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Apotheken-Stärkungsgesetz
Spahn plant Aut-idem für Privatversicherte
PKV: Rabatte auch beim EU-Versand
Konkret ist in § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung ein neuer Satz 2 vorgesehen. Er lautet:
Verschriebene Arzneimittel, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, können durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden, das mit dem verschriebenen in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine pharmazeutisch geeignete vergleichbare Darreichungsform besitzt, sofern die verschreibende Person dies nicht ausgeschlossen hat und die Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, einverstanden ist.“
Herstellerrabatte auch beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand
Und noch eine weitere Änderung im vorläufigen Kabinettsentwurf
betrifft die Privatversicherungen. Dabei geht es um eine Klarstellung zum Herstellerabschlag. Im Gesetz
über Rabatte für Arzneimittel, das verschiedene Abschlagsregelungen aus dem
GKV-Bereich auf private Krankenversicherungen überträgt, wird klargestellt, dass pharmazeutische
Unternehmer den privaten Krankenversicherungsunternehmen und den Kostenträgern
für Beamte für verschreibungspflichtige Arzneimittel die Herstellerabschläge (§
130a SGB V) auch dann zu gewähren haben, wenn Arzneimittel von EU-Versandhändlern
nach Deutschland verbracht wurden.
Noch handelt es sich um den Entwurf eines Kabinettsentwurfs. Wie die Regelungen am Ende wirklich ausfallen, wird das weitere Gesetzgebungsverfahren zeigen.
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Update 20. Juni, 17:40 Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es in diesem Text, die Pauschale für den Notdienst und die BtM-Gebühr sollten nicht mehr angehoben werden, wie im Referentenenwurf noch vorgesehen. Dies ist nun doch geplant – allerdings nicht im Apotheken-Stärkungsgesetz, sondern über eine Extra-Verordnung des für die Arzneimittelpreisverordnung federführend zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums.
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