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Erhöht die neue Quote den Importanteil?
Ein Erklärungsversuch für die steigenden Importabsätze
Im Juli sind die Absätze der Importarzneimittel offenbar überproportional gestiegen. Der zeitliche Zusammenhang spricht für den neuen Rahmenvertrag als naheliegende Ursache. Doch welche Klausel ist verantwortlich? Neben der Begünstigung der Importe im pseudogenerischen Markt ist die neue Importquote ein weiterer Kandidat. Da sich die Berechnungsweise komplett verändert hat und eine einfache Umrechnung nicht möglich ist, ergibt sich dieser Erklärungsansatz erst durch etwas Nachrechnen.
Nach den jüngsten Daten von IMS Pharma Scope stieg der Absatz der Importe im Juli deutlich mehr als sonst zu Beginn eines Quartals. Auch weitere Vergleichszahlen sprechen für einen deutlichen Zuwachs bei den Importen (siehe „Importmarkt wächst überproportional - liegt das am Rahmenvertrag?“). Als Erklärung liegen die Folgen des neuen Rahmenvertrags für den pseudogenerischen Markt nahe. Denn sofern kein Rabattvertrag gilt, muss dort nach den Regeln des generischen Marktes eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden - und dies ist oft ein Import.
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Früher: 5 Prozent Umsatzanteil
Doch spricht einiges dafür, dass auch die veränderte Importquote eine Ursache ist. Dazu ist zunächst ein Blick auf die „alte“ Importquote nötig. Nach dem „alten“ Rahmenvertrag mussten die Apotheken 5 Prozent ihres Umsatzes (bezogen auf jede einzelne Krankenkasse) mit Importarzneimitteln erzielen. Die 5 Prozent wurden also als Anteil an allen Umsätzen mit der jeweiligen Krankenkasse ermittelt. Dazu zählten auch Rabattvertragsarzneimittel und solche Arzneimittel, zu denen gar keine austauschbaren Importe existieren. Obwohl in vielen Fällen also ein Austausch durch Importe unzulässig oder unmöglich war, gingen diese in die Berechnung ein. Bei wie vielen Verordnungen ein Austausch überhaupt möglich war, fiel damit unter das Risiko der Apotheke, die dies aber nicht steuern konnte. Zugleich blieb offen, wie viel damit gespart wurde. Darum erschien diese Situation für Apotheken und Krankenkassen unbefriedigend.
Heute: 2 Prozent Einsparziel
Die „neue“ Importregelung wird daher ganz anders definiert. Sie ist als Einsparziel von 2 Prozent des Umsatzes im „importrelevanten Markt“ festgelegt. Es ist also gar keine „Quote“ im Sinne eines Umsatzanteils mehr, sondern ein einzusparender Prozentsatz von einem Geldbetrag. Die Bezugsgröße ist nun der Umsatz, der tatsächlich durch Importe ersetzt werden kann und darf. Darum können und müssen Hinderungsgründe wie pharmazeutische Bedenken oder die Nicht-Verfügbarkeit nun auch in diesen Fällen dokumentiert werden, damit sie nicht auf den importrelevanten Markt angerechnet werde
Rechenbeispiel: Arzneimittel über 300 Euro
Die Folgen dieser Regelung werden anhand der Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro deutlich. Dann greift die neue Preisgünstigkeitsklausel. Danach gilt ein Import bei einem Preis über 300 Euro als preisgünstig, wenn er mindestens 5 Prozent billiger als das Original ist. Für eine Beispielrechnung soll angenommen werden, dass die Importeure den Preis genau an dieser Schwelle festlegen. Dann müssten 40 Prozent der Arzneimittel im importrelevanten Markt Importe sein, um 2 Prozent des Umsatzes einzusparen. Für Arzneimittel mit Preisen unter 300 Euro ergeben sich andere Rechnungen und geringere Anforderungen. Doch die Betrachtung beschränkt sich hier auf die Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro, weil unzureichende Importabgaben in diesem Bereich nur durch die Abgabe von sehr viel mehr Importen bei billigeren Arzneimitteln kompensiert werden könnten.
Apothekenindividuelle Rechnung nötig
Daraufhin stellt sich die Frage: Was ist mehr? 5 Prozent vom gesamten GKV-Umsatz oder 40 Prozent von den Arzneimitteln mit Preisen über 300 Euro, die tatsächlich durch Importe substituiert werden können? Die Frage kann nur für jede Apotheke und jeden Erfassungszeitraum getrennt betrachtet werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Rabattvertragsgenerika mit sehr niedrigen Preisen gegenüber ein paar hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln bei einer Umsatzbetrachtung nur wenig ins Gewicht fallen. Insbesondere bei vielen Verordnungen über relativ hochpreisige Produkte ohne Rabattverträge, können 40 Prozent davon sehr viel sein. Wenn solche Produkte 20 Prozent des Umsatzes (nicht des Absatzes!) mit der GKV ausmachen, entsprechen 40 Prozent davon bereits 8 Prozent des gesamten GKV-Umsatzes. Eine solche Apotheke müsste allein aufgrund dieser Produkte 8 Prozent ihres GKV-Umsatzes in Form von Importen abgeben - statt der früheren 5 Prozent.
Oder anders gerechnet: Sobald Arzneimittel mit Preisen über 300 Euro ohne Rabattvertrag mindestens 12,5 Prozent des GKV-Umsatzes ausmachen, ergibt sich allein daraus die Verpflichtung, mindestens 5 Prozent des Umsatzes in Form von Importen abzugeben, sofern diese Importe nur die Mindesteinsparung gemäß der neuen Preisgünstigkeitsklausel bieten. Die Verpflichtungen aus den niedrigeren Preisklassen kommen noch dazu. Dies spricht dafür, dass auch die neue Importquote zumindest in einigen Apotheken zum vermehrten Absatz von Importen beiträgt. Noch stärker als auf den Absatz müsste dies jedoch auf den Umsatz wirken. Diese Daten bleiben abzuwarten.
7 Kommentare
Ganz anderer Ansatz?
von Tobias Kast am 11.09.2019 um 7:43 Uhr
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Ahnungslose Verordner in Verbindung mit dem Preisanker
von Andreas Grünebaum am 10.09.2019 um 18:43 Uhr
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@ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 16:02 Uhr
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AW: @ Jörg Geller
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 16:41 Uhr
AW: @ Jörg Geller
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 10.09.2019 um 17:21 Uhr
Importregelung
von Gregor Huesmann am 10.09.2019 um 15:14 Uhr
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Die Schwierigkeiten
von Jörg Geller am 10.09.2019 um 14:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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