Landgericht Berlin

Lunapharm-Berichte des RBB waren teilweise unzulässig

Berlin - 17.06.2019, 17:00 Uhr

Seit fast einem Jahr steht Lunapharm im Zentrum zahlreicher Presseberichte und politischer sowie behördlicher Aktivitäten. (c / Foto: DAZ.online)

Seit fast einem Jahr steht Lunapharm im Zentrum zahlreicher Presseberichte und politischer sowie behördlicher Aktivitäten. (c / Foto: DAZ.online)


In einem presserechtlichen Verfahren hat der seit geraumer Zeit behördlich lahmgelegte Pharmahändler Lunapharm einen Teilerfolg gegen den Fernsehsender RBB errungen. Die Berichterstattung über das Brandenburger Unternehmen sei teilweise vorverurteilend und damit unzulässig gewesen, entschied das Landgericht Berlin. Andere Aussagen beanstandete das Gericht hingegen nicht, zudem muss der RBB keinen Schadenersatz zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Fast ein Jahr ist es her, dass ein Bericht des RBB-TV-Magazins „Kontraste“ für Aufsehen sorgte und das Vertrauen in die Arzneimittelsicherheit erschütterte: Über illegale und abenteuerliche Handelswege sollen in griechischen Kliniken gestohlene Arzneimittel – insbesondere Zytostatika – über Parallelhändler auf den deutschen Markt gekommen sein, hieß es in dem Beitrag. Im Fokus der Berichterstattung: das im brandenburgischen Mahlow ansässige Unternehmen Lunapharm. In der Folge richtete das Land Brandenburg eine Taskforce ein, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Zudem wurde Lunapharm sowohl die Großhandels- als auch die Herstellungserlaubnis entzogen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen in der Angelegenheit ebenfalls. Der Fall schlug auch in der übrigen Presse hohe Wellen – und er führte zu gesetzgeberischen Aktivitäten.

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Doch Lunapharm sieht sich bis heute zu Unrecht mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht und weist alle derartigen Vorwürfe von sich. Vielmehr startete das Unternehmen den Gegenangriff und erhob eine zivilrechtliche Klage gegen den RBB. Es geht um die Unterlassung verschiedener Äußerungen in einer „Kontraste“-Sendung vom vergangenen Sommer. Am 13. Juni hat das Gericht nun sein Urteil mündlich verkündet (Az.: 27 O 555/18).

Nur teilweise unzulässige Verdachtsberichterstattung

Wie der Pressesprecher des Landgerichts mitteilte, wurde der Klage zum Teil stattgegeben – im Übrigen wurde sie aber abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Teil der Berichterstattung, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt habe, „als Verdachtsberichterstattung unzulässig“ gewesen. Insbesondere deshalb, weil diese vorverurteilend gewesen sei. Den Teil der Berichterstattung, der sich mit der Frage einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst habe, befanden die Richter dagegen für zulässig. Denn hier, so der Gerichtssprecher, sei es um das Patientenwohl gegangen, und die Unwirksamkeit der Medikamente sei nicht vorverurteilend als feststehende Tatsache dargestellt worden.

Die von Lunapharm zusätzlich erhobene Klage auf Feststellung des ihr entstandenen Schadensersatzes hat das Landgericht wiederum abgewiesen.

Das letzte Wort ist nicht gesprochen

Das landgerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammergericht einlegen.

Der Sprecher des RBB, Justus Demmer, erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen überzeugt, werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns explizit vor, Berufung einzulegen“. Daneben verwies er auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall.

Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach von einer „Klatsche für den RBB“. Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung der Rückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegeben habe. „Im Übrigen werden wir eine Schadenersatzklage gegen das Land Brandenburg einreichen“, kündigte Kocks an. Lunapharm geht zudem gegen die Verfügungen aus Brandenburg vor, die dem Unternehmen die Herstellung und den Handel mit Arzneimitteln verbieten. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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