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Mehr Kompetenz für alle PTA – und nicht nur im Einzelfall
Was die beabsichtigte Erweiterung der Kompetenzen der PTA betrifft, so sind die Länder ebenfalls nicht von Spahns Ideen überzeugt: Die hier vorgesehenen Regelungen müssten „vor dem Hintergrund der Patientensicherheit und des Patientenschutzes auf der einen Seite und der Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes auf der anderen Seite kritisch überprüft werden“. Grundsätzlich, so heißt es in der Begründung der Ausschüsse für Gesundheit sowie Arbeit, Integration und Sozialpolitik, sei eine Kompetenzerweiterung für Angehörige der Gesundheitsberufe zu begrüßen. Allerdings müsse diese mit einer entsprechenden Anpassung und Erweiterung der Ausbildung einhergehen, so dass sie für alle Berufsangehörigen gilt und nicht nur im Einzelfall.
Dass die im Gesetzentwurf vorgenommene Anpassung der Ausbildung ausreicht, um eine Kompetenzerweiterung zu begründen, sei zu bezweifeln. Dies ist aus Sicht der Ausschüsse wohl auch der Grund, warum eine Kompetenzerweiterung nur im Einzelfall und nur unter bestimmten Voraussetzungen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.) vorgesehen ist. Die Ländervertreter finden: „Dies kann mit Blick auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufs und der Ausbildung nur ein erster Schritt sein.“
Regelung zur Schulgeldfreiheit
Ferner muss angehenden PTA nach Ansicht des Gesundheitsausschusses von Beginn an eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden – schon um den Beruf gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu machen. Er empfiehlt überdies, die Anrechnung der Sachbezüge auf die Ausbildungsvergütung auf 50 Prozent zu begrenzen – derzeit sind 75 Prozent vorgesehen. Auch sei eine Regelung zur Schulgeldfreiheit zu schaffen. Und: Es müsse eine Übereinstimmung mit dem „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ des Bundesministeriums für Gesundheit bezüglich der Regelungen für Schulgeldfreiheit, Anpassungsmaßnahmen, Schulleitung und Lehrkräfte sowie der Finanzierung hergestellt werden. Sowohl der Kultur- als auch der Gesundheitsausschuss meinen nämlich, dass der neu konzipierten Ausbildung jegliche Ausrichtung auf zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen fehle. Es gebe dafür schlicht keinen Freiraum, etwa über Modellversuchsklauseln, wie sie für andere Gesundheitsfachberufe normiert seien.
Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen überdies, der Schule die Gesamtverantwortung für die Koordinierung des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung zu übertragen. Bislang fehle eine Regelung, die eine für die gesamte Ausbildung verantwortliche Stelle bestimmt – und eine Aufgabe für die Apothekerkammern sei dies nicht. Gesundheits- und Kulturausschuss plädieren zudem dafür, dass Einzelheiten zur praktischen Ausbildung der PTA von den Ländern und nicht von den Apothekerkammern festzulegen sind.
Die Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung der Prüfung lehnen die Ländervertreter aus Qualitätsgründen ab – das wiederum hatte Adexa begrüßt. Zudem kritisieren sie, dass Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen fehlen.
Inkrafttreten um zwei Jahre verschieben
Nicht zuletzt empfiehlt der Kulturausschuss das Inkrafttreten des Gesetzes um zwei Jahre, auf den 1. Januar 2023, zu verschieben. Die in den Ländern zu treffenden Vorbereitungen ließen ein früheres Inkrafttreten nicht zu, heißt es.
Nun muss sich zeigen, welche der Empfehlungen das Plenum annehmen wird. Klar ist: Am Reformgesetz muss noch erheblich gefeilt werden.
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