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Pakete aus Aachen
DocMorris droht Ordnungsgeld wegen deutscher Absenderadresse
Wer derzeit bei DocMorris bestellt, muss sich wundern: Auf und in dem Paket steht als Absender ein Postfach in Aachen. Betreibt das niederländische Unternehmen etwa einen Versandhandel aus Deutschland heraus? Oder will DocMorris nur Porto sparen? Vor einigen Jahren gab es schon einmal ein Gerichtsurteil dazu, in dem ein Landgericht die deutsche Absenderadresse monierte. DocMorris ignoriert dieses Urteil offenbar. Der damalige Kläger hat nun einen Ordnungsmittelantrag gegen die Niederländer gestellt. Und auch eine Aufsichtsbehörde will die Angelegenheit prüfen.
Wer bei DocMorris bestellt, merkt eigentlich gar nicht, dass es sich bei dem Unternehmen um einen niederländischen Versender handelt: Schon auf dem Paketaufkleber steht als Absender als einzige Adresse „DocMorris, 52098 Aachen, Deutschland“. Und wenn man das Paket öffnet, ändert sich an diesem Eindruck wenig: Auch auf der Rechnungsankündigung (die richtige Rechnung ist nur noch online abrufbar) steht als einziger Absender die Adresse in Aachen, auch die „Postadresse“ lautet: „DocMorris – Die Apotheke – 52098 Aachen – Deutschland“. Lediglich am unteren Rand des Schreibens ist neben der Bankverbindung kleingedruckt aufgeführt: „Sitz der Gesellschaft (…) Heerlen, Niederlande“.
Das gleiche Bild zeigt sich auf dem Bestellschein, der den DocMorris-Paketen beiliegt. In einem großen, grauen Kasten heißt es am Ende der Seite: „DocMorris, Postfach, 52098 Aachen“. Hier befindet sich allerdings ein kleiner Verweis auf den äußeren, seitlichen Rand des Bestellscheins. Dreht man das Papier, sieht man – ebenfalls kleingedruckt – dann die „echte“ Adresse des Unternehmens: „Vertragspartner: DocMorris N.V. (…) Heerlen“, steht dort.
DocMorris: Unsere gesamte externe Kommunikation geht über dieses Postfach
Aus dieser Paket- und Briefgestaltung der Niederländer ergeben sich gleich mehrere Fragen: Betreibt der Konzern etwa einen Versandhandel aus Deutschland und müsste sich somit an alle hierzulande für (Versand-)Apotheken geltenden Gesetze halten? Oder ist das nur ein Postfach, mit dem DocMorris Porto sparen möchte? Ein DocMorris-Sprecher erklärte die deutsche Absenderadresse gegenüber DAZ.online folgendermaßen: „Über die angegebene Postfachadresse läuft unsere gesamte externe Kommunikation. So ist das Postfach auch auf den Bestellscheinen und Freiumschlägen sowie unseren offiziellen Briefköpfen angegeben. Auch Retouren gehen an dieses Postfach.“
Aber ist das auch erlaubt? Ist es in Ordnung, wenn Kunden den Eindruck gewinnen, dass sie bei einem Unternehmen aus Deutschland einkaufen, wobei die Firma eigentlich (wenige Meter) hinter der Grenze sitzt? Dazu gibt eine Entscheidung des Landgerichtes Berlin aus dem Jahr 2013 Aufschluss. Damals hatte der Verband Sozialer Wettbewerb eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt. Mit dieser wurde dem Versandhändler schon damals eigentlich untersagt, im geschäftlichen Verkehr Bestellscheine mit der Aachener Anschrift zu verwenden. Im angeführten Beispielformular befand sich bereits seinerzeit seitlich gedruckt der Hinweis „Verantwortlich: DocMorris N.V., Heerlen, Niederlande“.
Verband schaltet Gericht ein, Behörde prüft
DocMorris legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Daraufhin sprach das Landgericht ein Urteil. Darin führte es aus, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehe. Denn DocMorris habe die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch in unlauterer Weise beeinflusst, dass das Unternehmen ihnen eine wesentliche Information vorenthalten habe (§§ 3, 5a Abs. 2 UWG): Mit der deutschen Adressangabe erwecke DocMorris den Eindruck, der Verbraucher kontrahiere mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen. Dass der tatsächliche Sitz in den Niederlanden sei, verschweige DocMorris. Die am Bestellscheinrand vermerkte Angabe zur Verantwortlichkeit genüge zur Aufklärung nicht, so die Richter.
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Verband Sozialer Wettbewerb stellt Ordnungsmittelantrag
DAZ.online hat den Verband Sozialer Wettbewerb darauf hingewiesen, dass DocMorris auch weiterhin nur sehr vereinzelt und kleingedruckt auf den eigentlichen Firmensitz hinweist und sonst stets die Aachener Adresse angibt. Nach eigenen Recherchen hat sich der Verband nun dazu entschlossen, erneut gegen den EU-Versender juristisch tätig zu werden. Gegenüber DAZ.online teilte der Verband mit: „Wir haben den Vorgang überprüft und am 14.06.2019 einen Ordnungsmittelantrag beim Landgericht Berlin gestellt.“ Konkret heißt das: Der Verband will nun vom Gericht prüfen lassen, ob gegen DocMorris wegen Nichteinhaltung des Urteils aus dem Jahr 2013 Ordnungsmittel verhängt werden könnten.
Arzneimittelaufsicht: DocMorris betreibt KEINEN deutschen Versandhandel
Aber wie bewerten die Aufsichtsbehörden in Deutschland diese Angelegenheit? Ein Sprecher der Arzneimittelaufsicht in Aachen erklärte, dass es grundsätzlich völlig legal sei, wenn ein niederländisches Unternehmen hierzulande ein Postfach betreibe. „Es war hier bekannt, dass DocMorris eine Postadresse in Aachen hat, an die die Patienten ihre Rezepte oder Kaufwünsche senden können. Wir haben geprüft, in wieweit das gegen deutsche Gesetze verstößt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir diesbezüglich keinen Verstoß gegen deutsche Gesetze erkennen können.“ Dass die Niederländer einen unerlaubten Versandhandel aus Deutschland heraus betrieben, schließt die Aachener Behörde aus. „DocMorris hat KEINE Präsenzapotheke in Aachen, lediglich eine Postanschrift. Bei der Aachener Postadresse handelt es sich demnach nicht um einen Verstoß gegen § 24 Apothekenbetriebsordnung (…)“, so der Behördensprecher.
Über einen Hinweis ist die Behörde dann aber doch gestolpert – die deutschen Versandadressen. Dazu sagte der Sprecher: „Die Information, dass DocMorris eine Aachener Adresse in ihrem Briefkopf als Versandadresse anzeigt, ist uns neu! Wie dies juristisch zu beurteilen ist, muss hier intern noch genauer überprüft werden!“ Grundsätzlich wies die Behörde aber auch darauf hin, dass sie keinen Zugriff auf das Unternehmen habe. „Da DocMorris Apotheke ihren Sitz in Heerlen und damit in den Niederlanden hat, ist deutsches Recht nicht anwendbar und eine Zuständigkeit der Amtsapothekerinnen nicht ableitbar. Die Überwachung unterliegt den holländischen Behörden.“
Ordnungsgelder nichts Neues für DocMorris
Selbst wenn das Landgericht Berlin wegen der Zuwiderhandlung gegen das Urteil aus 2013 nun ein Ordnungsgeld verhängen würde, wäre es nicht das erste Mal für DocMorris: Die Apothekerkammer Nordrhein erwirkte insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 mehrere Beschlüsse, mit denen die Niederländer zu solchen Ordnungsgeldern verpflichtet wurden, teilweise in sechsstelliger Höhe. Damals ging es aber nicht um die Absender-Adressen, sondern um Rx-Boni. Und dieses Thema wurde durch den EuGH bekanntlich abschließend geklärt – zugunsten des EU-Versenders.
13 Kommentare
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Egoismus
von Benjamin Schäfer am 21.06.2019 um 13:15 Uhr
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Hört endlich mit der Bevormundung auf vonmiendigen Bürgern.
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 1:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 7 Antworten
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille62 am 19.06.2019 um 8:12 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 11:11 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille62 am 19.06.2019 um 16:05 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 19.06.2019 um 16:34 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von pille 62 am 20.06.2019 um 8:29 Uhr
AW: Hört endlich mit der Bevormundung auf
von Lothar Jakob am 20.06.2019 um 12:06 Uhr
AW: @ L. Jakob
von Stefan Haydn am 21.06.2019 um 17:47 Uhr
Eine Lachnummer: DoMo und das Deutsche Recht
von Heiko Barz am 18.06.2019 um 17:12 Uhr
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von Anita Peter am 18.06.2019 um 15:06 Uhr
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Gesetze gelten nur für die doofen Inländer
von ratatosk am 18.06.2019 um 12:34 Uhr
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Hat...
von Thorsten Dunckel am 18.06.2019 um 12:17 Uhr
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