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ABDA-Mitgliederversammlung
Haushalt beschlossen, Rx-Versandverbot zurückgestellt
Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am heutigen Dienstag in Berlin wichtige Entscheidungen getroffen. Die Apotheker wollen das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz weiterhin begleiten, beharren aber auf dem Erhalt des „alten“ Rx-Boni-Verbots. Das Rx-Versandverbot als „Notlösung“ wird aber zurückgestellt. Außerdem haben die ABDA-Mitglieder den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen – allerdings (zunächst) ohne die umstrittene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ABDA-Vorstände.
Am heutigen Dienstag hat in Berlin die ABDA-Mitgliederversammlung getagt. Die etwa 140 Vertreter der insgesamt 34 Kammern und Verbände hatten wichtige Gesprächsthemen: In erster Linie mussten sie beraten, wie sich die ABDA weiter zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz positionieren will. Erst vor wenigen Tagen war der Kabinettsentwurf des Vorhabens bekannt geworden. Die von den Apothekern geforderte Gleichpreisigkeit ist dort nur bedingt enthalten: Für den GKV-Bereich hat das Bundesgesundheitsministerium zwar an der Erklärung für das geplante Rx-Boni-Verbot gefeilt, PKV-Versicherte sind im Kabinettsentwurf allerdings weiterhin nicht erwähnt und wären somit nicht vom Boni-Verbot betroffen.
Zweites wichtiges Thema: der ABDA-Haushalt für 2020. Die Standesvertretung hatte in den letzten Haushaltsentwurf vor der heutigen Mitgliederversammlung einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro eingebracht, der für die Vergütung des geschäftsführenden Vorstandes vorgesehen ist. Später stellte sich heraus, dass die ABDA-Spitze damit wohl die Aufwandsentschädigungen derjenigen Apotheker erhöhen will, die nicht zur unmittelbaren ABDA-Spitze gehören. Das Ziel: Die Arbeit in dem Gremium für „Neuankömmlinge“ attraktiver zu machen. Dieser Plan geriet aber unter Beschuss: Der ABDA-Haushaltsausschuss rügte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, weil dieser seinen Vorschlag vorher nicht von den Gremien besprechen ließ.
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ABDA darf jetzt auch ohne Rx-Versandverbot verhandeln
Was
die Apothekenreform betrifft, will die ABDA weiter mit
der Bundesregierung und im späteren Gesetzgebungsverfahren auch mit dem Parlament im Gespräch
bleiben.
Nach der Mitgliederversammlung erklärte Schmidt, dass die
ABDA-Mitglieder den geschäftsführenden Vorstand dazu ermächtigt hätten, die Reform weiter zu
begleiten – auch während der für den Herbst 2019 geplanten Besprechung
im
Bundestag. Allerdings stellte Schmidt klar, dass „über allem weiterhin
negativ
die Streichung“ des Rx-Boni-Verbots für EU-Versender aus dem
Arzneimittelgesetz
stehe, die ABDA will diese Streichung weiterhin verhindern. Zur
Erinnerung: Das BMG will die Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz
(AMG) ins SGB V transportieren. Dort gelten die Festpreise allerdings
nicht mehr für den PKV-Bereich.
Allerdings hat sich an der Beschlusslage der ABDA am heutigen Dienstag ein entscheidender Punkt geändert: Die ABDA-Spitze wurde von der Mitgliederversammlung beauftragt, zur Not auch ohne das Rx-Versandverbot im Rücken zu verhandeln. Zur Erinnerung: Im Januar dieses Jahres hatte die Mitgliederversammlung noch beschlossen, dass die Apotheker automatisch zurück zum Rx-Versandverbot gehen, wenn die Bundesregierung und der Gesetzgeber keine für sie ausreichenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit einleiten. Viele Kammern und Verbände sind der Meinung: Wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot für EU-Versender aus dem AMG gestrichen wird, wäre das so ein Tatbestand, bei dem die Apotheker zum Versandverbot zurückkehren müssten. Doch nun ist klar: Das Rx-Versandverbot ist zurückgestellt. Selbst wenn es bei der Streichung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung bleibt, darf die ABDA das Apotheken-Stärkungsgesetz weiter verfolgen. Dem Vernehmen nach sorgte gerade dieser Punkt für große Diskussionen. Insbesondere die Vertreter der Landesapothekerkammer Bayern sollen gegen die Zurückstellung des Rx-Versandverbotes protestiert haben.
Nachtragshaushalt für 2020 geplant
Schmidt stellte klar, dass im Kabinettsentwurf – den er als „Übergangspapier“ bezeichnete, weil laut BMG noch weitere Versionen folgen werden – auch Verbesserungen für die Apotheker seien. Als Beispiel nannte er die Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich. Auch die Einleitung des Vorhabens, in der die Gleichpreisigkeit für den GKV-Bereich ausführlich mit dem Sachleistungsprinzip erklärt wird, nannte Schmidt „schlüssiger“. Dass mit diesem Gesetz der Versandhandelskonflikt für alle Zeiten gelöst werden kann, schließt der ABDA-Präsident aber aus. „Egal, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht – die Sache wird wieder vor dem EuGH landen. Das haben die EU-Versender so angekündigt“, erklärte der ABDA-Präsident.
Verteilungsmechanismus für Vorstandsvergütung soll gebildet werden
Nach einer langen politischen Diskussion folgte bei der heutigen ABDA-Mitgliederversammlung dann die Diskussion des Haushaltsplanes für das Jahr 2020. Schmidt erklärte, dass es bei der oben genannten Diskussion um die Aufwandsentschädigungen eine „Meinungsverschiedenheit“ zwischen ihm und dem Haushaltsausschuss gegeben habe. Die Landesapothekerkammer Hessen habe dann aber einen Kompromissvorschlag eingebracht, der zu einer „vollständigen Befriedung“ der Situation geführt habe. Gemeint ist: Die ABDA will die für die höheren Aufwandsentschädigungen geplanten 100.000 Euro wieder aus dem Haushaltsentwurf entfernen. Bis Dezember 2019 soll dann ein genauer Vergütungsmechanismus zunächst im Haushaltsausschuss und dann in der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Anschließend soll für 2020 ein Nachtragshaushalt formuliert werden, der die 100.000 Euro samt Verteilungsmechanismus enthält.
Schmidt ging auch auf die Entwicklung der Mitgliedsbeiträge ein. Die ABDA habe auf der Versammlung klargestellt, dass von jetzt an geplant sei, die Beiträge nur noch zur „Inflationskompensation“ zu erhöhen. Da das aber oftmals nicht reiche, um den Haushalt zu finanzieren, werde man künftig erhöhte Beiträge aus der Vermögensverwaltung entnehmen. Zur Erinnerung: Für 2020 plant die ABDA mit einer Beitragserhöhung von rund 1,8 Prozent. Insgesamt soll der Haushalt rund 19,91 Millionen Euro betragen.
8 Kommentare
Was war von dieser epochalen MV zu erwarten?
von Heiko Barz am 26.06.2019 um 12:25 Uhr
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Inflationsausgleich.
von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 9:51 Uhr
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AW: Inflationsausgleich und
von Dr Schweikert-Wehner am 26.06.2019 um 19:03 Uhr
"Verhandlungen ? "
von Dirk Krüger am 26.06.2019 um 9:19 Uhr
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Bestatter
von Dieter Dosquet am 26.06.2019 um 8:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Bestatter
von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 8:38 Uhr
Inflationskompensation
von Kleiner Apotheker am 26.06.2019 um 8:16 Uhr
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Zurück ... geht immer ... mit diesen "Siegern" ...
von Christian Timme am 26.06.2019 um 7:33 Uhr
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