Eine Verordnung umfasst mehrere Zeilen: Werden diese
zusammen oder getrennt betrachtet?
Eine wesentliche Klarstellung des Rahmenvertrags findet sich
in § 8. „Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede
Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl
von Packungen zu beliefern.“
So sollten Missverständnisse bei der Verordnung mehrerer Packungen des gleichen Arzneimittels in Zukunft vermieden werden – in der
Vergangenheit wurden deswegen oft zwei Verordnungsblätter benutzt. Jede
Zeile wird (natürlich nach den Vorgaben des Rahmenvertrags) für sich mit der
verordneten Anzahl an Packungen beliefert. Die verordnete Menge wird nicht
addiert.
Wenn zum Beispiel in jeder Zeile jeweils ein Asthmaspray 1
Stück N1 verordnet ist, sind 3 x 1 Stück abzugeben und nicht 1 x 3 Stück abzugeben.
4 Kommentare
Topiramat
von Dr. Ralf Schabik am 28.06.2019 um 21:02 Uhr
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AW: Topiramat
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2019 um 9:33 Uhr
AW: Topiramat und andere Entgleisungen
von Bernd Jas am 29.06.2019 um 20:01 Uhr
Teil 5
von Karl Friedrich Müller am 28.06.2019 um 21:00 Uhr
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