Wie sieht die Verbrauchersicherheit der EU Lilial?
Auch auf EU-Ebene ist man skeptisch bei Lililal. Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) – in dem auch ein Vertreter des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sitzt – kam 2015 zu der Einschätzung, dass Lilial „nicht sicher“ in der Verwendung als Duftstoff ist, und zwar sowohl bei abwaschbaren (Rinse-off) als auch auf der Haut verbleibenden (Leave-on) Kosmetika. Zur Mutagenität könne man keine abschließende Bewertung abgeben, Lilial berge jedoch zumindest das Risiko für Hautsensibilisierungen. Lilial muss auf der Packung deklariert sein, wenn in Leave-on-Produkten mehr als 10 ppm und in Rinse-off-Produkten mehr als 100 ppm enthalten sind.
Das SCCS beschäftigte sich seit der Einschätzung 2015 jedoch weiter mit dem Duftstoff: Im Mai 2019 erklärte das wissenschaftliche Komitee dann zu Lilial – und zwar dann speziell zum para-Isomer! –, dass „auf Einzelproduktbasis Butylphenylmethylpropion (p-BMHCA) mit Alpha-Tocopherol bis 200 ppm als Duftinhaltsstoff in verschiedenen kosmetischen Leave-on- und Rinse-off-Produkten als sicher angesehen werden“ kann. Zur Erklärung: Alpha-Tocopherol wird teilweise als Antioxidans und als Stabilisator direkt nach dem Produktionsprozess von Lilial zugegeben.
Jedoch gab der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission in seiner Einschätzung vom Mai auch zu bedenken, dass Lilial auch als Duftstoff in einigen nicht-kosmetischen Produkten verwendet wird – wie Haushaltsreiniger und Waschmittel. Da keine spezifischen Expositionsdaten hierzu vorlagen, konnte das SCCS die Lilial-Belastung durch nicht-kosmetische Produkte auch nicht in der tatsächliche Gesamtsumme der Expositionsszenarien berücksichtigen. „Die Exposition des Verbrauchers kann höher sein als die Exposition durch kosmetische Mittel allein“, so das Fazit. Das sieht das SCCS nicht unkritisch: Betrachte man nämlich das Gesamtrisiko, das sich aus der Verwendung verschiedener lilialhaltiger Produkte zusammen ergibt, könne sodann Butylphenylmethylpropionat in den vorgeschlagenen Konzentrationen nicht als sicher angesehen werden, so das SCCS.
Hintergrund für die differenzierte Betrachtung des para-Isomers von Lilial war, dass im März 2017 die IFRA (International Fragrance Association) den Kommissionsdienststellen ein neues Sicherheitsdossier speziell zu para-Lysmeral vorgelegt hatte, mit dem Ziel, die Verwendung des para-Isomers zu verteidigen. Das meta-Isomer wurde laut SCCS vom Hersteller BASF selbst als mutagen eingestuft – kann also das ungeborene Kind schädigen – und wird auch vom SCCS als kritische Verunreinigung bewertet.
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