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„Es ist für mich ein sehr bewegender Moment, eine Ehrennadel für etwas zu erhalten, das für mich selbstverständlich war“, freut sich Magdalene Linz, als ADKA-Präsident Prof. Dr. Frank Dörje Niedersachsens Kammerpräsidentin die Ehrennadel der Krankenhausapotheker verleiht. Mehr als verdient – das verriet der tosende Beifall der Besucher des 44. Wissenschaftlichen Kongresses des Bundesverbandes der Krankenhausapotheker, der am gestrigen Donnerstag in Berlin eröffnet wurde. Linz engagierte sich in außerordentlichem Maß für die Etablierung von Stationsapothekern in Niedersachsen – und das mit Erfolg.
Seit 2000 verleiht der Bundesverband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) seine Ehrennadel. Sie ehrt Personen, die sich in besonderem Maß um die Krankenhauspharmazie verdient gemacht haben. 2017 erhielt mit dem Professor Wolf-Dieter Ludwig, Hämato-Onkologe und Präsident der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), erstmals ein Nichtapotheker diese Auszeichnung der Krankenhausapotheker. Der damalige ADKA-Präsident Rudolf Bernard setzte damit auch ein Zeichen für eine mehr als gewünschte Mehrzusammenarbeit der beiden Heilberufe. In diesem Jahr wird die Ehrung, die mittlerweile 26. Ehrennadel, wohl wieder eine Apothekerin zuteil, die ihre Profession mit Herzblut ausübt: Magdalene Linz, amtierende Kammerpräsidentin in Niedersachsen.
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Magdalene Linz engagiert sich nicht nur in ihrer Leibniz-Apotheke im im Zentrum Hannovers, die sie seit 2008 betreibt. Linz ist seit 1984 Delegierte der Apothekerkammer Niedersachsen und seit 2000 deren Präsidentin. Zusätzlich gehört Linz dem ABDA-Gesamtvorstand an. In der Laudatio für Magdalene Linz erklärt Professor Frank Dörje, Präsident der ADKA, dass immer wieder erst „wahrhaftige Katastrophen uns erst zum Innehalten bewegen und zur Reflexion nötigen“ – er meint damit die über 100 Patientenmorde, die auf das Konto des Pflegers Niels H. gehen. Aus dieser kriminellen Mordserie sei jedoch der „unbedingte Wille“ erwachsen, „für ein Mehr an Patientensicherheit Sorge zu tragen“, so Dörje.
Stationsapotheker verpflichtend in Niedersachsen
Diesem Willen folgten Taten, die letztlich am 24. Oktober 2018 in eine umfassende Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes mündeten. Unter anderem sind in Niedersachsen nun anonyme Fehlermeldesysteme vorgeschrieben – und, das größte Novum: die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern zur Beratung von ärztlichem und pflegerischem Personal.
1 Kommentar
Ehrennadel
von Roland Mückschel am 10.05.2019 um 10:52 Uhr
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