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Digitale Versorgung Gesetz
ABDA: TI-Anbindung der Apotheken erst Ende 2020
Sorgen der ABDA sind berechtigt
Die Standesvertretung der Apotheker hatte schon während der Entwurfsphase des DVG einen Aufschub gefordert – und diesen dann auch erhalten. Denn ursprünglich war im DVG-Entwurf davon die Rede, dass sich die Apotheken flächendeckend bis Ende März 2020 anbinden sollen. Daraus ist nun September 2020 geworden, was der ABDA aber immer noch nicht reicht. Dass die ABDA erneut um Aufschub bittet, überrascht etwas. Denn während der DAZ.online-Themenwoche zum E-Rezept erklärte ABDA-IT-Chef Sören Friedrich, dass eine Anbindung bis Ende September 2020 unter großen Anstrengungen möglich sei. Friedrich erklärte: „Das hängt sehr von den Herstellern der Warenwirtschaftssysteme und der Konnektoren ab. Eigentlich hatten wir ja den 31. Dezember 2020 angepeilt. Wenn alle bei ihren Versprechungen bleiben, könnten wir den 30. September 2020 aber packen.“
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Falsch liegt die ABDA mit ihren Sorgen aber nicht. Denn erst seit Ende August ist ein erster Konnektor auf dem Markt, der den zwischen Kassen und Apothekern vereinbarten Voraussetzungen entspricht („E-Health-Konnektor“). Und erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass nun auch die sogenannten SMC-B-Karten in die Produktion gehen können. Diese benötigen die Apothekeninhaber, um ihre Apotheker über den Konnektor im TI-Netz zu registrieren. Die Karten sind seit Mitte September bestellbar, entweder bei der Bundesdruckerei selbst oder bei einem der Vertriebspartner, zum Beispiel dem Deutschen Apotheker Verlag. Noch weiter zurück scheint man bei der Vergabe der Heilberufsausweise zu sein, für die die Kammern zuständig sind. Diese Karten benötigt jeder einzelne Apotheker, um sich in der TI als Heilberufler zu identifizieren.
Doch selbst wenn die Apotheker die komplette nötige Hardware haben, ist an einen sofortigen Start längst nicht zu denken. ABDA-IT-Chef Friedrich erinnerte im DAZ.online-Interview daran, dass in Nordrhein-Westfalen zunächst noch ein Feldtest mit einigen Ärzten und Apothekern ansteht, bei dem das Versenden des E-Medikationsplanes getestet wird.
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