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Pakete aus Aachen
DocMorris droht Ordnungsgeld wegen deutscher Absenderadresse
Verband schaltet Gericht ein, Behörde prüft
DocMorris legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Daraufhin sprach das Landgericht ein Urteil. Darin führte es aus, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehe. Denn DocMorris habe die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch in unlauterer Weise beeinflusst, dass das Unternehmen ihnen eine wesentliche Information vorenthalten habe (§§ 3, 5a Abs. 2 UWG): Mit der deutschen Adressangabe erwecke DocMorris den Eindruck, der Verbraucher kontrahiere mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen. Dass der tatsächliche Sitz in den Niederlanden sei, verschweige DocMorris. Die am Bestellscheinrand vermerkte Angabe zur Verantwortlichkeit genüge zur Aufklärung nicht, so die Richter.
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Verband Sozialer Wettbewerb stellt Ordnungsmittelantrag
DAZ.online hat den Verband Sozialer Wettbewerb darauf hingewiesen, dass DocMorris auch weiterhin nur sehr vereinzelt und kleingedruckt auf den eigentlichen Firmensitz hinweist und sonst stets die Aachener Adresse angibt. Nach eigenen Recherchen hat sich der Verband nun dazu entschlossen, erneut gegen den EU-Versender juristisch tätig zu werden. Gegenüber DAZ.online teilte der Verband mit: „Wir haben den Vorgang überprüft und am 14.06.2019 einen Ordnungsmittelantrag beim Landgericht Berlin gestellt.“ Konkret heißt das: Der Verband will nun vom Gericht prüfen lassen, ob gegen DocMorris wegen Nichteinhaltung des Urteils aus dem Jahr 2013 Ordnungsmittel verhängt werden könnten.
Arzneimittelaufsicht: DocMorris betreibt KEINEN deutschen Versandhandel
Aber wie bewerten die Aufsichtsbehörden in Deutschland diese Angelegenheit? Ein Sprecher der Arzneimittelaufsicht in Aachen erklärte, dass es grundsätzlich völlig legal sei, wenn ein niederländisches Unternehmen hierzulande ein Postfach betreibe. „Es war hier bekannt, dass DocMorris eine Postadresse in Aachen hat, an die die Patienten ihre Rezepte oder Kaufwünsche senden können. Wir haben geprüft, in wieweit das gegen deutsche Gesetze verstößt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir diesbezüglich keinen Verstoß gegen deutsche Gesetze erkennen können.“ Dass die Niederländer einen unerlaubten Versandhandel aus Deutschland heraus betrieben, schließt die Aachener Behörde aus. „DocMorris hat KEINE Präsenzapotheke in Aachen, lediglich eine Postanschrift. Bei der Aachener Postadresse handelt es sich demnach nicht um einen Verstoß gegen § 24 Apothekenbetriebsordnung (…)“, so der Behördensprecher.
Über einen Hinweis ist die Behörde dann aber doch gestolpert – die deutschen Versandadressen. Dazu sagte der Sprecher: „Die Information, dass DocMorris eine Aachener Adresse in ihrem Briefkopf als Versandadresse anzeigt, ist uns neu! Wie dies juristisch zu beurteilen ist, muss hier intern noch genauer überprüft werden!“ Grundsätzlich wies die Behörde aber auch darauf hin, dass sie keinen Zugriff auf das Unternehmen habe. „Da DocMorris Apotheke ihren Sitz in Heerlen und damit in den Niederlanden hat, ist deutsches Recht nicht anwendbar und eine Zuständigkeit der Amtsapothekerinnen nicht ableitbar. Die Überwachung unterliegt den holländischen Behörden.“
Ordnungsgelder nichts Neues für DocMorris
Selbst wenn das Landgericht Berlin wegen der Zuwiderhandlung gegen das Urteil aus 2013 nun ein Ordnungsgeld verhängen würde, wäre es nicht das erste Mal für DocMorris: Die Apothekerkammer Nordrhein erwirkte insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 mehrere Beschlüsse, mit denen die Niederländer zu solchen Ordnungsgeldern verpflichtet wurden, teilweise in sechsstelliger Höhe. Damals ging es aber nicht um die Absender-Adressen, sondern um Rx-Boni. Und dieses Thema wurde durch den EuGH bekanntlich abschließend geklärt – zugunsten des EU-Versenders.
13 Kommentare
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Egoismus
von Benjamin Schäfer am 21.06.2019 um 13:15 Uhr
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Hört endlich mit der Bevormundung auf vonmiendigen Bürgern.
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 1:06 Uhr
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AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille62 am 19.06.2019 um 8:12 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 11:11 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille62 am 19.06.2019 um 16:05 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 16:34 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille 62 am 20.06.2019 um 8:29 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 20.06.2019 um 12:06 Uhr
AW: @ L. Jakob
von Stefan Haydn am 21.06.2019 um 17:47 Uhr
Eine Lachnummer: DoMo und das Deutsche Recht
von Heiko Barz am 18.06.2019 um 17:12 Uhr
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.
von Anita Peter am 18.06.2019 um 15:06 Uhr
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Gesetze gelten nur für die doofen Inländer
von ratatosk am 18.06.2019 um 12:34 Uhr
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Hat...
von Thorsten Dunckel am 18.06.2019 um 12:17 Uhr
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