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Vor der öffentlichen Anhörung
Tauziehen um Kompetenzen und Ausbildung von PTA
Wie lange soll die PTA-Ausbildung dauern? Wie soll sie strukturiert sein und welche Inhalte soll sie haben? Und: In welchem Maße sollen die Kompetenzen von PTA ausgeweitet werden? Für die Anhörung zur geplanten PTA-Reform im Bundestags-Gesundheitsausschuss am kommenden Mittwoch gibt es einigen Diskussionsstoff. In ihren schriftlichen Stellungnahmen warnen ABDA und PTA-Lehrkräfte erneut vor den Vorschlägen, die der Bundesrat ins Spiel gebracht hat. Die Adexa freut sich hingegen, dass die Bundesregierung erklärt hat, sie werde den Vorschlag der Länder zur Änderung der Ausbildungsdauer und -struktur prüfen.
Am 23. Oktober findet im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf für die PTA-Reform statt. Das Vorhaben ist in vielen Punkten höchst umstritten. Dabei ist man sich im Ziel durchaus einig: Die in die Jahre gekommenen gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung sollen mit Blick auf die geänderten Anforderungen in der Apotheke modernisiert und der PTA-Beruf damit attraktiver werden. Dies soll nicht zuletzt dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Doch schon Bundesregierung und Bundesrat sind sich uneins, wie dies gelingen kann. Und das kann durchaus problematisch werden, da das Gesetz der Zustimmung der Länder bedarf. Das heißt: Bund und Länder müssen sich einig werden, entweder im Laufe des parlamentarischen Verfahrens oder spätestens im Vermittlungsausschuss. Auch in den verschiedenen Fachgruppen, die bei der Reform mitreden wollen, gibt es unterschiedliche Auffassungen, welcher Weg der richtige zum Ziel ist.
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Gerungen wird insbesondere um die Frage der Ausbildungsdauer und -struktur. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will es bei der zweijährigen Schulausbildung mit anschließend sechs Monaten Apotheken-Praktikum belassen. Der Bundesrat will hingegen eine mindestens dreijährige Ausbildung, rund 2,5 Jahre davon in der Schule. Zudem sollen Theorie und Praxis stärker verzahnt werden, die Ausbildungsabschnitte sollen abwechseln. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zur Länder-Stellungnahme, dass sie diesen Vorschlag prüfen werde.
Zuspruch für die Beibehaltung des Status quo bei Dauer und Struktur der Ausbildung kommt von der ABDA und den PTA-Lehrkräften, vertreten in der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft „Theoretische und praktische Ausbildung“ (DPhG-AG TuPA). Hier ist man überzeugt: Die Vorschläge der Länder werden die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, die Absolventen später ins Berufsleben bringen und die Ausbildung für den potenziellen Nachwuchs keinesfalls attraktiver machen.
Ganz auf der Seite der Länder stehen in diesem Punkt bekanntermaßen Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta). Das gleiche gilt für die Gewerkschaft ver.di, die ebenfalls eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben hat.
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Die ABDA bekräftigt in ihrer jüngsten – mittlerweile vierten – Stellungnahme zum Reformvorhaben zudem nochmals ihre Kritik an den Plänen zur Kompetenzerweiterung für PTA. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen (mehrjährige Berufserfahrung der PTA, gute Prüfungsnote, nachgewiesene Fortbildungen) auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Doch die ABDA lehnt „aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ ab, dass PTA „in eigener Verantwortung“ Entscheidungen treffen können sollen.
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Die PTA-Lehrkräfte blicken einer Kompetenzerweiterung hingegen „offen entgegen“ – wenn einige Bedingungen erfüllt sind, die anders lauten als die im Regierungsentwurf. So müsse ein finanzieller Anreiz gegeben und „optimalerweise im Tarifvertrag festgeschrieben“ sein. Vor allem aber plädiert die DPhG-Arbeitsgruppe für eine berufsbegleitende Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung. „Vorstellbar ist eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren wie bisher mit einer zusätzlichen Ausbildungszeit zur Kompetenzerweiterung“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Weiterhin müsse die Haftungsfrage geklärt sein.
Begrüßenswert und „bedeutsam“ findet übrigens die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die geplante Kompetenzerweiterung. „Das kommt den Krankenhäusern (Krankenhausapotheken) bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Die DKG wünscht sich jedoch an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs Nachbesserungen. Nämlich dort, wo aus ihrer Sicht die Besonderheiten von Klinikapotheken nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Das beginnt schon im neu zu definierenden Berufsbild, in dem explizit dargestellt werden sollte, dass der PTA-Beruf auch in Krankenhausapotheken ausgeübt werden kann. Zudem werde beispielsweise bei den Regelungen zum Ausbildungsvertrag zu einseitig auf die öffentliche Apotheke abgestellt.
Wie geht es nun also weiter? Die Gesundheitspolitiker werden am kommenden Mittwoch die geladenen Experten nochmals zu den Knackpunkten befragen. Dann wird sich zeigen, welche konkreten Änderungsanträge die Fraktionen beschließen. Während sich der BVpta für eine grundlegende Bearbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Bundesratsempfehlungen ausspricht und vorschlägt, eine Task Force einzurichten, bei der er sich auch gerne selbst einbringt, will die DPhG-AG möglichst viel vom Regierungsentwurf retten. „Eine – wie durch den Bundesrat geforderte – grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist weder notwendig noch sinnvoll“, heißt es in der Stellungnahme der Lehrkräfte.
1 Kommentar
PTA-Wahnsinn
von Wolfgang Müller am 21.10.2019 um 15:23 Uhr
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