Arzneimittelpreisverordnung, Apothekenbetriebsordnung

Notdienste und BtM-Abgaben – 65 Millionen Euro mehr für Apotheker

Berlin - 16.07.2019, 07:00 Uhr

In einer Sammelverordnung wollen das BMG und das BMWi eine höhere Vergütung für Notdienste und BtM-Abgaben regeln und den Botendienst definieren sowie Temperaturkontrollen beim Versandhandel etablieren. (m / Foto: imago images / Ralph Peters)

In einer Sammelverordnung wollen das BMG und das BMWi eine höhere Vergütung für Notdienste und BtM-Abgaben regeln und den Botendienst definieren sowie Temperaturkontrollen beim Versandhandel etablieren. (m / Foto: imago images / Ralph Peters)


Neben einem neuen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz liegt nun auch ein Verordnungsentwurf des BMG und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vor. Darin finden sich höhere Zuschläge für den Apotheken-Notdienst und die BtM-Abgabe sowie neue Regelungen zum Botendienst. 

Als die erste Kabinettsvorlage zum Apotheken-Stärkungsgesetz Ende Juni kursierte, überraschte, dass die zunächst vorgesehenen höheren Vergütungen für Notdienst und die Abgabe von Betäubungsmitteln aus dem Entwurf herausgefallen waren. Beides sollte in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt werden, versprach das BMG. Doch plötzlich fand sich darin nur noch der geplante Zuschlag von 20 Cent für die Finanzierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Schnell erklärte das Bundesgesundheitsministerium: Das versprochene Plus für die Apotheker ist nicht unter den Tisch gefallen, sondern soll in einer gesonderten Verordnung geregelt werden.

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50 + 15 Millionen Euro für Apotheker

Nun liegt der Entwurf für die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ vor. Und wie versprochen wird darin der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes um 5 Cent je abgegebener Rx-Packung erhöht – auf 21 Cent. Ziel ist, dass die Pauschale für jeden vollständig erbrachten Notdienst von derzeit rund 290 Euro auf rund 350 Euro steigt – und damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten auch künftig gewährleistet wird. Durch die erhöhte Notdienstpauschale sollen pro Jahr 50 Millionen Euro mehr bei den Apothekern ankommen, durch die neue BtM-Vergütung weitere 15 Millionen Euro. Für die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz verankert sind, sollen die Apotheker 150 Millionen Euro pro Jahr bekommen.

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid wird der zusätzliche Betrag für die Abgabe von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben. „Die Praxis hat gezeigt, dass der bisherige Betrag für die Apotheken nicht auskömmlich war“, heißt es in der Begründung – insbesondere angesichts des erhöhten Dokumentationsaufwands.

Und der E-Medikationsplan?

Was allerdings nicht in der Verordnung enthalten ist, ist eine Vergütung für den E-Medikationsplan. Diese im „Digitale Versorgung-Gesetz“ zunächst geplante Vergütung war aus dem vergangene Woche verabschiedeten Kabinettsentwurf überraschend herausgefallen – zu hören war, dass sie über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen könnte. Noch ist dies nicht vorgesehen – aber der endgültige Kabinettsbeschluss bleibt ohnehin abzuwarten. Noch ist nicht klar, ob die nunmehr vorliegende Fassung des Verordnungsentwurfs in dieser Form am kommenden Mittwoch das Kabinett passieren wird.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Füllhörner für Apotheker

von Heiko Barz am 17.07.2019 um 11:23 Uhr

Es würde mich nicht wundern, wenn nach Bekanntwerden dieser gewaltigen Summe, die „unabhängigen Presseorgane“ wieder umfangreich über die brutalen Apothekerlobbyisten und derer finanzgeilen Praktiken sozialkritisch berichten.

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Mehr Bewegungsspielraum für die Apotheke anstelle von Almosen ...

von Christian Timme am 16.07.2019 um 10:43 Uhr

Bei aller Liebe „zum Detail“ ... da könnten die Apotheken auf so „manches Details“ verzichten ohne die Arzneimittelsicherheit zu tangieren. Der „mit viel Liebe zusammengetragene Ballast von über 750 Jahren“ sollte sich einer beständigen Durchforstung nicht weiter entziehen ...

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Sa - gen - haft

von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 8:17 Uhr

da knallen die Chamgangerkorken.
3250€ mehr im Jahr. oder 270€ pro Monat.
Das rettet uns nicht nur, wir können endlich nsämtliche Gehälter auf ein ansprechendes Niveau heben, locker groß investieren, endlich als dritt und viert Auto einen Porsche oder eine Yacht.
Wenn nicht die Hälfte der Staat wieder schlucken würde als Steuern.
Behaltet Eure Almosen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung.
Endlich eine angemessene Anpassung. Nehmen wir mal die der Ärzte als Vorbild.
Ver - arsch - ung

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AW: Sa - gen - haft

von Karl Friedrich Müller am 16.07.2019 um 9:27 Uhr

mal im Ernst: Das Geld reicht mal eben dafür, die Wünsche Der Ärzte nach Briefmarken zu befriedigen. Also tatsächlich eine Art Portokasse.
Dem geneigten Leser, der nicht weiß, was gemeint ist. Die ach so notleidenden Praxen verschicken keine Rezepte per Post, wenn sie nicht vorher die Briefmarken von der Apotheke erhalten haben. Auch wenn die Praxis einen Fehler gemacht hat.

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