Teile des TSVG treten in Kraft

„PrEP“ ab dem 1. September erstattungsfähig

Berlin - 29.08.2019, 12:30 Uhr

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe mit den zugehörigen Beratungen und Untersuchungen ist ab dem 1. September erstattungsfähig. (c / Foto: imago images / Zuma Press)

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe mit den zugehörigen Beratungen und Untersuchungen ist ab dem 1. September erstattungsfähig. (c / Foto: imago images / Zuma Press)


Mehr Arzttermine für GKV-Versicherte

Des Weiteren werden am 1. September mehrere Regelungen wirksam, die es GKV-Versicherten einfacher machen sollen, an (Fach-)Arzttermine zu kommen. Konkret sollen Hausärzte ab 1. September einen Zuschlag von 10 Euro bekommen, wenn sie einem Patienten eine dringende Behandlung bei einem Facharzt vermitteln und der Termin binnen vier Tagen folgt.

Eine extra Vergütung für den Arzt gibt es künftig auch, wenn Praxen Patienten aufnehmen, die noch nie oder mindestens zwei Jahre nicht bei ihnen waren. Gestaffelte Zuschläge locken zudem für Patienten, die Termine über telefonische Vermittlungsstellen der Kassenärzte bekommen haben. Dabei ist die Zusatz-Pauschale umso höher, je früher der Termin nach dem Anruf bei der Terminservicestelle folgt.

Mit dem TSVG hat der Gesetzgeber auch veranlasst, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Die telefonische Vermittlung der Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll ab 2020 stark ausgebaut werden.

Gassen: Kassenärzte arbeiten schon 50 Stunden pro Woche

Die Kassenärzte begrüßten den generellen Ansatz. Grundsätzlich sei es gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Mehrarbeit in den Praxen anerkenne und mit zusätzlichen finanziellen Mitteln versehen habe, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der Deutschen Presse-Agentur. „Allerdings ist der Tag endlich und die Arztzeit begrenzt, und sie wird immer knapper.“ Niedergelassene Ärzte arbeiteten bereits im Schnitt 50 Stunden pro Woche. „Zusätzliche Termine müssen in die Praxisabläufe integriert werden“, sagte Gassen.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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