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Petition wurde zunächst abgeschmettert
Der Petitionsausschuss hatte die Petition im Mai 2019 zwar aufgenommen, eine separate Veröffentlichung aber verneint, da sie – so der Ausschuss in seiner Antwort – „sachgleich“ mit einer anderen Petition sei. In der vom Bundestag angeführten Petition ging es um den Ausschluss von (Versand-)Apotheken von der Arzneimittelversorgung, wenn diese nicht an der Notdienstversorgung teilnehmen. Mit Unterstützung des Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas legte Bühler jedoch Einspruch ein – und hatte damit nun Erfolg.
Anleitung und FAQ-Video
In einem aktualisierten FAQ-Video erläutert Bühler den Ablauf der Petition. Die Online-Mitzeichnung sei relativ kompliziert, so der 19-Jährige. Deshalb sollten vor allem die Apothekenteams und computeraffine Freunde und Bekannte die Petition online mitzeichnen, damit das erforderliche Quorum nicht nur offline erfüllt wird.
10 Kommentare
Flagge zeigen
von Jan Kusterer am 19.07.2019 um 12:05 Uhr
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Petition
von Thomas Trautmann am 17.07.2019 um 16:08 Uhr
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Bitte um Antwort
von Hamann am 17.07.2019 um 14:29 Uhr
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AW: Ja die zählen!
von Cornelia Neth am 17.07.2019 um 18:56 Uhr
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 17.07.2019 um 12:35 Uhr
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Was passiert mit den schon gesammelten Unterschriften?
von Hamann am 17.07.2019 um 12:32 Uhr
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Der Unterschied!
von Benedikt Bühler am 17.07.2019 um 10:46 Uhr
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AW: Der Unterschied
von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 11:34 Uhr
AW: Der Unterschied
von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 11:39 Uhr
Frage
von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 10:25 Uhr
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