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Plädoyer für feste Rx-Preise
PKV-Verband warnt vor Aufweichung der Rx-Preisbindung
Starke Worte für die festen Rx-Abgabepreise
Der Verband der Privatversicherer warnt ebenso auf die Auswirkungen anderer Rabatte – unter anderem die Nachlässe, die sich aus der frühen Nutzenbewertung ergeben. Nach der frühen Nutzenbewertung verhandeln Hersteller und Kassen einen Rabatt auf den Originalpreis, der auch für PKV-Unternehmen gilt. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz ausdrücklich festgehalten wurde, dass auch PKV-Versicherte von den Rabatten profitieren sollen. Und so kommt der Verband zu dem Schluss: „Deshalb dürfen sich die Preise für gesetzlich und privat Versicherte nicht auseinanderentwickeln, denn unterschiedliche Preise für gleiche – gesundheitlich notwendige – Produkte wäre nicht zumutbar.“
Insgesamt liest sich die Stellungnahme der PKV wie ein großes Plädoyer für die festen Rx-Preise und die Arzneimittelpreisverordnung. Denn aus Sicht des PKV-Verbandes sind die Festpreise eng verknüpft mit dem Verbraucherschutz. Überzeugen Sie sich selbst:
Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass auf Grund der Einführung der Pflicht zur Versicherung eine Verantwortlichkeit des Gesetzgebers dafür besteht, dass die privaten Krankenversicherer nicht in unzumutbarer Weise belastet werden. Das Ziel eines bezahlbaren Krankenversicherungsschutzes für Privatversicherte und die dauerhafte Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der PKV sind demnach beachtliche Interessen des Gemeinwohls. (…)
Im Bereich der Versorgung von Patienten insbesondere mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln funktionieren die üblichen Preismechanismen nicht. Anders als bei nicht dringlichen, verzichtbaren oder austauschbaren Gütern kann der Preis hier nicht als Lenker wirken. Die Nachfrage wird insbesondere bei Rx-Arzneimitteln nicht durch den Preis, sondern durch die medizinische Notwendigkeit bestimmt. Die Preiselastizität ist also gleich Null.
Dieses „Preisversagen“ ist der Grund für die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung. Hauptziel der Regulierung ist es, den Preiswettbewerb auf der Versorgungsstufe zur Vermeidung eines Verdrängungswettbewerbs im Interesse der gleichmäßigen Flächendeckung sowie im Interesse der Verbraucher und zur Ermöglichung einer Mischkalkulation zu verhindern. Es sollen die Verbraucher – unabhängig vom Versicherungsstatus – und die Sicherungssysteme im Hinblick auf die Unverzichtbarkeit medizinisch notwendiger Leistungen und das Fehlen der Konsumentensouveränität vor überhöhten Preisen geschützt werden.“
1 Kommentar
Durchdachtes PKV- Manöver
von Heiko Barz am 11.05.2019 um 13:34 Uhr
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