Pakete aus Aachen

DocMorris droht Ordnungsgeld wegen deutscher Absenderadresse

Berlin - 18.06.2019, 11:30 Uhr

An mehreren Stellen in den DocMorris-Paketen wird immer wieder eine Postfach-Adresse in Aachen angegeben. Auch als Absender. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte deswegen schon einmal ein Gerichtsurteil gegen den EU-Versender erwirkt und hat nun einen Ordnungsmittelantrag gestellt. (s / Foto: DAZ.online)

An mehreren Stellen in den DocMorris-Paketen wird immer wieder eine Postfach-Adresse in Aachen angegeben. Auch als Absender. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte deswegen schon einmal ein Gerichtsurteil gegen den EU-Versender erwirkt und hat nun einen Ordnungsmittelantrag gestellt. (s / Foto: DAZ.online)


Wer derzeit bei DocMorris bestellt, muss sich wundern: Auf und in dem Paket steht als Absender ein Postfach in Aachen. Betreibt das niederländische Unternehmen etwa einen Versandhandel aus Deutschland heraus? Oder will DocMorris nur Porto sparen? Vor einigen Jahren gab es schon einmal ein Gerichtsurteil dazu, in dem ein Landgericht die deutsche Absenderadresse monierte. DocMorris ignoriert dieses Urteil offenbar. Der damalige Kläger hat nun einen Ordnungsmittelantrag gegen die Niederländer gestellt. Und auch eine Aufsichtsbehörde will die Angelegenheit prüfen.

Wer bei DocMorris bestellt, merkt eigentlich gar nicht, dass es sich bei dem Unternehmen um einen niederländischen Versender handelt: Schon auf dem Paketaufkleber steht als Absender als einzige Adresse „DocMorris, 52098 Aachen, Deutschland“. Und wenn man das Paket öffnet, ändert sich an diesem Eindruck wenig: Auch auf der Rechnungsankündigung (die richtige Rechnung ist nur noch online abrufbar) steht als einziger Absender die Adresse in Aachen, auch die „Postadresse“ lautet: „DocMorris – Die Apotheke – 52098 Aachen – Deutschland“. Lediglich am unteren Rand des Schreibens ist neben der Bankverbindung kleingedruckt aufgeführt: „Sitz der Gesellschaft (…) Heerlen, Niederlande“.

Adressaufkleber eines DocMorris-Paketes. (Foto: DAZ.online)

Das gleiche Bild zeigt sich auf dem Bestellschein, der den DocMorris-Paketen beiliegt. In einem großen, grauen Kasten heißt es am Ende der Seite: „DocMorris, Postfach, 52098 Aachen“. Hier befindet sich allerdings ein kleiner Verweis auf den äußeren, seitlichen Rand des Bestellscheins. Dreht man das Papier, sieht man – ebenfalls kleingedruckt – dann die „echte“ Adresse des Unternehmens: „Vertragspartner: DocMorris N.V. (…) Heerlen“, steht dort.

DocMorris: Unsere gesamte externe Kommunikation geht über dieses Postfach

Aus dieser Paket- und Briefgestaltung der Niederländer ergeben sich gleich mehrere Fragen: Betreibt der Konzern etwa einen Versandhandel aus Deutschland und müsste sich somit an alle hierzulande für (Versand-)Apotheken geltenden Gesetze halten? Oder ist das nur ein Postfach, mit dem DocMorris Porto sparen möchte? Ein DocMorris-Sprecher erklärte die deutsche Absenderadresse gegenüber DAZ.online folgendermaßen: „Über die angegebene Postfachadresse läuft unsere gesamte externe Kommunikation. So ist das Postfach auch auf den Bestellscheinen und Freiumschlägen sowie unseren offiziellen Briefköpfen angegeben. Auch Retouren gehen an dieses Postfach.“

DocMorris-Bestellschein. Die roten Pfeile markieren die Aachener Adresse (unten) und die kleingedruckte Heerlen-Adresse (links). (Foto: DAZ.online)

Aber ist das auch erlaubt? Ist es in Ordnung, wenn Kunden den Eindruck gewinnen, dass sie bei einem Unternehmen aus Deutschland einkaufen, wobei die Firma eigentlich (wenige Meter) hinter der Grenze sitzt? Dazu gibt eine Entscheidung des Landgerichtes Berlin aus dem Jahr 2013 Aufschluss. Damals hatte der Verband Sozialer Wettbewerb eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt. Mit dieser wurde dem Versandhändler schon damals eigentlich untersagt, im geschäftlichen Verkehr Bestellscheine mit der Aachener Anschrift zu verwenden. Im angeführten Beispielformular befand sich bereits seinerzeit seitlich gedruckt der Hinweis „Verantwortlich: DocMorris N.V., Heerlen, Niederlande“.

Verband schaltet Gericht ein, Behörde prüft

DocMorris legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Daraufhin sprach das Landgericht ein Urteil. Darin führte es aus, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehe. Denn DocMorris habe die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch in unlauterer Weise beeinflusst, dass das Unternehmen ihnen eine wesentliche Information vorenthalten habe (§§ 3, 5a Abs. 2 UWG): Mit der deutschen Adressangabe erwecke DocMorris den Eindruck, der Verbraucher kontrahiere mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen. Dass der tatsächliche Sitz in den Niederlanden sei, verschweige DocMorris. Die am Bestellscheinrand vermerkte Angabe zur Verantwortlichkeit genüge zur Aufklärung nicht, so die Richter.

Verband Sozialer Wettbewerb stellt Ordnungsmittelantrag

DAZ.online hat den Verband Sozialer Wettbewerb darauf hingewiesen, dass DocMorris auch weiterhin nur sehr vereinzelt und kleingedruckt auf den eigentlichen Firmensitz hinweist und sonst stets die Aachener Adresse angibt. Nach eigenen Recherchen hat sich der Verband nun dazu entschlossen, erneut gegen den EU-Versender juristisch tätig zu werden. Gegenüber DAZ.online teilte der Verband mit: „Wir haben den Vorgang überprüft und am 14.06.2019 einen Ordnungsmittelantrag beim Landgericht Berlin gestellt.“ Konkret heißt das: Der Verband will nun vom Gericht prüfen lassen, ob gegen DocMorris wegen Nichteinhaltung des Urteils aus dem Jahr 2013 Ordnungsmittel verhängt werden könnten.

Arzneimittelaufsicht: DocMorris betreibt KEINEN deutschen Versandhandel

Aber wie bewerten die Aufsichtsbehörden in Deutschland diese Angelegenheit? Ein Sprecher der Arzneimittelaufsicht in Aachen erklärte, dass es grundsätzlich völlig legal sei, wenn ein niederländisches Unternehmen hierzulande ein Postfach betreibe. „Es war hier bekannt, dass DocMorris eine Postadresse in Aachen hat, an die die Patienten ihre Rezepte oder Kaufwünsche senden können. Wir haben geprüft, in wieweit das gegen deutsche Gesetze verstößt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir diesbezüglich keinen Verstoß gegen deutsche Gesetze erkennen können.“ Dass die Niederländer einen unerlaubten Versandhandel aus Deutschland heraus betrieben, schließt die Aachener Behörde aus. „DocMorris hat KEINE Präsenzapotheke in Aachen, lediglich eine Postanschrift. Bei der Aachener Postadresse handelt es sich demnach nicht um einen Verstoß gegen § 24 Apothekenbetriebsordnung (…)“, so der Behördensprecher.

Über einen Hinweis ist die Behörde dann aber doch gestolpert – die deutschen Versandadressen. Dazu sagte der Sprecher: „Die Information, dass DocMorris eine Aachener Adresse in ihrem Briefkopf als Versandadresse anzeigt, ist uns neu! Wie dies juristisch zu beurteilen ist, muss hier intern noch genauer überprüft werden!“ Grundsätzlich wies die Behörde aber auch darauf hin, dass sie keinen Zugriff auf das Unternehmen habe. „Da DocMorris Apotheke ihren Sitz in Heerlen und damit in den Niederlanden hat, ist deutsches Recht nicht anwendbar und eine Zuständigkeit der Amtsapothekerinnen nicht ableitbar. Die Überwachung unterliegt den holländischen Behörden.“

Ordnungsgelder nichts Neues für DocMorris

Selbst wenn das Landgericht Berlin wegen der Zuwiderhandlung gegen das Urteil aus 2013 nun ein Ordnungsgeld verhängen würde, wäre es nicht das erste Mal für DocMorris: Die Apothekerkammer Nordrhein erwirkte insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 mehrere Beschlüsse, mit denen die Niederländer zu solchen Ordnungsgeldern verpflichtet wurden, teilweise in sechsstelliger Höhe. Damals ging es aber nicht um die Absender-Adressen, sondern um Rx-Boni. Und dieses Thema wurde durch den EuGH bekanntlich abschließend geklärt – zugunsten des EU-Versenders.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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13 Kommentare

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Egoismus

von Benjamin Schäfer am 21.06.2019 um 13:15 Uhr

Patienten wie Sie hatte ich schon des Öfteren betröppelt in der Apotheke stehen. Rezept von Doc Morris zurückgeschickt, Kundendienst nicht oder nur nach langer Warterei in der Warteschleife erreichbar. Denn: wir müssen versorgen, wie haben die Kammer im Nacken, die Versender, die ihren Standort in rechtsfreien Nischen gewählt haben, dürfen selber definieren was Versorgung heißt und Sie - sofern es zu aufwendig wird - auch im Stich lassen. Sie können das toll finden, es ausnutzen oder es kann Ihnen egal sein. Aber sollten die bisherigen Strukturen einmal zerstört sein, werden nachfolgende Generationen wegen Sparfüchsen und Trittbrettfahrern wie Ihnen die A-karte ziehen.

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Hört endlich mit der Bevormundung auf vonmiendigen Bürgern.

von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 1:06 Uhr

Ich werde weiderhin bei Doc Morris bestellen, selbst wenn ich das ueber China tun muss um an die Provision zu kommen!!!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 7 Antworten

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von pille62 am 19.06.2019 um 8:12 Uhr

super, habe noch eine bessere Idee.
Fahren Sie doch Taxi für Uber da haben Sie dann richtig was über!!!!

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 11:11 Uhr

Hallo Pille,
besser die Pillen bei dieser Hitze weg lassen und mehr Wasser trinken, sonst verdunstet der Rest H..... auch noch in deinem Taxi!!!!

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von pille62 am 19.06.2019 um 16:05 Uhr

.... wußte gar nicht das wir uns duzen.
Da Sie ja gerne für andere arbeiten, brauchen Sie eh bald einen zusätzlichen Job und da wäre Uber doch genau das richtige.
Und ich glaube eher Sie haben ihre Medikation schon länger nicht genommen !!!

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 16:34 Uhr

Meister Pille balle,
da ich schon lange nicht mehr arbeiten muss und mich auch deshalb nicht mehr wie ein Stuhl mit gewissen Spezies rumärgern muss ist es mir egal ob ich DU oder Sie sagen soll !!!
Somit wünsche ich noch einen schönen nicht so heißen Sommer, zwecks der Temperatur in Deinem / Ihrem Arbeitsgefährt ( Taxi )

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von pille 62 am 20.06.2019 um 8:29 Uhr

..........schade der Herr hat es nicht verstanden!
und damit Schluss.

AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf

von Lothar Jakob am 20.06.2019 um 12:06 Uhr

@ Pille,
Da kann sich ja deine/ihre Familie zu so einem Genie gratulieren!
Ich muss nun ohne Klugscheißerei weiterleben und bin sogar froh darüber!!!
der Herr hat wirklich einen riesengroßen Garten!

AW: @ L. Jakob

von Stefan Haydn am 21.06.2019 um 17:47 Uhr

Schade, dass sie trotz Ihres Alters offenbar so gar keinen Benimm haben.
Sie sind mal wieder der Beweis, dass Alter nicht unbedingt Weisheit oder Weitsicht bedingt.
Leider sind sie damit in Ihrer Generation nicht allein, da können sie sich teilweise bei den viel geschmähten Jungen eine Scheibe abschneiden.

Passen sie gut auf Ihren eigenen Flüssigkeitshaushalt auf!

Eine Lachnummer: DoMo und das Deutsche Recht

von Heiko Barz am 18.06.2019 um 17:12 Uhr

Der Satz: DoMo droht Ordnungsgeld...... ist genauso inhaltschwer wie der uns allen bekannte und beliebte Satz aus dem Koalitionsvertrag: .....wir werden uns um das RxVV kümmern.
Die Deutsche Pharmazie ist das AM-Kasperletheater der kapitalistisch orientierten EU. Der Kasper, das Krokodil, die Hexe sind die bekannten Protagonisten der ABDA und der gemeine Apotheker ist wie immer: der dumme August.
Wie kann man nur einen traditionellen gestandenen und hochwertigen akademischen Berufsstand so ungeniert gegen die Wand fahren.

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von Anita Peter am 18.06.2019 um 15:06 Uhr

Ordungsgelder werden nicht gezahlt und Verfahren bis zum EUGH getrieben, dem Erfüllungsgehilfen vom Großkapital.

Heute urteilt der EUGH die deutsche Maut würde den freien Warenverkehr behindern. Macht das die Maut in Österreich also nicht? Und die LKW Maut in Deutschland auch nicht? ( Damit werden wohl 99% der Waren transportiert )
Der EUGH ist genau das, was Roman Herzog ausführlich darlegte!

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Gesetze gelten nur für die doofen Inländer

von ratatosk am 18.06.2019 um 12:34 Uhr

Mit politischer Rückendeckung geht alles, nur Inländer müssen sich an alles halten. Wäre ja noch schöner, wenn sich Großkonzerne auf einmal an Regeln halten müssen. Nein die machen diese und lassen diese dann von den Adlaten beschließen.

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Hat...

von Thorsten Dunckel am 18.06.2019 um 12:17 Uhr

... diese Firma schon jemals ein Ordnungsgeld "gejuckt"?
Das wird nicht bezahlt und fertig. Deutsche Gerichtsbarkeit hat keinen Zugriff, weil Holland; holländische Gerichtsbarkeit ist nicht zuständig, weil deutscher Vorgang und "Max Oberhans" lacht sich tot.

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