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Apotheken-Stärkungsgesetz
Spahn plant Aut-idem für Privatversicherte
Im überarbeiteten Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken hat das Bundesgesundheitsministerium eine Forderung des
vergangenen Apothekertags aufgegriffen: Künftig soll es auch eine Aut-idem-Regelung für
Privatversicherte geben – verankert in der Apothekenbetriebsordnung.
Beim deutschen Apothekertag im vergangenen Oktober in München hat die Hauptversammlung einen Antrag verabschiedet, mit dem sie den Verordnungsgeber aufgefordert hat, „die rational nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zwischen Kassen- und Privatrezepten hinsichtlich der Aut-idem-Regelung dahingehend zu korrigieren, dass auch bei Privatverordnungen statt des verordneten Arzneimittels ein in Wirkstoff und Dosierung gleiches Arzneimittel abgegeben werden darf, solange der Arzt dies auf dem Rezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat“.
Diesen Wunsch hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offensichtlich erhört. Im derzeit kursierenden Entwurf für den Kabinettsentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz (Stand 13. Juni 2019), der DAZ.online exklusiv vorliegt, ist an einigen Stellen nachgebessert worden – vor allem an der Regelung im § 129 SGB V, die künftig die Gleichpreisigkeit sichern soll.
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Dafür soll das PKV-Aut-idem kommen: Im Rahmen der Arzneimittelversorgung von PKV-Versicherten, Beihilfeempfängern und Selbstzahlern wird die Möglichkeit geschaffen, verschriebene Arzneimittel gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel zu ersetzen. Voraussetzung für den Austausch in der Apotheke soll sein, dass der Arzt diesen nicht ausgeschlossen hat und überdies der Patient einverstanden ist. Erklärtes Ziel: Die Neuregelung soll eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung für Arzneimittel bewirken.
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