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DAZ.online-Themenwoche
Zur Rose: 2,2 Milliarden Euro Umsatz durch das E-Rezept
Zur Rose/ DocMorris rüsten sich fürs E-Rezept
Und auch technisch laufen die Vorbereitungen bei Zur Rose und DocMorris schon auf Hochtouren. Zur Rose erklärte in der heutigen Pressemitteilung, dass man das Joint-Venture-Unternehmen Ehealth-Tec komplett übernommen habe. Das Berliner Unternehmen Ehealth-Tec hatte schon vorher Softwarelösungen und Abläufe für das E-Rezept entwickelt, die derzeit bei dem Projekt der Techniker Krankenkasse in Hamburg verwendet werden. In Hamburg arbeitet Ehealth-tec jetzt eng mit dem Abrechnungsspezialisten König IDV zusammen, ebenfalls eine 50-Prozent-Tochter von Zur Rose – die anderen 50 Prozent an der König IDV gehören übrigens der Shop Apotheke.
In der heutigen Mitteilung kündigte Zur Rose an, dass die Ehealth-Tec auch in das künftige E-Rezept-Projekt von DocMorris eingebunden werden soll. Zur Erinnerung: DocMorris hatte vor einigen Wochen bekanntgegeben, dass man gemeinsam mit dem Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) ein Versorgungsmodell mit E-Rezept starten möchte. DocMorris will hier auch Vor-Ort-Apotheker einbinden.
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Mit Blick auf die politischen Entwicklungen in Deutschland freut sich die Schweizer DocMorris-Mutter daher, dass der Gesetzgeber jetzt aufs Tempo drückt beim E-Rezept: „In Deutschland ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16. August 2019 in Kraft getreten. Damit steigt Deutschland in die operative Umsetzung des elektronischen Rezepts ein“, heißt es in der Mitteilung.
Zur Rose: Rx-Boni-Verbot ist europarechtswidrig
Gar nicht zufrieden ist Zur Rose allerdings mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz, das Mitte Juli vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Zwar erklärt der Konzern das Vorhaben Rx-Versandverbot damit als „endgültig beendet“. Allerdings: „Die in diesem Entwurf weiterhin geplante Untersagung von Patienten-Boni durch EU-ausländische Versandapotheken wird der Bundesgesundheitsminister in die Abstimmung mit der EU-Kommission geben. Die Zur Rose-Gruppe geht weiterhin davon aus, dass dieses Gesetzesvorhaben europarechtswidrig ist und im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2016 steht.“
Durch das ebenfalls geplante Wiederholungsrezept erhofft sich Zur Rose hingegen einiges: „Weitere Elemente des Apothekenstärkungsgesetzes, wie das Wiederholungsrezept, wirken sich positiv auf das Versandgeschäft aus. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig Verschreibungen für eine bis zu dreimal wiederholbare Abgabe ausstellen können. Insbesondere für Versicherte mit einer chronischen Erkrankung bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung in der Arzneimittelversorgung“, heißt es in der Mitteilung.
3 Kommentare
Die Wirklichkeit hinter dem E-Rezept
von Heiko Barz am 23.08.2019 um 12:11 Uhr
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Die Adlaten haben geliefert
von ratatosk am 21.08.2019 um 18:41 Uhr
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Spahn
von Conny am 21.08.2019 um 16:45 Uhr
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