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Erhöht die neue Quote den Importanteil?
Ein Erklärungsversuch für die steigenden Importabsätze
Im Juli sind die Absätze der Importarzneimittel offenbar überproportional gestiegen. Der zeitliche Zusammenhang spricht für den neuen Rahmenvertrag als naheliegende Ursache. Doch welche Klausel ist verantwortlich? Neben der Begünstigung der Importe im pseudogenerischen Markt ist die neue Importquote ein weiterer Kandidat. Da sich die Berechnungsweise komplett verändert hat und eine einfache Umrechnung nicht möglich ist, ergibt sich dieser Erklärungsansatz erst durch etwas Nachrechnen.
Nach den jüngsten Daten von IMS Pharma Scope stieg der Absatz der Importe im Juli deutlich mehr als sonst zu Beginn eines Quartals. Auch weitere Vergleichszahlen sprechen für einen deutlichen Zuwachs bei den Importen (siehe „Importmarkt wächst überproportional - liegt das am Rahmenvertrag?“). Als Erklärung liegen die Folgen des neuen Rahmenvertrags für den pseudogenerischen Markt nahe. Denn sofern kein Rabattvertrag gilt, muss dort nach den Regeln des generischen Marktes eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden - und dies ist oft ein Import.
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Importmarkt wächst überproportional – liegt das am Rahmenvertrag?
Früher: 5 Prozent Umsatzanteil
Doch spricht einiges dafür, dass auch die veränderte Importquote eine Ursache ist. Dazu ist zunächst ein Blick auf die „alte“ Importquote nötig. Nach dem „alten“ Rahmenvertrag mussten die Apotheken 5 Prozent ihres Umsatzes (bezogen auf jede einzelne Krankenkasse) mit Importarzneimitteln erzielen. Die 5 Prozent wurden also als Anteil an allen Umsätzen mit der jeweiligen Krankenkasse ermittelt. Dazu zählten auch Rabattvertragsarzneimittel und solche Arzneimittel, zu denen gar keine austauschbaren Importe existieren. Obwohl in vielen Fällen also ein Austausch durch Importe unzulässig oder unmöglich war, gingen diese in die Berechnung ein. Bei wie vielen Verordnungen ein Austausch überhaupt möglich war, fiel damit unter das Risiko der Apotheke, die dies aber nicht steuern konnte. Zugleich blieb offen, wie viel damit gespart wurde. Darum erschien diese Situation für Apotheken und Krankenkassen unbefriedigend.
Heute: 2 Prozent Einsparziel
Die „neue“ Importregelung wird daher ganz anders definiert. Sie ist als Einsparziel von 2 Prozent des Umsatzes im „importrelevanten Markt“ festgelegt. Es ist also gar keine „Quote“ im Sinne eines Umsatzanteils mehr, sondern ein einzusparender Prozentsatz von einem Geldbetrag. Die Bezugsgröße ist nun der Umsatz, der tatsächlich durch Importe ersetzt werden kann und darf. Darum können und müssen Hinderungsgründe wie pharmazeutische Bedenken oder die Nicht-Verfügbarkeit nun auch in diesen Fällen dokumentiert werden, damit sie nicht auf den importrelevanten Markt angerechnet werde
7 Kommentare
Ganz anderer Ansatz?
von Tobias Kast am 11.09.2019 um 7:43 Uhr
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Ahnungslose Verordner in Verbindung mit dem Preisanker
von Andreas Grünebaum am 10.09.2019 um 18:43 Uhr
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@ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 16:02 Uhr
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AW: @ Jörg Geller
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 16:41 Uhr
AW: @ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 17:21 Uhr
Importregelung
von Gregor Huesmann am 10.09.2019 um 15:14 Uhr
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Die Schwierigkeiten
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 14:22 Uhr
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