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Neuer Rahmenvertrag
Original ohne Rabattvertrag verordnet – muss es ein günstiger Import sein?
Der Kommentar bring Klarheit
„Ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel“ – bedeutet das, dass man auch bei einer Originalverordnung nur diese preisgünstigen Importe abgeben darf?
Klarheit bringt der Blick in den Kommentar zum Rahmenvertrag. Dort heißt es nämlich für den Fall, dass keine Rabattverträge geschlossen sind:
vorrangig: Abgabe eines preisgünstigen Imports zur Erfüllung des Einsparziels in Höhe von 2 Prozent.
ebenfalls möglich: Abgabe eines Arzneimittels unter Einhaltung des ärztlichen Preisankers. D.h. nicht teurer als verordnet (je nach Preisobergrenze der Verordnung bis hin zum Original und/ oder „I“-Importarzneimittel möglich.
Preisanker setzt das Original
Bei einer Verordnung über ein Original, für das es keinen Rabattvertrag gibt, setzt das Original den Preisanker. Somit kann das Original oder jeder günstigere Import abgegeben werden.
Wenn das Einsparziel noch nicht erreicht ist, kann so ein Vorgehen natürlich diesbezüglich von Nachteil sein. Deswegen erfolgt auch ein Warnhinweis in der Software. Aber eine Retaxation ist nicht zu befürchten.
3 Kommentare
Rahmenvertrag
von Thomas Johne am 07.07.2019 um 12:14 Uhr
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Das Ziel ist klar
von J.M.L. am 02.07.2019 um 11:45 Uhr
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Die Vereinfachung der Vereinfachung ... nur auf GKV-Rezept ...
von Christian Timme am 02.07.2019 um 7:42 Uhr
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