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Retax-Quickie
Wie funktionieren Importe im neuen Rahmenvertrag?
Der neue Rahmenvertrag bringt Neues und bewahrt teilweise auch Bekanntes – wie den Preisanker oder dass für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse der Rahmenvertrag noch immer nicht gilt. Für viele Apotheker schafft er aber Unsicherheit. Neu ist, dass es einen Generika- und einen Importmarkt gibt. Was muss man bei der Abgabe von Importen nun also beachten – Rabattvertrag, Preisanker, Aut-idem?
Eine Sache ist tatsächlich einfach beim neuen Rahmenvertrag – das war sie auch schon zuvor: Rabattvertrag sticht alles! Gibt es zu einem verordneten Arzneimittel oder Wirkstoff Rabattverträge, sind diese stets zu priorisieren. Das gilt sowohl für Arzneimittel, die dem Generikamarkt zuzuordnen sind als auch für Arzneimittel, die in den Importmarkt fallen. Wann ist man gleich nochmals im Importmarkt? Zur Erinnerung:
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Die vier preisgünstigsten Arzneimittel
Der Importmarkt
- Es ist ein Original verordnet, es gibt nur Importarzneimittel als Auswahlmöglichkeit.
- Es ist ein Import verordnet, es gibt nur das Originalarzneimittel (oder andere Importe) als Auswahlmöglichkeit.
Rabattverträge haben Priorität
Gibt es Rabattverträge, müssen diese befolgt werden.
Wichtig: Ein Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch zwischen Original und Import nicht! Das war auch bereits im alten Rahmenvertrag so, denn Import und Original gelten als identisch.
Kein Rabattvertrag
Gibt es keinen Rabattvertrag, muss man unterscheiden: Was darf die Apotheke laut Rahmenvertrag abgeben, und was ist darüber hinaus noch sinnvoll, im Sinne des Einsparzieles für die Importquote? Das sind zwei Paar Stiefel.
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