- DAZ.online
- News
- Politik
- PKV-Verband warnt vor ...
Plädoyer für feste Rx-Preise
PKV-Verband warnt vor Aufweichung der Rx-Preisbindung
Was passiert, wenn man die „alte“ Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz streicht? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Nun mischt sich auch der PKV-Verband in die Diskussion ein und hält ein beeindruckendes Plädoyer für die Arzneimittelpreisverordnung und die festen Rx-Preise. Der Verband warnt: Wenn man die Rx-Preisbindung für Privatversicherte streicht, könnten auch andere Mechanismen kippen.
Seit Wochen dreht sich die apothekenpolitische Diskussion rund um das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz um einen Satz im Arzneimittelgesetz, den der Bundestag 2012 beschlossen hatte. Mit dem Satz wurden EU-Versender verpflichtet, sich an die Rx-Preisbindung zu halten. Der EuGH erklärte ihn für nicht vereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit, jetzt will das Bundesgesundheitsministerium ihn mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz streichen. Der Plan: Das Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer soll künftig im SGB V stehen. Klar ist aber: Das Boni-Verbot würde dann nicht für Privatversicherte gelten.
Erstmals hat sich nun auch der PKV-Verband in diese Diskussion eingemischt. In seiner Stellungnahme zum geplanten Apothekengesetz freut sich der Verband mitnichten über die eventuell anstehenden, neuen Boni-Möglichkeiten. Vielmehr warnen die Arzneimittelexperten des PKV-Verbandes davor, dass ein Wegfall des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung dazu führen könnte, dass andere Preismechanismen, die für die Privatversicherungen gelten, auch kippen könnten.
PKV: Apotheker könnten Preise auch erhöhen
Zunächst einmal warnt der Verband davor, dass Apotheker den Wegfall der Rx-Preisbindung auch dafür nutzen könnten, die Abgabepreise für Privatversicherte zu erhöhen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz: „Es ist darauf hinzuweisen, dass aus dem kurzfristigen Vorteil der Inanspruchnahme von potentiellen Boni mittel- und langfristig ein Nachteil erwachsen kann, da die Nichtgeltung der Arzneimittelpreisverordnung insgesamt zu einem höheren Preisniveau führen könnte. Dies wäre im o.g. Sinne den Unternehmen und Versicherten der PKV nicht zumutbar.“
Doch der PKV-Verband sieht auch eine „kurzfristige“ Gefahr: Die Privatversicherer sorgen sich davor, dass sich mit dem Wegfall der Rx-Preisbindung auch andere Rabatte erledigt haben könnte, insbesondere die 7-prozentigen Herstellerrabatte. Zur Erklärung: Seit Januar 2011 gilt der Herstellerrabatt auch für Privatversicherer. Er wird aber nur dann gewährt, wenn ein Privatversicherter die Rechnung zur Erstattung bei seiner Versicherung einreicht. Übernimmt er die Kosten wegen besonderer Vertragsvereinbarungen (Selbstbeteiligung, etc.) selbst, kommt der Rabatt nicht zum Tragen. Die Sorge des PKV-Verbandes ist klar: Gelten keine festen Rx-Preise mehr, gibt es auch keine Berechnungsgrundlage mehr für die Herstellerrabatte.
1 Kommentar
Durchdachtes PKV- Manöver
von Heiko Barz am 11.05.2019 um 13:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.