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GSAV-Anhörung
Kehrtwende: GKV-Spitzenverband rückt von Importförderung ab
Die Zahl der Gegner der Importförderklausel wächst. Auch beim GKV-Spitzenverband scheint sich etwas zu bewegen: Dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte am gestrigen Mittwoch in der Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dass die Importförderung aus seiner Sicht überholt sei. Diese Äußerung überrascht, denn der Kassendachverband hatte die Klausel bis zuletzt befürwortet.
Hat die Importförderung ausgedient? Die Lunapharm-Affäre hatte den Streit um das Sparinstrument aus dem Jahre 2001 neu entfacht. Auch die Bundesregierung hat auf den Skandal reagiert und im Entwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Importquote modifiziert. Die gesetzliche Verankerung der Förderung im § 129 SGB V blieb jedoch bestehen.
Von Stackelberg: „Importförderung ist überholt“
Dieser Importkompromiss der Bundesregierung geht vielen Akteuren nicht weit genug. Das wurde am gestrigen Mittwoch in der öffentlichen Anhörung zum GSAV deutlich. Während der Wunsch der Apotheker- und der Ärzteschaft, die Klausel zu streichen bereits im Vorfeld bekannt war, überraschte auch der GKV-Spitzenverband mit einer ablehnenden Haltung. So erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, der bis zum Sommer noch Vorstandsmitglied im Kassenverband ist, dass die Importförderung lange ihren Zweck erfüllt habe. Doch nun habe man sich im Kassenverband gefragt, ob die Klausel noch zeitgemäß sei, mit der lediglich ein kleiner dreistelliger Millionenbetrag eingespart werde. „Die Importförderung ist überholt“, erklärte von Stackelberg.
Diese Äußerung überrascht deshalb, weil der Kassendachverband bislang die Klausel befürwortet hatte. Auch in der Vorabstellungnahme zur gestrigen Anhörung bekannte sich der GKV-Spitzenverband zu der Regelung im Sozialgesetzbuch V. Doch innerhalb der Kassenlandschaft ist die Haltung zur Importquote nicht einheitlich. Im vergangen Jahr hatte der Chef der AOK-Baden-Württemberg, Christopher Herrmann die Klausel für verzichtbar erklärt.
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