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Hersteller und BfArM (Teil 1 von 2)
Wird Propofol wirklich knapp?
Fresenius räumt „temporären Engpass“ ein
Fresenius spricht von „lediglich temporären Verzögerungen in der Auslieferung“ in der Vergangenheit. „Da es dadurch aber zu keiner „von uns verursachten Knappheit kam, findet sich hierzu auch nichts auf der BfarM-Website“. In der Tat rechnet Fresenius ganz aktuell bei einer Referenz (Propofol 2 Prozent, 50 ml) mit einer kurzfristigen Einschränkung der vollen Lieferfähigkeit. „Die Versorgung unserer Kunden ist aber gewährleistet“, so Fresenius, da das Propofol-Portfolio „eine Bandbreite verschiedener Darreichungsformen umfasst.“ Die Kunden könnten somit bei Bedarf auf andere Produktausführungen ausweichen. Beispielsweise bieten wir Propofol in Ampullen und in sogenannten Vials an.
Bestellungen übersteigen Nachfrage
Der zweite große Hersteller bei Proporol, B. Braun, äußert sich ähnlich: Man sei ausschließlich bei einzelnen Varianten des Portfolios beschränkt lieferfähig, es werde kontinuierlich produziert. „Allerdings übersteigen die Bestellungen die produzierte Menge wodurch nicht alle Bedarfe vollumfänglich gedeckt werden können. Unsere Kunden sind über diese Situation informiert." Und weiter: „Mit höchster Priorität arbeiten wir daran, eine kontinuierliche Versorgung aller Bestellungen sicherzustellen."
Eigenen Angaben zufolge produziert B. Braun in Deutschland, Fresenius nennt als Herstellungsorte für Propofol Europa.
BfArM: „partiell eingeschränkte Verfügbarkeit“ bei Propofol
Das BfArM nimmt auf Nachfrage von DAZ.online ausführlich Stellung zu den Propofol-Engpässen: So erreichten das BfArM am 11.10.2019 Informationen zu einer möglichen Lieferengpasssituation propofolhaltiger Arzneimittel. Es erfolgte „eine intensive Sachverhaltsermittlung, in die betroffene pharmazeutische Unternehmen, Fachkreise, Verbände und Aufsichtsbehörden einbezogen wurden“, erklärt ein BfArM-Sprecher. Die Behörde wertete sodann die übersandten Rückmeldungen aus und kam zu dem Schluss, dass „von einer partiell eingeschränkten Verfügbarkeit und einigen kurzfristigen Lieferverzögerungen auszugehen“ ist. Es sei zu „keinem Zeitpunkt zu einem Lieferabriss gekommen“, so das BfArM.
Die Lieferfähigkeit wird grundsätzlich bestätigt.“
Auch aktuell beobachte man im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings den Sachstand bei Propofol. Dies bestätige im Grundsatz die bisherige Einschätzung: „Die Lieferfähigkeit wird grundsätzlich bestätigt“, wobei durchaus „Einschränkungen in der Verfügbarkeit zu einzelnen Arzneimitteln (...) eingeräumt“ würden. Der Akutbedarf ist wohl gedeckt, für eine Bevorratung reicht es eher nicht.
Propofol kontingentiert
Das BfArM nennt auch Maßnahmen, die Hersteller ergriffen haben, um die Versorgung möglichst zu gewähren, wie eine kontingentierte Belieferung. Diese soll den kurzfristigen Bedarf vorzugsweise sichern und gleichzeitig einer Bevorratung vorbeugen, die mit den „vorhandenen Kontingenten gegenwärtig nicht leistbar ist“, erklärt der BfArM-Sprecher.
Ergänzend weist das BfArM darauf hin, dass Unternehmen mit geringen Marktanteilen ebenfalls die Lieferfähigkeit bestätigten und teilweise bereits überdurchschnittliche Kontingente liefern.
Laut BfArM prognostizieren die Unternehmen für November eine Entspannung im Hinblick auf die aufgetretenen Lieferverzögerungen.
Schaut man sich die Lieferdaten beim Großhandel an, so sind in der Tat nicht alle Propofolpräparate rot gekreuzt und folglich nicht verfügbar. Propofol 1 Prozent scheint weniger Lieferprobleme zu bereiten als das 2-prozentige Propofol. Allerdings: Über die Größe des Großhandelsdepots erfährt man bei Online-Abfragen nichts, außerdem dürfte der Großhandelsweg für Propofolbestellungen bei Krankenhäusern eine zu vernachlässigende bis überhaupt keine Rolle spielen.
Der Text wurde am 31.10.2019 um die Stellungnahme B. Brauns ergänzt.
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