Exklusivverträge und Rabattvertragssystem
BMG: Exklusivverträge sichern den Kassenwettbewerb
Doch auch dies dürfte nicht der letzte Stand sein. Nach Informationen von DAZ.online stehen die Regierungsfraktionen und das BMG weiterhin in Kontakt diesbezüglich. Denn: Union und SPD hatten dem Ministerium sogenannte Prüfbitten an die Hand gegeben – ein Papier, in dem mehrere Neuregelungsvorschläge und -ideen enthalten sind. DAZ.online liegen die Kommentierungen des BMG zu diesen Vorschlägen vor. Und daraus geht hervor, dass das Ministerium zumindest derzeit eine verpflichtende Mehrfachvergabe ablehnt, diese „kann Lieferengpässe nicht verhindern“, heißt es dort.
Gegen die obligatorische Mehrfachvergabe sprechen aus Sicht des Ministeriums mehrere Punkte. Einerseits werden „pauschale, gesetzliche Vorgaben für Rabattverträge“ der Komplexität des Pharmamarktes nicht gerecht. Die vergaberechtlichen Instrumente zur Beschaffung von Arzneimitteln würden „unangemessen“ eingeschränkt. Und: Schon jetzt entscheide sich die Mehrzahl der Kassen für das Mehrpartnermodell. „Nach Pro Generika wurden 2018 bereits ca. 70 Prozent der Rabattverträge im Zwei- und Drei-Partnermodell vergeben“, heißt es weiter. Aus Sicht des BMG würde eine Streichung der Exklusivverträge auch „den Wettbewerb schwächen, voraussichtlich zu höheren Preisen führen und damit das Einsparpotential der Rabattverträge grundsätzlich in Frage stellen“. Dass Mehrfachvergaben grundsätzlich Engpässe vermeiden, bezweifelt das Ministerium. Schließlich gebe es schon bei der Wirkstoffherstellung in China und Indien häufig Monopole. Schon dort könnten die Engpässe ausgelöst werden, heißt es. Mit dieser Positionierung stellt sich das BMG gegen Forderungen aus beiden Regierungsfraktionen: Sowohl die Union als auch die SPD im Bundestag hatten die Streichung der Exklusivverträge in Positionspapieren gefordert.
Das BMG schlägt auch einen weiteren Vorschlag aus, den die Unionsfraktion ins Spiel gebracht hatte. Zur Erinnerung: In einem Positionspapier hatte die Union vorgeschlagen, dass Rabattverträge künftig nur noch kassenübergreifend und auf Landesebene ausgeschrieben werden sollen. Die Union wollte damit gegen die Vielzahl der Verträge vorgehen und insbesondere die Arbeit der Apotheker erleichtern. Doch das BMG will hier keine größeren Änderungen am Rabattvertragssystem vornehmen. Es gebe mehrere Gründe, die gegen eine „Zentralisierung des Systems“ durch eine einheitliche Vergabe sprechen. Unter anderem würde der Wettbewerb zwischen den Kassen geschwächt. So könnten „Krankenkassen-Kartelle“ auf der einen und „Herstellermonopole“ auf der anderen Seite entstehen. Kleinere und mittelständische Unternehmer würden somit benachteiligt. Außerdem zeige das Beispiel der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie, dass sich einheitliche Ausschreibungen nicht bewährt hätten, so das Ministerium.
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Damit liegt das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehr nah an den Forderungen des AOK-Systems. In der Vorbemerkung der Kommentierung wird auch eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erwähnt. Das WIdO hatte kürzlich Zahlen vorgelegt, die belegen sollen, dass Exklusivverträge für mehr Stabilität und Anbietervielfalt im Generika-Markt sorgen. Das WIdO hatte die Engpass-Situation auch relativiert und erklärt, dass es meistens Alternativen gebe und dass es sich nicht um Versorgungs- sondern Lieferengpässe handle. Das BMG schreibt in seinem Papier:
In Deutschland besteht eine hohe Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Anfang September 2019 waren 99,3 Prozent der Arzneimittel, die zu Lasten der GKV verordnet wurden, lieferbar (WIdO). Und auch nicht jeder Lieferengpass ist gleich ein Versorgungsengpass. In der Regel stehen in der Versorgung gleichwertige Arzneimittel zur Verfügung. Rabattverträge sind Ausdruck des in § 12 Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankerten Wirtschaftlichkeitsgebots und tragen wesentlich dazu bei, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten und die Arzneimittelausgaben der GKV nachhaltig finanzierbar zu halten. Das Einsparvolumen durch Rabattverträge belief sich im Jahr 2018 auf ca. 4,5 Mrd. Euro“
9 Kommentare
inkompetetentes ministerium
von pille62 am 02.12.2019 um 10:37 Uhr
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von ratatosk am 29.11.2019 um 10:58 Uhr
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