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Der Regierungsentwurf für das PTA-Reformgesetz kommt in den Ländern gar nicht gut an. Sowohl der Gesundheitsausschuss als auch der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrats begrüßen zwar die Zielsetzung, den PTA-Beruf attraktiver zu gestalten. Allerdings werde der Gesetzentwurf den gestellten Ansprüchen nicht gerecht und bedürfe daher einer grundlegenden Überarbeitung. Unter anderem plädieren die Ländervertreter für eine „mindestens dreijährige Ausbildung“.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich vorgenommen, die in die Jahre gekommenen Regelungen zur PTA-Ausbildung zu reformieren und das Berufsbild dieses wichtigen Gesundheitsberufs weiterzuentwickeln. So soll der Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiver werden. Der mittlerweile von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf ist umfangreich – und steht doch massiv in der Kritik. Sowohl die ABDA als auch die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) können den Reformvorhaben nicht viel abgewinnen. Im Zentrum der ABDA-Kritik stehen vor allem die geplante Erweiterung der Kompetenzen von PTA und die damit einhergehende Lockerung der Aufsicht. Der Adexa und dem BVpta missfällt insbesondere, dass an der zweieinhalbjährigen Ausbildungszeit festgehalten werden soll.
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Am 11. Oktober steht das PTA-Reformgesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, ist das Votum der Länder von besonderer Bedeutung. Und diese sehen offensichtlich erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das zeigen die Empfehlungen, die der federführende Gesundheitsausschuss sowie die Ausschüsse Kulturfragen und für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für das Plenum erarbeitet haben. Sie umfassen 40 Seiten und schon im ersten Punkt – „Zum Gesetzentwurf allgemein“ – wird klar, wohin die Reise geht. Dort heißt es:
Der Bundesrat begrüßt Zweck und Zielstellung neuer Bundesvorgaben für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowohl im Berufsbild als auch in der Ausbildung. Der Beruf soll attraktiver gestaltet sein. Auch einem Fachkräftemangel in Apotheken soll damit entgegengewirkt werden.
Aus Sicht des Bundesrates wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.“
Und dann folgen die aus Sicht der Bundesratsausschüsse bestehenden Defizite.
Mindestens 3.000 Stunden Schule
Der Gesundheitsausschuss ist beispielsweise überzeugt, dass zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes eine Erweiterung der Kompetenzen der PTA notwendig ist. Diese müsse mit einer entsprechend ausgestalteten Ausbildung einhergehen. Und das heißt für den Ausschuss nicht zuletzt: eine mindestens dreijährige Ausbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 4.200 Stunden (schulische Ausbildung mindestens 3.000 Stunden, praktische Ausbildung mindestens 1.200 Stunden). Damit gibt der Ausschuss Adexa und dem BVpta Rückendeckung und stellt sich der ABDA, die an der Schulzeit nichts ändern will, entgegen.
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