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Interview mit BAV-Chef Hans-Peter Hubmann
„Die Apothekenreform bringt viele Vorteile mit sich“
Über das Apotheken-Stärkungsgesetz wurde viel Kritik geäußert. Das Justizministerium, die EU-Kommission, die SPD, die Grünen und nicht zuletzt viele Apotheker kritisieren das Vorhaben von Minister Jens Spahn (CDU). Warum sollte die ABDA ein solches Vorhaben konstruktiv begleiten? Geht es wirklich nur ums Geld? Im Gespräch mit DAZ.online erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Chef des Bayerischen Apothekerverbandes und Vize-Chef des Deutschen Apothekerverbandes, warum die Reform die Situation der Apotheker verbessern kann und warum man nicht zu viel Energie in die Verteidigung des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit setzen sollte.
DAZ.online: Herr Dr. Hubmann, die Stimmung in der Apothekerschaft, aber auch an der Spitze einiger Standesvertretungen, bezüglich des Apotheken-Stärkungsgesetzes ist gefühlt nicht gut. Die Apotheker wollen die Gleichpreisigkeit nicht opfern. Als stellvertretender DAV-Vorsitzender stehen Sie hinter dem Vorgehen der ABDA, diese Reform weiterhin konstruktiv zu begleiten. Warum kann das Gesetz aus Ihrer Sicht die Situation der Apotheker verbessern und nicht verschlechtern?
Hubmann: Weil die jetzige Situation definitiv schlechter ist als die Situation, in der wir uns befänden, wenn das Gesetz so kommt. Kritiker dieses Gesetzes sollten sich einfach fragen: Wie ist denn der jetzige Zustand? Die Antwort ist: Die Rx-Preisbindung gibt es nicht mehr für EU-Versender, es herrscht ein Preiswettkampf, die Versender aus den Niederlanden können machen, was sie wollen – sowohl im GKV- als auch im PKV Bereich.
DAZ.online: Und Sie haben die Hoffnung, dass das Gesetz da wieder Ordnung reinbringt …
Hubmann: Allerdings. Mit dem Gesetz würden wir die Rx-Preisbindung wiederbekommen – und zwar für den kompletten GKV-Bereich, festgehalten im SGB V. Das betrifft 88 bis 90 Prozent des Marktes. Nur nochmal zur Wiederholung: Jetzt haben wir de facto keine Rx-Preisbindung für EU-Versender, nach dem Gesetz hätten wir sie wieder im GKV-Bereich. Für mich ist das eine klare Verbesserung. Es gibt aber noch weitere Gründe, warum die Apotheker mit diesem Vorhaben durchaus Hoffnungen verbinden können.
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DAZ.online: Die wären …
Hubmann: … juristischer Natur. Das EuGH-Urteil von 2016 hat uns gezeigt: Die Gleichpreisigkeit nur im Arzneimittelgesetz zu verankern, ist zu wackelig. Das BMG will sie nun ins SGB V heben, was aus unserer Sicht auch europarechtssicher ist. Das Ministerium hat unter anderem aufgrund der Stellungnahme der ABDA die Gesetzesbegründung nochmals deutlich aufgewertet: Die Gleichpreisigkeit im SGB V wird nun mit einem Grundpfeiler des deutschen GKV-Systems gerechtfertigt, dem Sachleistungsprinzip. Das gesamte System der Arzneimittelversorgung in der GKV beruht auf festen Preisen. Minister Jens Spahn und das BMG wirken hier sehr resolut: Sie wollen die Gleichpreisigkeit im Sozialrecht retten, weil sonst auch andere Bereiche des GKV-Systems juristisch hinterfragt werden könnten. Auch bei einer schon von den Versendern angekündigten Klage vor dem EuGH haben wir durch den Bezug auf das Sozialrecht, das ausschließlich in den Regelungsbereich der Mitgliedsstaaten fällt, eine ganz neue, viel sicherere Argumentation gegenüber den Richtern.
DAZ.online: Die Kritiker dieses Gesetzes befürchten aber, dass durch die Freigabe des Rx-Marktes der Damm komplett brechen könnte und die Rx-Preisbindung ganz kippt. Außerdem wird vor Preisschlachten bei PKV-Versicherten und GKV-Selbstzahlern gewarnt. Sehen Sie das gar nicht?
Hubmann: Natürlich sehe ich das. Aber noch einmal: Welchen Zustand haben wir denn jetzt? Auch jetzt können die EU-Versender PKV-Versicherten schon Rx-Boni in beliebiger Höhe anbieten. Bislang habe ich solche Angebote explizit für PKV-Versicherte aber noch nicht gesehen und wir konnten auch keine überproportionale Abwanderung der PKV-Versicherten feststellen. Und wenn ich mir die Stellungnahme des PKV-Verbandes zu dem Gesetz anschaue, bin ich mir fast sicher, dass auch die Privatversicherer selbst gar kein Interesse daran haben …
Hubmann: Richtig, die Unternehmen haben nämlich Sorge davor, dass sich Preise auch nach oben entwickeln könnten, wenn es keine Festpreise mehr gibt. Aber auch hier möchte ich die Apotheker beruhigen: Zunächst gibt es inzwischen ja ein wichtiges Gerichtsurteil, nach dem EU-Versender ihre Rx-Boni in den Rechnungen nicht verschweigen und die echten Preise angeben müssen. Zweitens stehen wir mit dem PKV-Verband auch schon in Gesprächen zu diesem Thema.
6 Kommentare
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von Anita Peter am 03.09.2019 um 11:01 Uhr
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Apothekenreform
von Roland Mückschel am 03.09.2019 um 10:16 Uhr
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