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Vor der öffentlichen Anhörung
Tauziehen um Kompetenzen und Ausbildung von PTA
Wie viel mehr Kompetenz darf es sein?
Die ABDA bekräftigt in ihrer jüngsten – mittlerweile vierten – Stellungnahme zum Reformvorhaben zudem nochmals ihre Kritik an den Plänen zur Kompetenzerweiterung für PTA. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen (mehrjährige Berufserfahrung der PTA, gute Prüfungsnote, nachgewiesene Fortbildungen) auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Doch die ABDA lehnt „aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ ab, dass PTA „in eigener Verantwortung“ Entscheidungen treffen können sollen.
PTA-Reform im Bunderat
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Die PTA-Lehrkräfte blicken einer Kompetenzerweiterung hingegen „offen entgegen“ – wenn einige Bedingungen erfüllt sind, die anders lauten als die im Regierungsentwurf. So müsse ein finanzieller Anreiz gegeben und „optimalerweise im Tarifvertrag festgeschrieben“ sein. Vor allem aber plädiert die DPhG-Arbeitsgruppe für eine berufsbegleitende Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung. „Vorstellbar ist eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren wie bisher mit einer zusätzlichen Ausbildungszeit zur Kompetenzerweiterung“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Weiterhin müsse die Haftungsfrage geklärt sein.
Begrüßenswert und „bedeutsam“ findet übrigens die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die geplante Kompetenzerweiterung. „Das kommt den Krankenhäusern (Krankenhausapotheken) bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Die DKG wünscht sich jedoch an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs Nachbesserungen. Nämlich dort, wo aus ihrer Sicht die Besonderheiten von Klinikapotheken nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Das beginnt schon im neu zu definierenden Berufsbild, in dem explizit dargestellt werden sollte, dass der PTA-Beruf auch in Krankenhausapotheken ausgeübt werden kann. Zudem werde beispielsweise bei den Regelungen zum Ausbildungsvertrag zu einseitig auf die öffentliche Apotheke abgestellt.
Wie geht es nun also weiter? Die Gesundheitspolitiker werden am kommenden Mittwoch die geladenen Experten nochmals zu den Knackpunkten befragen. Dann wird sich zeigen, welche konkreten Änderungsanträge die Fraktionen beschließen. Während sich der BVpta für eine grundlegende Bearbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Bundesratsempfehlungen ausspricht und vorschlägt, eine Task Force einzurichten, bei der er sich auch gerne selbst einbringt, will die DPhG-AG möglichst viel vom Regierungsentwurf retten. „Eine – wie durch den Bundesrat geforderte – grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist weder notwendig noch sinnvoll“, heißt es in der Stellungnahme der Lehrkräfte.
1 Kommentar
PTA-Wahnsinn
von Wolfgang Müller am 21.10.2019 um 15:23 Uhr
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