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Arzneimittel-Skandal
Lunapharm: RBB zieht in die nächste Instanz
Der Rechtsstreit zwischen dem Brandenburger Pharmahändler
Lunapharm und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) um die „Kontraste“-Berichterstattung
zum mutmaßlich illegalen Handel mit Krebsarzneimitteln geht in die nächste
Instanz. Der RBB hat einem Gerichtssprecher zufolge Berufung beim Kammergericht
Berlin eingelegt. Was die strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Lunapharm betrifft, wird derzeit noch ermittelt.
Am 13. Juni hatte das Landgericht Berlin sein Urteil in dem presserechtlichen Verfahren, das der Mahlower Arzneimittelhändler Lunapharm gegen den RBB angestrengt hat, sein Urteil verkündet. Es ging um die Berichterstattung des ARD-TV-Magazins „Kontraste“ in zwei Beiträgen im Sommer 2018: Eine griechische Apotheke soll aus griechischen Kliniken gestohlene hochpreisige Arzneimittel weiterverkauft haben – unter anderem an das deutsche Unternehmen Lunapharm. Dabei sollen die Arzneimittel unter fragwürdigen Bedingungen transportiert und gelagert worden sein. Überdies sind Apotheken in Griechenland nicht zum Großhandel befugt.
Die weitere Geschichte ist hinreichend bekannt – sie kostete nicht nur der Brandenburger Gesundheitsministerin das Amt, sie führte hierzulande auch zu einer leidenschaftlichen Diskussion um Sinn und Unsinn von Arzneimittelimporten sowie ihrer Förderung. Für das Bundesgesundheitsministerium war unter anderem dieser Skandal einer der Gründe, ein eigenes Gesetz zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit ins Leben zu rufen – das GSAV, das inzwischen schon vom Bundestag verabschiedet ist.
Lunapharm jedoch sah sich zu Unrecht beschuldigt. Das Unternehmen habe zum ersten Mal aus den Medien gehört, dass die Arzneimittel gestohlen gewesen sein sollen, erklärte es auch in dem Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin. Und Informationen, dass gegen die gute Vertriebspraxis verstoßen worden sei, habe man auch nicht gehabt.
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Tatsächlich errang Lunapharm einen Teilerfolg gegen den Fernsehsender RBB. Die Berichterstattung über das Brandenburger Unternehmen sei teilweise vorverurteilend und eine unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen, entschied das Landgericht Berlin. Zahlreiche Aussagen darf der RBB nun nicht mehr verbreiten – beispielsweise im Zusammenhang mit Lunapharm von „geschmuggelten“ oder „gestohlenen“ Arzneimitteln berichten. So stehe nicht mit der notwendigen Sicherheit fest, dass die besagten Medikamente gestohlen waren oder durch Betrug / Unterschlagung im Umlauf waren, wie im TV-Beitrag behauptet, heißt es im Urteil. Bloße Auszüge aus Ermittlungsakten reichten nicht als Beweismittel. Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Jahr nach Bekanntwerden des Skandals noch immer, Anklage ist nach wie vor nicht erhoben. Das Landgericht bemängelt zudem, dass das Fernsehmagazin den Lunapharm-Vertretern vor der Veröffentlichung seines Beitrags nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe. Wegen der gewichtigen Vorwürfe habe die Bitte um ein Fernsehinterview nicht gereicht – der RBB hätte Lunapharm die Vorwürfe konkret zur Kenntnis bringen und dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme auf ihr beliebige Weise geben müssen, heißt es im Urteil.
Kein Schadenersatzanspruch
Andere von Lunapharm beanstandete Äußerungen ließ das Gericht dagegen durchgehen. Etwa die, die teuren Arzneien seien „abenteuerlich gelagert und transportiert“ worden. Dies stelle eine Tatsachenbehauptung dar – für diesen Verdacht gebe es auch hinreichende Beweismittel. Insbesondere wies das Gericht aber den Feststellungsantrag von Lunapharm zurück, der RBB sei dem Unternehmen zum Schadenersatz verpflichtet. Es fehle ein Kausalzusammenhang zwischen der Berichterstattung und einem Schaden.
Und so hat das Urteil eigentlich für beide Seiten seine Schatten – auch wenn Lunapharm-Sprecher Klaus Kocks erklärte: „In vierzig Berufsjahren habe ich keine größere Klatsche für das Öffentlich-Rechtliche erlebt.“ Immerhin soll Lunapharm dem Urteil nach 40 Prozent der Kosten des Rechtsstreits selbst tragen, 60 Prozent fallen auf den RBB.
Rechtskräftig ist das Urteil aber ohnehin noch nicht. Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, hat der beklagte Sender Berufung gegen das Urteil beim Berliner Kammergericht eingelegt. Das hatte ein RBB-Sprecher schon direkt nach der Urteilsverkündung Mitte Juni in Aussicht gestellt.
3 Kommentare
lunapharm
von Gunter Kowalski am 23.09.2019 um 9:09 Uhr
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Lunapharm
von Gunter Kowalski am 15.07.2019 um 11:10 Uhr
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Lunapharm
von Gunter Kowalski am 15.07.2019 um 11:02 Uhr
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