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BfArM-Präsident Broich: Behörde hat sich in der Krise bewährt
Auch Professor Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist überzeugt, dass die Einrichtung des Jour Fixe im Jahr 2016 ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und verbessertem Informationsfluss war. Er schilderte die Anfänge und die Aufgaben dieses Gremiums. Etwa die nicht ganz einfache Erarbeitung der Liste von rund 100 versorgungsrelevanten Arzneimitteln – was sie betrifft, verpflichtete sich die Industrie, Engpässe frühzeitig zu melden. Durch die gute Zusammenarbeit im Jour Fixe habe man dann besondere Problemlagen rasch identifizieren und mögliche Lösungswege für die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten anstoßen können. Broich räumt allerdings ein: Funktioniert hat es mit der freiwilligen Meldung nicht immer. Es kam auch vor, dass man erst über die Presse von relevanten Engpässen erfuhr. Wirklich bewährt habe sich der Jour Fixe dann im vergangenen Jahr in der Valsartan-Krise. Es war ein glücklicher Zufall, dass er just an diesem Tag zusammenkam, als die NDMA-Verunreinigung publik wurde. „Wir konnten uns am Tag 1 abstimmen“, so Broich. Das BfArM habe damals eine Koordinierungsrolle übernommen, die ihm gesetzlich so gar nicht zustand. Die Arzneimittelaufsicht ist schließlich Ländersache. Doch das damalige Vorgehen funktionierte gut – und wurde zur Blaupause für spätere Maßnahmen im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Broich freut sich daher auch, dass das BfArM künftig noch mehr Handlungsmöglichkeiten bekommen soll. So sieht der Änderungsantrag zum GKV-FKG zur Bekämpfung von Lieferengpässen vor, den Jour Fixe als ordentliches Gremium beim BfArM gesetzlich zu verankern. Das BfArM soll nach Anhörung dieses Beirats im Falle eines drohenden oder bestehenden Engpasses „geeignete Maßnahmen“ zu dessen Abwendung oder Abmilderung treffen können. Auch die geplante Meldepflicht kann Broich nur begrüßen.
Die Forderungen der DGHO
Und was fordert nun die DGHO? Sie hat bereits 2017 die Publikation „Arzneimittelengpässe am Beispiel der Hämatologie und Onkologie“ vorgelegt – mit Beispielen und Vorschlägen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, mit denen Engpässe nach Möglichkeit zukünftig vermieden, bei Unvermeidbarkeit aber zumindest ohne Gefährdung der Patienten bewältigt werden können. 2019 hat die DGHO diese Publikation nun aktualisiert und mit weiteren Beispielen unterfüttert. Professor Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, skizzierte die Lösungsvorschläge: Auch aus DGHO-Sicht ist ein Register mit Meldepflicht das A&O. „Sonst können wir nicht arbeiten“. Daher begrüßt er die jüngst mit dem Änderungsantrag zum GKV-FKG-Entwurf auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Zudem, so Wörmann, müsse das Management der Engpässe weiterentwickelt werden. Das funktioniere im Jour Fixe schon recht gut, hier habe man schon für einige nicht verfügbare Therapien Alternativen erarbeitet. Weiterhin müssten die unverzichtbaren, versorgungskritischen Arzneimittel geschont werden: Schon mit einer drei- bis sechsmonatigen Vorratshaltung hätten die Kliniken bei einigen wichtigen onkologischen Arzneimittel, die zuletzt von Engpässen betroffen waren, kein Problem bekommen. Zudem müsse es in den Krankenhäusern Verträge mit langfristiger Liefersicherheit geben. Der Jour Fixe hat zu diesem Thema ein Positionspapier erarbeitet, das in diesem Jahr veröffentlicht wurde. Nicht zuletzt müsse die qualitativ hochwertige Herstellung von Arzneimitteln gefördert und zuverlässig überwacht werden. Das BfArM ging 2016 davon aus, dass 90 Prozent der Lieferengpässe bei Arzneimitteln durch Qualitätsmängel in der Produktion bedingt sind. Länder oder Kontinente nennt Wörmann bewusst nicht. Qualitätsmängel könnten in allen Produktionsstätten auftreten. Engpässe gebe es auch bei Zytostatika, die zum Beispiel in Italien hergestellt werden.
1 Kommentar
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von Ruth Konrads am 28.11.2019 um 11:40 Uhr
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