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Wie funktionieren Importe im neuen Rahmenvertrag?

Stuttgart - 12.07.2019, 13:15 Uhr

Im Importmarkt darf das namentlich verordnete Präparat (Original oder Import) – dieses setzt den Preisanker – und jedes Arzneimittel, das günstiger als dieses ist, abgegeben werden. ( r / Foto: Nestor / stock.adobe.com)

Im Importmarkt darf das namentlich verordnete Präparat (Original oder Import) – dieses setzt den Preisanker – und jedes Arzneimittel, das günstiger als dieses ist, abgegeben werden. ( r / Foto: Nestor / stock.adobe.com)


Der neue Rahmenvertrag bringt Neues und bewahrt teilweise auch Bekanntes – wie den Preisanker oder dass für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse der Rahmenvertrag noch immer nicht gilt. Für viele Apotheker schafft er aber Unsicherheit. Neu ist, dass es einen Generika- und einen Importmarkt gibt. Was muss man bei der Abgabe von Importen nun also beachten – Rabattvertrag, Preisanker, Aut-idem?

Eine Sache ist tatsächlich einfach beim neuen Rahmenvertrag – das war sie auch schon zuvor: Rabattvertrag sticht alles! Gibt es zu einem verordneten Arzneimittel oder Wirkstoff Rabattverträge, sind diese stets zu priorisieren. Das gilt sowohl für Arzneimittel, die dem Generikamarkt zuzuordnen sind als auch für Arzneimittel, die in den Importmarkt fallen. Wann ist man gleich nochmals im Importmarkt? Zur Erinnerung:

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Der Importmarkt

  • Es ist ein Original verordnet, es gibt nur Importarzneimittel als Auswahlmöglichkeit.
  • Es ist ein Import verordnet, es gibt nur das Originalarzneimittel (oder andere Importe) als Auswahlmöglichkeit.

Rabattverträge haben Priorität

Gibt es Rabattverträge, müssen diese befolgt werden. 
Wichtig: Ein Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch zwischen Original und Import nicht! Das war auch bereits im alten Rahmenvertrag so, denn Import und Original gelten als identisch.

Kein Rabattvertrag

Gibt es keinen Rabattvertrag, muss man unterscheiden: Was darf die Apotheke laut Rahmenvertrag abgeben, und was ist darüber hinaus noch sinnvoll, im Sinne des Einsparzieles für die Importquote? Das sind zwei Paar Stiefel.

Namentlich verordnet und alle, die günstiger sind

Zum ersten Punkt: Es dürfen grundsätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel (egal ob Original oder Import) – dieses setzt den Preisanker – und alle günstigeren Arzneimittel abgegeben werden. 

Wichtig: Anders als im „generischen Markt“, darf beim Importmarkt immer noch das namentlich verordnete abgegeben werden, und es gibt bei den Importen keine Begrenzung auf nur die vier günstigsten Arzneimittel.

Problem dürfte bei einer Importverordnung vorwiegend sein, dass dieses oder günstigere Importarzneimittel nicht lieferbar sind, das Original aber über dem Preisanker liegt. Dann gilt:

  • Anfrage an zwei Großhandlungen, Dokumentation
  • Rücksprache (inklusive Dokumentation) mit dem Arzt
  • Sonder-PZN (Faktor 3) auf das Rezept

Die Rücksprache entbindet jedoch nicht von der Abgaberangfolge und erlaubt nicht pauschal die Originalabgabe. Abzugeben ist stets das nächstpreisgünstige, verfügbare Arzneimittel.

Vergleichspreis

Welcher Preis ist relevant um die Kosten der Arzneimittel zu vergleichen? Der Apothekenverkaufspreis abzüglich des Herstellerabschlags – auch das galt schon im alten Rahmenvertrag.

Bei Verordnung von Isopto Max® (Original) dürfen beispielsweise alle günstigeren Präparate abgegeben werden (Emra, Kohl, Axicorp, Eurim, Gerke). Preisgünstig im Sinne des Einsparzieles (bei Lauer Fischer mit * gekennzeichnet) sind Kohl, Axicorp, Eurim, Gerke. Hätte der Arzt Maxitrol Kohl verordnet, setzt dieses den Preisanker, und es dürften nur Axicorp, Eurim und Gerke abgegeben werden – wenn sie denn lieferbar sind.

„Preisgünstige“ Importe im Sinne des Einsparzieles

Als „preisgünstig“ gelten Importe mit einem Preisabstand zum Original von mindestens 15 Prozent bei einem Abgabepreis bis 100 Euro, mit einem Preisabstand von mindestens 15 Euro bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro und mit einem Preisabstand von mindestens 5 Prozent bei einem Abgabepreis von über 300 Euro.

Preisgünstiger Import nur wichtig für Einsparziel

Zum zweiten Punkt: Jetzt geht es um das Erreichen des Einsparzieles. Um dieses zu erreichen, kann es durchaus sinnvoll sein, innerhalb aller Arzneimittel, deren Abgabe möglich ist, ein „preisgünstiges“ auszuwählen. Falls preisgünstige Importarzneimittel nicht verfügbar sind, muss dies mit der entsprechenden Sonder-PZN und den Defektbelegen dokumentiert werden, damit dieser Fall nicht auf das Einsparziel angerechnet wird.

Rahmenvertrag

Importquote, Lieferfähigkeit, Sonder-PZN

Rahmenvertrag

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Viele Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag finden Sie auf der DAZ.online-Themenseite „Rahmenvertrag".



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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